Geschäftsbericht 2023

Vergütung des Vorstands

Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2023 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt.

Leitsätze für die Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns. Diese ist gemäß der Unternehmenskultur „Wir sind 1“ für alle Mitarbeitenden von Covestro einheitlich aufgebaut:

  • Die variable Vergütung des Vorstands sowie aller teilnehmenden Mitarbeitenden basiert auf einem einheitlichen System und identischen Kriterien.
  • Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen, bezogen auf die Festvergütung.

Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird:

  • Die Systematik sowie die Kriterien der kurzfristigen variablen Vergütung orientieren sich stark an der jahresbezogenen Performance von Covestro.
  • Die Systematik sowie die Kriterien sind für einen Dreijahreszeitraum verbindlich vereinbart. Das kurzfristige Vergütungsprogramm „Covestro Profit Sharing Plan“ (Covestro PSP) ist ein Bonussystem und orientiert sich an der mittleren erwarteten Performance-Entwicklung des Unternehmens. Der Covestro PSP ist so konzipiert, dass über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ein gemittelter Zielerreichungsgrad von 100 % erzielt werden kann.
  • In sehr erfolgreichen Jahren werden hohe Ausschüttungsprozentsätze erreicht (wie bspw. 239,5 % für das Jahr 2021), in herausfordernden Jahren sind sie hingegen deutlich niedriger oder es kommt gar keine kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung (wie z. B. für das Jahr 2022).
  • Das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an der absoluten Kursentwicklung der Aktie der Covestro AG, einschließlich der Dividenden, sowie der relativen Entwicklung gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* und enthält zudem eine Nachhaltigkeitskomponente.

Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien:

  • Die Relation zwischen Zielerreichung und Auszahlung ist für die verwendeten Kriterien festgelegt und im Vergütungsbericht dokumentiert.
  • Die Berechnung der Auszahlung basiert auf finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen, die auch im Lagebericht der Gesellschaft enthalten sind, und wird ebenfalls im Vergütungsbericht dokumentiert.

* STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.

Vergütungssystem und -struktur im Überblick

Vergütungssystem und -struktur im Überblick (Grafik)

1 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte

2 Ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen

3 Vorstandsvorsitz (VV), Ordentliches Vorstandsmitglied (OVM)

4 Erwarteter Dienstzeitaufwand nach IFRS

5 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte und betrieblicher Altersversorgung

Grundsätze der Vergütungsfestsetzung

Festsetzung der Zielvergütung

Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder um 4 % erhöht. Aufgrund des außerordentlich hohen Anstiegs der Verbraucherpreise wurde, anders als in den Jahren zuvor, nicht deren Entwicklung zugrunde gelegt. Stattdessen hat sich der Aufsichtsrat an dem Budget orientiert, das im Jahr 2023 für die Gehaltsrunde der außertariflichen Mitarbeitenden in Deutschland Anwendung fand. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Ziel-Gesamtvergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Christian Baier4
(Finanzen)
seit 01.10.2023

 

Dr. Thorsten Dreier4
(Technologie und Arbeitsdirektor)
seit 01.07.2023

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

Festvergütung

 

1.246

 

27,9

 

1.296

 

27,8

 

 

 

 

850

 

25,9

 

 

 

 

653

 

25,5

 

628

 

27,3

 

653

 

27,3

Sachbezüge und sonstige Leistungen2

 

30

 

0,7

 

30

 

0,6

 

 

 

 

200

 

6,1

 

 

 

 

200

 

7,8

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

Summe

 

1.276

 

28,5

 

1.326

 

28,5

 

 

 

 

1.050

 

32,0

 

 

 

 

853

 

33,3

 

658

 

28,6

 

683

 

28,6

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

1.246

 

27,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

628

 

27,3

 

 

 

 

für das Jahr 2023

 

 

 

 

 

1.296

 

27,8

 

 

 

 

 

850

 

25,9

 

 

 

 

 

653

 

25,5

 

 

