Geschäftsbericht 2023

Produktverantwortung

Produktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Handhabung und Verwendung unserer Produkte umfassend zu bewerten. Wir wollen, dass unsere Produkte während des gesamten Lebenszyklus sicher sind – von der Forschung über die Produktion, Vermarktung und bestimmungsgemäßen Verwendung bei den Kunden bis zur Entsorgung. Dazu stellen wir unseren Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zur Kommunikation in der Wertschöpfungskette bis hin zum Endverbraucher erforderlich sind. Produktverantwortung ist auch ein Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfalt.

Die Überwachung der Qualität unserer Produkte sowie deren Eignung für konkrete Verwendungen ist in unseren Unternehmensfunktionen und Segmenten verankert. Der sichere Transport, die Qualifizierung für spezifisch regulierte Anwendungen und die Vermarktungsfähigkeit sowie die diesbezügliche Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand werden bei Covestro zentral gesteuert.

Die sichere Handhabung und Verwendung unserer Produkte haben hohe Priorität. Uns ist es sehr wichtig, Produktsicherheitsinformationen transparent und umfassend zu vermitteln. Neben den gesetzlich geforderten Dokumenten stellen wir zusätzliche Informationen zur Verfügung und bieten Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands (International Council of Chemical Associations, ICCA) an. Außerdem arbeiten speziell ausgebildete Personen im gesamten Unternehmen eng mit Lieferanten, Kunden, Industrieverbänden und der Öffentlichkeit zusammen. So möchte Covestro erreichen, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden.

Management von Produktverantwortung

Produktverantwortung umfasst sowohl das Einhalten gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie es im Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung „KOM(2000) 1“ der Europäischen Kommission erläutert ist. Dieses zentrale Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes kann in besonderen Situationen angewendet werden. Das ist dann der Fall, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten könnten, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Wir schließen uns dabei den entsprechenden Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an. Diese Grundsätze umfassen vor allem die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen und die Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen. Dazu gehört jedoch auch die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip darf keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen.

Zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien führen wir Risikobewertungen anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien durch. Dabei greifen wir z. B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) zurück. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung und Expositionsabschätzung wird festgestellt, welche zusätzlichen Informationen für die Risikobeschreibung eines Produkts erforderlich sind.

Alle Produktgruppen durchlaufen bei Covestro einen mehrstufigen Prozess zur Produktbewertung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen. Zu den so identifizierten Chemikalien zählen relevante Gefahrstoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures, CLP) in der EU rechtlich verbindlich eingestuft sind. Dazu zählen solche Stoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) eingestuft werden. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Während dieses Prozesses identifizieren wir auch solche Stoffe, die auf Grundlage von Gesetzen und Regulierungen nur eingeschränkt verwendet oder vermarktet werden dürfen; diese Informationen kommunizieren wir an unsere Kunden. Dazu gehören z. B. die zuvor erwähnten Stoffe, die nach CLP rechtlich verbindlich eingestuft sind oder nach REACH als SVHC eingestuft werden. Dabei werden die Stoffzusammensetzungen in allen Regionen mit der Hilfe von IT-Systemen gegen Listen regulierter Stoffe inkl. relevanter Gefahrstoffe und SVHC geprüft, sodass regulatorische Anforderungen verlässlich erfüllt werden. Darüber hinaus stellen wir die Einhaltung der regulatorischen Verpflichtungen zur Kommunikation an unsere Kunden für die Rechtsräume sicher, in denen wir die Produkte in den Verkehr bringen. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von technischen Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr unterstützte Anwendung bis zum Ersatz eines Stoffs reichen. In diesem Fall muss ein adäquater, wirtschaftlicher und technisch herstellbarer Ersatz gefunden werden. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen. Dies gilt auch für Produkte, die keiner entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegen. Damit geht Covestro über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, auch indem wir die Sicherheitsdatenblätter öffentlich zur Verfügung stellen.

In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Verwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Dazu gehören die Produktüberwachung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zur sicheren Handhabung unserer Produkte zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Außerdem tragen Workshops und Onlineschulungen für unsere Beschäftigten dazu bei, das Verständnis und die Bedeutung von Produktverantwortung im Unternehmen tiefer zu verankern.

Für das Jahr 2023 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt – weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung.

Die Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen ist eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Zusagen im Rahmen der Initiative „Responsible Care™“. Hierbei handelt es sich um eine Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Industrieverbänden und Initiativen daran, wissenschaftliche Risikobewertungen voranzutreiben. Internationale Verbände wie der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) oder der Weltchemieverband ICCA arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln und neue Testmethoden zu erforschen. Außerdem begleiten sie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Covestro beteiligt sich aktiv an der Verbandsarbeit. Ferner unterstützen wir Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der Europäischen Union (EU), um Gesundheit und Umwelt zu verbessern: In Kooperation mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und dem deutschen Bundesumweltministerium entwickeln wir z. B. das sogenannte Human Biomonitoring (Untersuchung von humanbiologischen Materialien) weiter.

