Geschäftsbericht 2023

2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungs­standards

2.1  Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

 

 

 

 

 

IFRS-Verlautbarung
(veröffentlicht am)

 

Titel

 

Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem

IFRS 17 (18. Mai 2017)

 

Insurance Contracts

 

1.Januar 2023

Änderungen an IFRS 17 (25. Juni 2020)

 

Amendments to IFRS 17 – Insurance Contracts

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 1 und am Leitlinienkonzept (12. Februar 2021)

 

Disclosure of Accounting Policies (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2)

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 8 (12. Februar 2021)

 

Definition of Accounting Estimates (Amendments to IAS 8)

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 12 (7. Mai 2021)

 

Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction

 

1. Januar 2023

Änderungen an IFRS 17 (9. Dezember 2021)

 

Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 12 (23. Mai 2023)

 

International Tax Reform – Pillar Two Model Rules

 

1. Januar 2023

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns.

Die EU-Richtlinie zur Umsetzung der Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two) der OECD zur globalen Mindestbesteuerung ist im Dezember 2022 in Kraft getreten und im November 2023 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. In diesem Zusammenhang hat das IASB am 23. Mai 2023 unter dem Titel International Tax Reform – Pillar Two Model Rules Änderungen an IAS 12 (Income Taxes) veröffentlicht. Die Änderungen beinhalten die verpflichtend anzuwendende temporäre Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar-Two-Ertragsteuer entstehen könnten. Die Änderungen gelten unmittelbar und rückwirkend und erfordern zum Bilanzstichtag ergänzende Anhangangaben, abhängig davon, ob bereits eine Umsetzung in nationales Steuerrecht erfolgt ist oder noch aussteht (siehe Anhangangabe 11 „Steuern“). Covestro wendet die verpflichtend anzuwendende temporäre Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar-Two-Ertragsteuern an.

2.2  Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB hat nachfolgende Standards und Änderungen von Standards heraus­gegeben, deren Übernahme in europäisches Recht erfolgt ist und deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend ist. Der Covestro-Konzern hat nicht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

IFRS-Verlautbarung
(veröffentlicht am)

 

Titel

 

Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem

Änderungen an IAS 1 (23. Januar 2020, 15. Juli 2020 und 31. Oktober 2022)

 

Classification of Liabilities as Current or Non-current, Classification of Liabilities as Current or Non-current – Deferral of Effective Date and Non-current Liabilities with Covenants

 

1. Januar 2024

Änderungen an IFRS 16 (22. September 2022)

 

Lease Liability in a Sale and Leaseback

 

1. Januar 2024

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein bzw. kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird.

Folgende weitere Standards und Änderungen an Standards wurden vom IASB verabschiedet, deren Anwendung noch die ausstehende Anerkennung durch die Europäische Union (EU) im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) voraussetzt. Als voraussichtlicher Erstanwendungs­zeitpunkt für die Standards wird zunächst das vom IASB verabschiedete Erstanwendungsdatum unterstellt.

 

 

 

 

 

IFRS-Verlautbarung
(veröffentlicht am)

 

Titel

 

Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 (25. Mai 2023 )

 

Disclosures: Supplier Finance Arrangements

 

1. Januar 2024

Änderung an IAS 21
(15. August2023)

 

Lack of Exchangeability

 

1. Januar 2025

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein bzw. kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird.

Aus den Änderungen an IAS 7 (Statement of Cash Flows) und IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures) ergeben sich für Covestro zusätzliche Angabepflichten in Bezug auf Reverse-Factoring-Transaktionen (Supplier Finance Arrangements).

IAS / International Accounting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
IASB / International Accounting Standards Board
Das International Accounting Standards Board ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und verabschiedet.
IFRS / International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden

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