Geschäftsbericht 2023

26. Rechtliche Risiken

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, sind indes nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen

Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid gewährleistet werden. Die Inbetriebnahme der Ende des Jahres 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Oberverwaltungsgericht). Das Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und die Trassenwahl für die Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Daraufhin setzte sich das Oberverwaltungsgericht wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinander und wies mit Urteil vom 31. August 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich ab. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen erhoben die Kläger im Februar 2021 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Mit Urteilen vom 28. Februar 2023, 2. Mai 2023 und 13. Juni 2023 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf unter Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts die einzig noch verbliebenen Klagen zweier Privatklägerinnen, des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.  V. (BUND) sowie von vier Städten / Kommunen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück und ließ eine Berufung nicht zu. Die gleichwohl mögliche Antragstellung auf Zulassung der Berufung wurde fristgerecht allein seitens der Stadt Hilden gestellt. Die diesbezügliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten.

Zivilrechtliche Diisocyanat-Sammelklagen (in den USA)

Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) – nebst zahlreichen weiteren Beklagten – die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer Diphenylmethan-Diisocyanat(MDI)- und Toluylen-Diisocyanat(TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierende Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze, reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaats und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weitere Beklagte ein. Dieses Klageverfahren wurde von den Parteien ohne Anerkennung eines Präjudizes im November 2020 für die Dauer von zwei Jahren ruhend gestellt. Infolge des Zeitablaufs ist die seinerzeit vereinbarte Verjährungsunterbrechung in Bezug auf vermeintliche Ansprüche des Bundesstaats und seiner Bürger im November 2022 wieder entfallen. Covestro sieht – auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI – derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen. Derzeit befindet sich das Verfahren noch immer in der Beweiserhebungsphase (Discovery-Phase).

MDI / Diphenylmethan-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
TDI / Toluylen-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird

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