Umsetzung von Verordnungen und freiwilligen Programmen zu Chemikalien

Covestro orientiert sich an den einschlägigen Chemikalienverordnungen wie REACH in Europa und dem Gefahrstoff-Überwachungsgesetz (Toxic Substances Control Act, TSCA) in den USA. Diese Verordnungen sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien schützen und beeinflussen damit unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Verwender von Chemikalien. Um mit der Vielzahl und Komplexität der jeweiligen Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir interne Regelungen aufgestellt. Sie geben unseren Beschäftigten eine Anleitung, wie die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen sind.

Stoffe, die gemäß REACH registriert sind, werden von den Regulierungsbehörden bewertet. Daraus können sich zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in die REACH-Verfahren für Zulassung oder Beschränkung ergeben. Auch einige Stoffe von Covestro sind von diesen Verfahren betroffen, die die Verwendung der Stoffe beschränken oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen können. Ein Beispiel für eine Beschränkung ist die Diisocyanat-Restriktion, die im August 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Gemäß der Restriktion erfolgte die neue Kennzeichnung der Diisocyanate bis Februar 2022. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf deren Verfügbarkeit. Allerdings mussten alle Verwender von diisocyanathaltigen Produkten mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Restmonomers bis August 2023 mit Blick auf die Verwendung geschult werden. Covestro unterstützte diesen Prozess und setzte sich für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung ein, bspw. bei der Erstellung von Schulungsunterlagen. Als Teil der europäischen Chemieindustrie sind wir zudem eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung der REACH-Registrierdossiers bis zum Jahr 2026 eingegangen.

Wir stellen sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter den hohen Standards von REACH oder TSCA auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die diesen Verordnungen nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Direktive „Produktverantwortung“ im Anhang „Stoffinformation und Auskunftsfähigkeit“ festgelegt. Bei zugekauften Stoffen sind wir dabei auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen.

Ein weiteres Beispiel für unsere Verpflichtung zu „Responsible Care™“ ist die Unterstützung unserer Kunden bei der sicheren Handhabung großer Mengen reaktiver Produkte durch Sicherheitsbewertungen von Tanklagern.

Darüber hinaus hat sich Covestro zur Einhaltung von Tierschutzgrundsätzen bei der Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen verpflichtet.

Wir unterstützen die Globale Produktstrategie (Global Product Strategy; GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellenländern und Ländern des globalen Südens verbessern und damit die Sicherheit in der Handhabung dieser Produkte erhöhen. Die GPS ist bei Covestro über das Internetportal „Product Safety First“ zugänglich und weltweit verfügbar. Auf der Website informieren wir unsere Kunden und andere Interessengruppen über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften und die sichere Handhabung unserer Produkte.

Stoffe in der öffentlichen Diskussion

Covestro verfolgt die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen wichtigen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe, z. B. für Polycarbonat. Kritische Personen, aber auch einige Behörden, befürchten Risiken für Mensch und Umwelt, wenn Spuren von BPA aus Produkten freigesetzt werden.

Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und qualitativ hochwertiger Studien ist Covestro überzeugt, dass BPA in allen schon bisher unterstützten Anwendungsgebieten sicher eingesetzt werden kann. Durch die Mitarbeit bei regulatorischen Prozessen trägt Covestro aktiv dazu bei, Unsicherheiten auszuräumen und offene Fragen zu beantworten. Darüber hinaus engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage in Zusammenarbeit mit dem Verband Plastics Europe, dem amerikanischen Chemieverband ACC (American Chemistry Council) und dem chinesischen Erdöl- und Chemieindustrieverband (China Petroleum and Chemical Industry Federation, CPCIF). Covestro beteiligt sich an der Diskussion und informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit zu diesem Themenkomplex über Verbände, über seine Website und in direkten Gesprächen.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen in der öffentlichen Diskussion wegen möglicher unerwünschter Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. PFAS sind unverzichtbare Chemikalien in einer Vielzahl von hauptsächlich industriellen Produkten, einschließlich vieler Hightechanwendungen, oft aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Beständigkeit. PFAS stellen eine Herausforderung für die gesamte Industrie, einschließlich der chemischen Industrie, dar, weil verschiedene regulatorische Initiativen beabsichtigen, die Verwendung von PFAS einzuschränken.

Wir verfolgen die regulatorische Debatte und unterstützen verhältnismäßige, umsetzbare und durchsetzbare Vorschriften, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer verlässlichen Risikobewertung basieren. Bereits heute weisen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern in der EU solche PFAS aus, die unter REACH als SVHC eingestuft werden und in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind.

GPS / Global Product Strategy
Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern
REACH-Verordnung
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.
VCI / Verband der Chemischen Industrie
Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland
„Responsible Care™“-Initiative
Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen

Themenfilter

Wonach suchen Sie? Filtern Sie den digitalen Geschäftsbericht nach Themenschwerpunkten.

Ergebnisse