 

 

 

653

 

27,3

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2022–2025

 

1.620

 

36,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

816

 

35,5

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2023–2026

 

 

 

 

 

1.685

 

36,2

 

 

 

 

1.105

 

33,7

 

 

 

 

849

 

33,2

 

 

 

 

 

849

 

35,5

Versorgungsaufwand3

 

328

 

7,3

 

352

 

7,6

 

 

 

 

277

 

8,4

 

 

 

 

206

 

8,0

 

198

 

8,6

 

206

 

8,6

Ziel-Gesamtvergütung

 

4.470

 

100,0

 

4.659

 

100,0

 

 

 

 

3.282

 

100,0

 

 

 

 

2.561

 

100,0

 

2.300

 

100,0

 

2.391

 

100,0

1

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.

2

Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. €, sofern sie vertraglich noch zugesagt ist, sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für die Installation von bzw. die Wartung und Reparaturen bereits installierter Sicherheitseinrichtungen).

3

Erwarteter Dienstzeitaufwand (Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS

4

Zwecks besserer Vergleichbarkeit wurden die Vergütungskomponenten für die im Berichtsjahr nicht ganzjährig amtierenden Vorstandsmitglieder auf ein volles Jahr hochgerechnet.

Ziel-Gesamtvergütung der unterjährig ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klaus Schäfer4
bis zum 30.06.2023

 

Dr. Thomas Toepfer4
bis zum 31.08.2023

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

Festvergütung

 

628

 

27,7

 

653

 

27,5

 

762

 

27,3

 

792

 

27,3

Sachbezüge und sonstige Leistungen2

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

 

30

 

1,1

 

30

 

1,0

Summe

 

658

 

29,0

 

683

 

28,7

 

792

 

28,4

 

822

 

28,3

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

628

 

27,7

 

 

 

 

 

762

 

27,3

 

 

 

 

für das Jahr 2023

 

 

 

 

 

653

 

27,5

 

 

 

 

 

792

 

27,3

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2022–2025

 

816

 

35,9

 

 

 

 

 

991

 

35,5

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2023–2026

 

 

 

 

 

849

 

35,7

 

 

 

 

 

1.030

 

35,5

Versorgungsaufwand3

 

168

 

7,4

 

192

 

8,1

 

246

 

8,8

 

257

 

8,9

Ziel-Gesamtvergütung

 

2.270

 

100,0

 

2.377

 

100,0

 

2.791

 

100,0

 

2.901

 

100,0

1

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.

2

Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. € sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für die Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen).

3

Erwarteter Dienstzeitaufwand (Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS

4

Zwecks besserer Vergleichbarkeit wurden die Vergütungskomponenten für die im Berichtsjahr nicht ganzjährig amtierenden Vorstandsmitglieder auf ein volles Jahr hochgerechnet.

Einhaltung der Maximalvergütung

Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €.

Über die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, in welchem den Vorstandmitgliedern eine Auszahlung aus der Tranche 2021 – 2024 der langfristigen variablen Vergütung „Prisma“ zufließen kann. Nachfolgend ist die mögliche Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt, die die jeweiligen Höchstgrenzen von 250 % für die kurzfristige und 200 % für die langfristige variable Vergütung berücksichtigt. Auf Basis dieser beiden Höchstgrenzen und unter Berücksichtigung dessen, dass Sachbezüge und sonstige Leistungen in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, ist bereits jetzt gewährleistet, dass die vorstehend genannten Beträge für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden können.

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2023 (in Tsd. €)1

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2023 (in Tsd. €) (Grafik)

1 Sachbezüge und sonstige Leistungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht enthalten. Da sie in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, führen sie auch nicht zum Erreichen oder Überschreiten der Höchstgrenzen.

