25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten
In der nachfolgenden Tabelle sind Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dargestellt:
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31.12.2022 |
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31.12.2023 |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
Gewährleistungsverträge |
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4 |
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2 |
Sonstige Eventualverbindlichkeiten |
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8 |
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5 |
Gesamt |
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12 |
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7 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
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31.12.2022 |
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31.12.2023 |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben |
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304 |
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376 |
Darlehenszusagen an die Pensionskassen |
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117 |
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156 |
Gesamt |
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421 |
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532 |
Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen, insbesondere der Bayer AG, Leverkusen, gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Im April 2023 benachrichtigte die Bayer-Pensionskasse VVaG Covestro über die teilweise Rückabwicklung in Höhe von 39 Mio. € der Ziehung des Gründungsstockdarlehens von Dezember 2022. Nach erfolgter Rückabwicklung haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtszeitraum um 39 Mio. € auf 156 Mio. € zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 117 Mio. €) erhöht.