Geschäftsbericht 2023

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen

An die Covestro AG, Leverkusen

Wir haben die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die im zusammengefassten Lagebericht der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 enthalten und durch „[ ]“ gekennzeichnet sind einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen genannten Verweise auf externe Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie diejenigen Aussagen, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Als Berichtskriterien wendet Covestro AG die „In Anlehnung an“-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der „Global Reporting Initiative“ (GRI) sowie den internen Richtlinien der Covestro AG (im Folgenden: „Berichtskriterien“).

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen) oder Irrtümern ist.

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW-Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)), beachtet.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, als betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen für die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen und entsprechender Berichtsgrenzen der Covestro AG zu erlangen,
  • Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienrecherche, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Covestro AG im Berichtszeitraum, Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Prüfungsumfang, einschließlich der Konsolidierung der Daten,
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due-Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind
  • Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Gruppenebene von allen Standorten gemeldet wurden
  • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an ausgewählten Produktionsstandorten
  • Einschätzung der Übereinstimmung der von der Covestro AG berichteten GRI-Standards gemäß der Option „In Anlehnung an“ mit den qualitativen und quantitativen Angaben im Bericht
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die als ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen gekennzeichneten Abschnitte im zusammengefassten Lagebericht der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen genannten Verweisen auf externe Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie zu denjenigen Aussagen ab, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.

Verwendungsbeschränkung / AAB-Klausel

Dieser Prüfungsvermerk ist an die Covestro AG, Leverkusen, gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Covestro AG, Leverkusen, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Düsseldorf, den 26. Februar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Oliver Geier
Wirtschaftsprüfer

Claudia Fielenbach
Wirtschaftsprüferin

GRI / Global Reporting Initiative
Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
IDW / Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
Fachverein der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, der die Interessen seiner Mitglieder wahrt und deren Arbeit unterstützt
Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die für ein Unternehmen aus interner und externer Sicht wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu identifizieren.

Themenfilter

Wonach suchen Sie? Filtern Sie den digitalen Geschäftsbericht nach Themenschwerpunkten.

Ergebnisse