Überprüfung der Angemessenheit

Zur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem unabhängigen externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Da Covestro auf Basis relevanter Größenkennzahlen (Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung) im unteren Quartil der DAX-Unternehmen positioniert ist und vor der Aufnahme in den DAX im Jahr 2018 im MDAX vertreten war, wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen herangezogen. Aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit wurden Banken und Versicherungen allerdings ausgeschlossen. Auf Basis dieser drei gleichgewichteten Größenkennzahlen ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 37 (von 84) bzw. am 57. Perzentil dieser Gruppe. Unter Berücksichtigung dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen:

  • Festvergütung
  • Ziel-Barvergütung = Festvergütung + Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung
  • Ziel-Direktvergütung = Ziel-Barvergütung + Zielwert für die langfristige variable Vergütung
  • Ziel-Gesamtvergütung = Ziel-Direktvergütung + Altersversorgung

Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine „bAV-Prämie“ bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden.

Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Festvergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2017 bis 2023 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden – außer der erwähnten Erhöhung der Festvergütung – keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen.

Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr

Im Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2023 dargestellt.

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen

Die zu Beginn des Geschäftsjahres vorgenommene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter „Festsetzung der Zielvergütung“ erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen die Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen, einen Fahrbereitschaftsdienst und für vor 2023 berufene Vorstandsmitglieder eine Mobilitätspauschale. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Betriebliche Altersversorgung

Die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- / Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.

Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem zusätzlichen Betrag in Höhe des 3-Fachen des gewählten Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds. Dieser Eigenbeitrag ist auf maximal 9 % begrenzt, sodass der korrespondierende Unternehmensbeitrag (sog. „Matching Contribution“) höchstens 27 % betragen kann. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden.

Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.

Der tatsächliche Pensionsanspruch kann vorab nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt.

Den übrigen Vorstandsmitgliedern wird ihre betriebliche Altersversorgung als beitragsorientierte Direktzusage gewährt. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen „Matching Contribution“-Betrag von bis zu 30 %, dem 3-Fachen des Eigenbeitrags der Vorstandsmitglieder in Höhe von bis zu 10 %, zur Verfügung. Das eingezahlte Kapital wird von Covestro am Kapitalmarkt gemäß einem altersabhängigen „Lifecycle“-Modell angelegt. Die eingezahlten Beiträge sind garantiert. Beim Ausscheiden aus dem Vorstand, nicht jedoch vor Vollendung des 62. Lebensjahres, wird das angesammelte Kapital, in der Regel als Einmalzahlung, an das Vorstandsmitglied ausgezahlt. Sucheta Govil und Dr. Thomas Toepfer haben ihre betriebliche Altersversorgung zum 1. April 2021 auf dieses im Jahr 2021 neu eingeführte Modell umgestellt. Für den Zeitraum von ihrem jeweiligen Eintrittsdatum bei Covestro bis zum 31. März 2021 galt für beide die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann weiterhin Anwendung findet.

Kurzfristige variable Vergütung

Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden.

Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm „Covestro Profit Sharing Plan“ (Covestro PSP). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt – mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen – für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die vier Komponenten gleichgewichtet einbezogen: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Seit dem Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Weitere Komponenten betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung (Balkendiagramm)

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 für einen mehrjährigen Zeitraum – für die Jahre 2022 bis 2024 – global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100 %ige Auszahlung und den Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.

Auszahlung in Abhängigkeit von profitablem Wachstum (EBITDA), Liquidität (FOCF), Rentabilität (ROCE über WACC) und Nachhaltigkeit (Treibhausgasemissionen)

Auszahlung in Abhängigkeit von profitablem Wachstum (EBITDA), Liquidität (FOCF), Rentabilität (ROCE über
WACC) und Nachhaltigkeit (Treibhausgasemissionen) (Grafik)

Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0 % (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300 % liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann.

