Geschäftsbericht 2023

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2022 mit einer Mehrheit von 99,30 % gebilligt wurde.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche, feste Vergütung von jeweils 120 Tsd. €.

Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 360 Tsd. € gezahlt, für die Stellvertretung 240 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 90 Tsd. € und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 45 Tsd. € festgelegt. Vorsitzende des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten jeweils 30 Tsd. €, jedes Mitglied des Präsidial- und des Nominierungsausschusses jeweils 15 Tsd. €. Die zusätzliche Vergütung für Vorsitzende eines anderen Ausschusses beträgt 60 Tsd. € und für jedes andere Mitglied 30 Tsd. €. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz oder unter Nutzung anderer vergleichbarer gebräuchlicher Telekommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2023 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste Vergütung

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Dr. Christine Bortenlänger

 

165

 

165

 

9

 

12

 

174

 

177

Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022)

 

126

 

180

 

8

 

17

 

134

 

197

Lise Kingo

 

180

 

180

 

9

 

14

 

189

 

194

Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende)

 

240

 

240

 

11

 

21

 

251

 

261

Irena Küstner

 

165

 

165

 

9

 

12

 

174

 

177

Dr. Ulrich Liman (bis April 2022)

 

55

 

 

4

 

 

59

 

Frank Löllgen (seit April 2022)

 

84

 

120

 

4

 

8

 

88

 

128

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022)

 

64

 

 

3

 

 

67

 

Dr. Richard Pott (Vorsitzender)

 

360

 

360

 

8

 

18

 

368

 

378

Petra Reinbold-Knape

 

180

 

180

 

10

 

18

 

190

 

198

Dr. Sven Schneider (seit April 2022)

 

147

 

210

 

7

 

11

 

154

 

221

Regine Stachelhaus

 

180

 

180

 

8

 

16

 

188

 

196

Marc Stothfang

 

150

 

150

 

6

 

12

 

156

 

162

Patrick Thomas

 

210

 

210

 

15

 

16

 

225

 

226

Frank Werth (bis April 2022)

 

36

 

 

2

 

 

38

 

Gesamt

 

2.341

 

2.340

 

113

 

175

 

2.454

 

2.515

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten im Jahr 2023 555 Tsd. € (Vorjahr: 1.253 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Folgejahr entsprechend angepasst und seitdem auf einen Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung verzichtet.

DCGK / Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält

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