Geschäftsbericht 2023

17. Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2022

 

31.12.2023

 

 

Gesamt

 

davon kurzfristig

 

Gesamt

 

davon kurzfristig

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Forderungen aus sonstigen Steuern

 

245

 

244

 

224

 

222

Rechnungsabgrenzungen

 

84

 

79

 

95

 

92

Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen

 

56

 

 

66

 

Vertragsvermögenswerte

 

64

 

62

 

65

 

64

Erstattungsansprüche

 

2

 

2

 

23

 

23

Forderungen gegen Mitarbeitende

 

7

 

7

 

1

 

1

Übrige Forderungen

 

83

 

52

 

136

 

94

Gesamt

 

541

 

446

 

610

 

496

Im Geschäftsjahr 2023 hat Covestro Anspruch auf Zuwendungen der öffentlichen Hand auf Basis der am 1. September 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Richtline „Beihilfen für indirekte CO2-Kosten“ in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) erfasst, die unter dem Vorbehalt der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Abschnitt 4.2.1a dieser Richtlinie stehen. Die Erfüllung dieser Auflagen muss bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen und Covestro erwartet, diese Auflagen wie in den Vorjahren erfüllen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehen in Bezug auf diese Zuwendungen Forderungen in Höhe von 57 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €), welche als übrige Forderungen ausgewiesen werden.

Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden erstmalig in diesem Konzernabschluss die übrigen finanziellen Vermögenswerte, welche bisher als Teil der sonstigen Forderungen ausgewiesen wurden, als sonstige finanzielle Vermögenswerte gezeigt. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend angepasst.

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