Komponenten des Covestro Profit Sharing Plan für die Jahre 2022– 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Profitables Wachstum“:
EBITDA

 

„Liquidität“:
FOCF

 

„Rentabilität“:
ROCE über WACC

 

„Nachhaltigkeit“:
Treibhausgas­emissionen

Schwellenwert (0 %)

 

1.800 Mio. €

 

Mittelzufluss in Höhe von 400 Mio. €

 

0 %-Punkte

 

7,1 Mio. t CO2-Äquivalente

100 % Erreichung

 

2.500 Mio. €

 

Mittelzufluss in Höhe von 1.000 Mio. €

 

6 %-Punkte

 

6,6 Mio. t CO2-Äquivalente

Begrenzungswert (300 %)

 

3.900 Mio. €

 

Mittelzufluss in Höhe von 2.000 Mio. €

 

18 %-Punkte

 

5,6 Mio. t CO2-Äquivalente

Auf Basis der erreichten Werte für das Berichtsjahr 2023 hätte sich rechnerisch ein Auszahlungsprozentsatz von 75 % ergeben, dessen Ermittlung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Die Treibhausgasemissionen von 4,9 Mio. t CO2-Äquivalenten wurden zum Teil durch eigene Maßnahmen (Optimierung der Produktionsprozesse, Energieeffizienzmaßnahmen) erzielt, aus denen eine Reduktion von 1,3 Mio. t im Vergleich zu 2020 resultiert. Demgegenüber steht ein Anstieg der Emissionen von etwa 0,8 Mio. t, bedingt in erster Linie durch eine nachteiligere Zusammensetzung des Energiemixes existierender Lieferanten. Gegenüber den in der Klimastrategieplanung aus den Jahren 2020 / 2021 angenommenen Volumenwachstumsraten waren die tatsächlichen Produktionsvolumina leicht rückläufig. Das hat zu einem real insgesamt weniger starken Anstieg der Gesamtemissionen als ursprünglich erwartet geführt.

Die Schwellenwerte der drei finanziellen Kennzahlen wurden verfehlt und somit auch die Kapitalkosten im Berichtsjahr nicht verdient (ROCE über WACC < 0). Der Aufsichtsrat hat erneut von seinem durch das letztgenannte Kriterium ausgelösten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht, da eine Auszahlung von 75 % der wirtschaftlichen Situation von Covestro nicht angemessen erschien, und die Auszahlung auf 50 % reduziert. Dieser Wert wurde auf Beschluss des Vorstands auch für die Berechnung der Bonusauszahlung für die Mitarbeitenden herangezogen.

Auf Basis der Vereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeitenden den Solidarbeitrag in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Berichtsjahr 2023 beträgt dieser Beitrag 0,52 % der individuellen Covestro-PSP-Auszahlung. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats wird er auch von den Vorstandsmitgliedern einbehalten.

Auszahlung des Covestro Profit Sharing Plan für das Jahr 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Profitables Wachstum“:
EBITDA

 

„Liquidität“:
FOCF

 

„Rentabilität“:
ROCE über WACC

 

„Nachhaltigkeit“:
Treibhausgas­emissionen

Erreichter Wert

 

1.080 Mio. €

 

Mittelzufluss in Höhe von 232 Mio. €

 

–6,1 %-Punkte

 

4,9 Mio. t CO2-Äquivalente

Resultierende Auszahlung

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

300,0 %

 

 

 

Rechnerische Gesamtauszahlung (gemittelter Wert)

 

75,0 %

Tatsächliche Auszahlung (Entscheidung des Aufsichtsrats)

 

50,0 %

Langfristige variable Vergütung

Das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* über einen Zeitraum von vier Jahren. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet – insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente – die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie „Sustainable Future“. In dieser Form findet „Prisma“ für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen.

Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue „Prisma“-Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt vor Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind.

* STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.

„Prisma“-Performance-Perioden

„Prisma“-Performance-Perioden (Grafik)

Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: der TSR-Faktor, der Outperformance-Faktor sowie der CO2-Faktor.

Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs).

Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt:

  • Der Outperformance-Faktor beträgt 100 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %) entspricht.
  • Der Outperformance-Faktor beträgt 0 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index liegt.
  • Der Outperformance-Faktor entwickelt sich proportional zur Abweichung sowohl in der Bandbreite von ± 100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100 Prozentpunkten Abweichung.

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung (Liniendiagramm)

Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2 festgelegt. Der CO2-Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 1.300 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2026 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 23 %. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 650 kt oder weniger, nimmt der CO2-Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 1.950 kt erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Unternehmens.

Zusammenhang von Emissionen und CO2-Faktor

Zusammenhang von Emissionen und CO2-Faktor (Liniendiagramm)

Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO2-Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung.

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung (Grafik)

Bei den Tranchen vor dem Jahr 2021, die noch keine Nachhaltigkeitskomponente berücksichtigen, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation von TSR-Faktor und Outperformance-Faktor berechnet; auch hierbei ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.

Auszahlung aus den „Prisma“-Tranchen 2019 – 2022 und 2020 – 2023

Im März des Berichtsjahres 2023 erhielten die berechtigten Vorstandsmitglieder Auszahlungen aus der „Prisma“-Tranche 2019 – 2022. Der Auszahlungsfaktor betrug 27,0 %. Die „Prisma“-Tranche 2020 – 2023 endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres 2023 mit einem Auszahlungsfaktor von 119,9 %. Den Auszahlungen für Dr. Thorsten Dreier lagen dabei seine jeweiligen Vergütungspakete vor dem Eintritt in den Vorstand zugrunde. Christian Baier, der erst im Oktober in den Vorstand eingetreten ist, nimmt erstmalig und anteilig an der „Prisma“-Tranche 2023 – 2026 teil, die im Jahr 2027 zur Auszahlung kommt.

Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden.

Berechnung der „Prisma“-Tranche 2019 – 20221

Berechnung der „Prisma“-Tranche 2020 – 2023 (Grafik)

1 Die jeweiligen Kurse ermitteln sich aus dem Durchschnitt der betreffenden Endkurse während der Monate November und Dezember in den Jahren 2018 und 2022.

2 Prozentuale Veränderung des Endkurses der Covestro-Aktie für das Jahr 2022 (36,40 €) im Vergleich zum Anfangskurs der Covestro-Aktie für das Jahr 2019 (50,22 €)

3 Prozentuale Veränderung des Endkurses des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2022 (1.183,59 €) im Vergleich zum Anfangskurs des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2019 (832,55 €)

Berechnung der Auszahlungsfaktoren für die „Prisma“-Tranchen 2019–2022 und 2020–2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 
2019–2022

 

„Prisma“-Tranche 
2020–2023

Anfangskurs Covestro

 

in €

 

50,221

 

43,362

Endkurs Covestro

 

in €

 

36,403

 

49,764

Kursänderung

 

in %

 

–27,5

 

14,8

Anfangskurs Index

 

in €

 

832,551

 

1.010,322

Endkurs Index

 

in €

 

1.183,593

 

1.226,084

Kursänderung

 

in %

 

42,2

 

21,4

Kumulierte Dividende

 

in €

 

8,30

 

5,90

TSR-Faktor

 

in %

 

89,0

 

128,4

Outperformance-Faktor

 

in %

 

30,3

 

93,4

Auszahlungsfaktor

 

in %

 

27,0

 

119,9

1

November / Dezember 2018

2

November / Dezember 2019

3

November / Dezember 2022

4

November / Dezember 2023

Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre können auf unserer Website nachvollzogen werden.

Die errechneten Beträge für beide Tranchen, einschließlich derer für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dr. Klaus Schäfer und Dr. Thomas Toepfer, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Ausgezahlte Beträge für die „Prisma“-Tranchen 2019–2022 und 2020–2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2019–2022

 

„Prisma“-Tranche 2020–2023

 

 

Zielwert1

 

Auszahlung im März 2023
(Auszahlungsfaktor 27,0 %)

 

Zielwert1

 

Auszahlung im Januar 2024
(Auszahlungsfaktor 119,9 %)

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Dr. Markus Steilemann

 

1.550

 

418

 

1.573

 

1.886

Christian Baier2

 

 

 

 

Dr. Thorsten Dreier3

 

42

 

11

 

43

 

52

Sucheta Govil4

 

327

 

88

 

792

 

949

Dr. Klaus Schäfer5

 

780

 

211

 

792

 

949

Dr. Thomas Toepfer6

 

948

 

256

 

962

 

1

Der Zielwert basiert auf der Position und der zugehörigen Festvergütung, die das betreffende Vorstandsmitglied zu Beginn der jeweiligen Tranche innehat.

2

Mitglied des Vorstands seit dem 1. Oktober 2023

3

Mitglied des Vorstands seit dem 1. Juli 2023; zuvor Leiter der Geschäftseinheit Coatings & Adhesives

4

Mitglied des Vorstands seit dem 1. August 2019, daher anteilige Auszahlung aus der „Prisma“-Tranche 2019 –2022

5

Mitglied des Vorstands bis zum 30. Juni 2023

6

Mitglied des Vorstands bis zum 31. August 2023. Dr. Thomas Toepfer hat keinen Anspruch mehr auf die Auszahlung langfristiger Vergütung, da der Dienstvertrag auf seinen Wunsch hin einvernehmlich vorzeitig beendet wurde.

Übersicht über laufende „Prisma“-Tranchen

Nachfolgend sind die drei derzeit laufenden „Prisma“-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt (Marktwert der jeweiligen Tranche, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde). Für die „Prisma“-Tranche 2024 – 2027 werden zwei weitere Nachhaltigkeitsziele aus dem Bereich „Soziales“ eingeführt: die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenbefragung und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR).

Laufende „Prisma“-Tranchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2021–2024

 

„Prisma“-Tranche 2022–2025

 

„Prisma“-Tranche 2023–2026

Covestro-Aktie

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangskurs

 

in €

 

47,05

 

53,53

 

36,40

Stand Ende Dezember 2023

 

in €

 

49,76

STOXX Europe 600 Chemicals

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangskurs

 

in €

 

1.088,78

 

1.336,97

 

1.183,59

Stand Ende Dezember 2023

 

in €

 

1.226,08

CO2-Faktor1

 

in %

 

200,00

 

66,00

 

98,00

Beizulegender Zeitwert Dezember 2023

 

in %

 

137,0

 

93,1

 

128,5

1

Der für den mit der Tranche 2021 –2024 eingeführten CO2-Faktor verwendete Wert basiert auf den im Oktober 2023 prognostizierten Emissionswerten für die jeweiligen Endjahre der einzelnen Tranchen.

Share Ownership Guidelines und Aktienbesitz

Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben.

In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt.

Anzahl der vom jeweiligen Vorstandsmitglied gehaltenen Aktien zum Bilanzstichtag

 

 

 

 

 

 

 

Vorstandsmitglied

 

Anzahl Covestro-Aktien

 

Gesamtwert Ende
Dezember 2023

 

Status Share Ownership
Guidelines

 

 

 

 

in Tsd. €

 

 

Dr. Markus Steilemann

 

30.000

 

1.580

 

erfüllt

Christian Baier

 

0

 

 

 

im Aufbau

Dr. Thorsten Dreier

 

4.797

 

253

 

im Aufbau; zu 39 % erfüllt

Sucheta Govil

 

14.912

 

786

 

erfüllt

Malus- und Clawback-Klauseln

Gemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstöße die kurzfristige und / oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgten.

Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2023 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten.

Leistungen im Fall des Ausscheidens

Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung.

Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert – z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds –, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap.

Leistungen von Dritten

Im Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr

Gewährte und geschuldete Vergütung

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.

Auch wenn der Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung nicht als gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG zu klassifizieren ist, wird aus Gründen der Transparenz in der nachfolgenden Tabelle auch der Dienstzeitaufwand nach IFRS zusätzlich ausgewiesen.

Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder (AktG)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Christian Baier
(Finanzen)

 

Dr. Thorsten Dreier
(Technologie und Arbeitsdirektor)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

Festvergütung

 

1.246

 

73,7

 

1.296

 

33,6

 

 

0,0

 

213

 

66,5

 

 

0,0

 

327

 

55,1

 

628

 

84,2

 

653

 

33,4

Sachbezüge und sonstige Leistungen

 

27

 

1,6

 

30

 

0,8

 

 

0,0

 

 

0,0

 

 

0,0

 

2

 

0,3

 

30

 

4,0

 

30

 

1,5

Summe

 

1.273

 

75,3

 

1.326

 

34,4

 

 

0,0

 

213

 

66,5

 

 

0,0

 

329

 

55,4

 

658

 

88,2

 

683

 

34,9

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

für das Jahr 2023

 

 

 

 

 

645

 

16,7

 

 

 

 

 

107

 

33,5

 

 

 

 

 

212

 

35,8

 

 

 

 

 

325

 

16,6

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2019–2022

 

418

 

24,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

88

 

11,8

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2020–2023

 

 

 

 

 

1.886

 

48,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

52

 

8,8

 

 

 

 

 

949

 

48,5

Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG

 

1.691

 

100,0

 

3.857

 

100,0

 

 

100,0

 

320

 

100,0

 

 

100,0

 

593

 

100,0

 

746

 

100,0

 

1.957

 

100,0

Dienstzeitaufwand2

 

835

 

 

 

487

 

 

 

 

 

 

89

 

 

 

 

 

 

171

 

 

 

248

 

 

 

265

 

 

Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand)

 

2.526

 

 

 

4.344

 

 

 

 

 

 

409

 

 

 

 

 

 

764

 

 

 

994

 

 

 

2.222

 

 

1

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.

2

Einschließlich der aus Entgeltumwandlung der Festvergütung stammenden Eigenbeiträge der Vorstandsmitglieder

Langfristige variable Vergütung „Prisma“

Für die langfristige variable Vergütung („Prisma“-Tranche 2023 – 2026) der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 2.899 Tsd. € (Vorjahr: 3.743 Tsd. € für die „Prisma“-Tranche 2022 – 2025).

Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen in Höhe von 9.994 Tsd. € (Vorjahr: 5.626 Tsd. €) gebildet, davon entfielen auf ehemalige Vorstandsmitglieder 2.421 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €).

Langfristige variable Vergütung (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenwärtige Vorstandsmitglieder

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Christian Baier
(Finanzen)

 

Dr. Thorsten Dreier
(Technologie und Arbeitsdirektor)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Gesamt

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/-ertrag für langfristige variable Vergütung

 

301

 

3.030

 

 

 

28

 

 

 

257

 

222

 

1.527

 

523

 

4.842

Langfristige variable Vergütung (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ehemalige Vorstandsmitglieder

 

 

Dr. Klaus Schäfer

 

Dr. Thomas Toepfer

 

Gesamt

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand /-ertrag für langfristige variable Vergütung

 

152

 

1.527

 

185

 

–1.454

 

337

 

73

Pensionszusagen

Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 1.364 Tsd. € (Vorjahr: 1.761 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist von den verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und hierbei insbesondere vom jeweils maßgeblichen Rechnungszins abhängig. Die tatsächlich geleisteten Beiträge für die Versorgungszusagen werden zahlungswirksam im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst. Die jeweiligen Dienstzeitaufwände, Barwerte der Pensionsverpflichtungen und gemäß der Versorgungsordnung geleisteten Beiträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Pensionszusagen (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstzeit­aufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensions­zusagen

 

Barwert der leistungs­orientierten Pensions­verpflichtungen zum 31.12.

 

Gem. Versorgungs­ordnung im laufenden Jahr tatsächlich geleisteter Beitrag

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Dr. Markus Steilemann

 

835

 

487

 

3.267

 

4.164

 

390

 

406

Christian Baier

 

 

89

 

 

117

 

 

69

Dr. Thorsten Dreier

 

 

171

 

 

1.154

 

 

130

Sucheta Govil

 

248

 

265

 

630

 

1.064

 

198

 

206

Dr. Klaus Schäfer

 

348

 

121

 

4.277

 

5.141

 

186

 

97

Dr. Thomas Toepfer

 

330

 

231

 

1.006

 

1.219

 

246

 

171

Gesamt

 

1.761

 

1.364

 

9.180

 

12.859

 

1.020

 

1.079

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt.

Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder (AktG)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klaus Schäfer
(bis 30. Juni 2023)

 

Patrick Thomas
(bis 31. Mai 2018)

 

Dr. Thomas Toepfer
(bis 31. August 2023)

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

Festvergütung

 

628

 

72,7

 

327

 

20,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

762

 

73,0

 

528

 

65,3

Sachbezüge und sonstige Leistungen

 

25

 

2,9

 

14

 

0,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26

 

2,5

 

18

 

2,2

Rente

 

 

0,0

 

119

 

7,6

 

23

 

100,0

 

284

 

100,0

 

 

0,0

 

 

0,0

Summe

 

653

 

75,6

 

460

 

29,3

 

23

 

100,0

 

284

 

100,0

 

788

 

75,5

 

546

 

67,6

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

für das Jahr 2023

 

 

 

 

 

161

 

10,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

262

 

32,4

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2019–2022

 

211

 

24,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

256

 

24,5

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2020–2023

 

 

 

 

 

949

 

60,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG

 

864

 

100,0

 

1.570

 

100,0

 

23

 

100,0

 

284

 

100,0

 

1.044

 

100,0

 

808

 

100,0

Dienstzeitaufwand2

 

348

 

 

 

121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

330

 

 

 

231

 

 

Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand)

 

1.212

 

 

 

1.691

 

 

 

23

 

 

 

284

 

 

 

1.374

 

 

 

1.039

 

 

1

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte möglicherweise nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.

2

Einschließlich der aus Entgeltumwandlung der Festvergütung stammenden Eigenbeiträge der Vorstandsmitglieder

Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 12.060 Tsd. € (Vorjahr: 5.447 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 14.674 Tsd. € (Vorjahr: 7.048 Tsd. €).

Leistungen aus Anlass der Beendigungen

Die im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Dr. Klaus Schäfer und Dr. Thomas Toepfer erhalten keine gesonderten Leistungen aus Anlass der Beendigung ihrer Dienstverträge. Dr. Klaus Schäfer hat vertragsgemäß Anspruch auf eine anteilige Zahlung aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2023 sowie auf Zahlungen aus zum Zeitpunkt seines Ausscheidens laufenden LTI-Tranchen, im Falle der „Prisma“-Tranche 2023 – 2026 anteilig. Dr. Thomas Toepfer erhält eine anteilige Zahlung aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2023, hat aber keinen Anspruch mehr auf langfristige Vergütung, da der Dienstvertrag auf seinen Wunsch hin einvernehmlich vorzeitig beendet wurde.

AktG / Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
EBITDA / Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
FOCF / Free Operating Cash Flow
Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
IFRS / International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
PSP / Profit Sharing Plan
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (EBITDA, FOCF, ROCE über WACC und ausgewählte ESG-Kriterien).
Prisma
Bei „Prisma“ handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.
RIR / Recordable Incident Rate
Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden
ROCE / Return on Capital Employed
Entspricht dem EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital
STOXX Europe 600 Chemicals
Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.
Scope-1- / -2- / -3-Emissionen
Das GHG Protocol unterscheidet bei der Bilanzierung von Treibhausgasen zwischen direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus der Erzeugung von extern bezogener Energie (Scope 2) sowie allen weiteren Emissionen, die vor oder nach unserer unternehmerischen Tätigkeit in der Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3).
WACC / Weighted Average Cost of Capital
Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Es wird für die interne Bemessung des absoluten Wertbeitrags verwendet.

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