Geschäftsbericht 2023

Menschenrechte

In Rahmen unserer sozialen Verantwortung betrachten wir die Wahrung der Menschenrechte als grundlegend für unsere Geschäftstätigkeit. Covestro bekennt sich zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations [UN] Universal Declaration of Human Rights), zur dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) sowie zu den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights). Covestro ist Mitglied des globalen Pakts der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact) und unterstützt aktiv die nationalen Aktionspläne und die geltenden nationalen Rechtsvorschriften zur Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen. Daher verpflichtet sich Covestro zur Anwendung der Sorgfaltsprüfung, um die Menschenrechte zu achten.

Governance

Organisatorische Verantwortung für das Risikomanagement von Menschenrechten

Im Berichtsjahr hat der Vorstand die Leitung der Abteilung „Group Quality“ innerhalb der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability zum Group Human Rights Officer ernannt. Der Group Human Rights Officer berichtet direkt an den Vorstand und ist für die Überwachung der menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro verantwortlich. Zudem wurden die jeweiligen Leiter der Unternehmensfunktionen, die für die relevanten, priorisierten menschenrechtlichen Schwerpunktbereiche verantwortlich sind, als Risikoverantwortliche benannt (Human Rights Risk Owners).

Zur Unterstützung des Vorstands, des Group Human Rights Officer und der Human Rights Risk Owner hat Covestro eine funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office) eingerichtet, die für die vollständige Integration der menschenrechtlichen Anforderungen in den gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns verantwortlich ist. Das Human Rights Office, das dem Group Human Rights Officer unterstellt ist, besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Group Innovation & Sustainability, Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources und Law, Intellectual Property & Compliance. Die menschenrechtlichen Aufgaben der Arbeitsgruppe sind u. a. die Entwicklung und Implementierung des übergreifenden Managementansatzes, die systematische Risikobewertung, die Priorisierung und Überwachung der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Planung und Durchführung von Schulungen, die Erstellung von Berichten für den Vorstand sowie die Kommunikation im Allgemeinen. In der Verantwortung der beteiligten Unternehmensfunktionen liegen u. a. die Identifizierung und Bewertung der Risiken sowie die Erarbeitung von Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen geschehen in den Abteilungen in Abstimmung mit dem Human Rights Office.

Umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Covestro hat eine umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Der übergreifende Managementansatz basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernelementen des im Jahr 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie dem französischen Gesetz zur Achtung der Menschenrechte. Weitere nationale und internationale Gesetze und Gesetzgebungsinitiativen, wie z. B. das geplante europäische Sorgfaltspflichtengesetz, werden fortlaufend beobachtet.

Der übergreifende Managementansatz ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst die folgenden sechs Kernelemente.

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte (Grafik)

Grundsatzerklärung und Selbstverpflichtung

Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung, verschiedenen Unternehmensrichtlinien, Konzernregelungen sowie in unserem eigenen Verhaltenskodex und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns sowie Erwartungen an Geschäftspartner weltweit festgelegt. Diese Dokumente werden entweder auf der Website von Covestro oder in unserem internen Intranet veröffentlicht, um die Zugänglichkeit für die relevanten Interessengruppen zu gewährleisten.

Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte (menschenrechtliche Grundsatzerklärung), in der die Menschenrechtsstrategie von Covestro im Hinblick auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dargelegt ist, ist in den dafür erforderlichen operativen Richtlinien und Verfahren verankert und wurde auf unserer Website veröffentlicht. Im Jahr 2023 wurde unsere menschenrechtliche Grundsatzerklärung aktualisiert, vom gesamten Vorstand verabschiedet und anschließend über einen globalen Intranet-Artikel kommuniziert und dem Gesamtbetriebsratsausschuss vorgestellt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel. Dies haben wir im Berichtsjahr erneut in unserer aktualisierten öffentlichen Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment Against Slavery and Human Trafficking) zum Ausdruck gebracht.

Für Covestro ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich ein wichtiger Hebel zur Risikominimierung. Neue wie bestehende Lieferanten von Covestro müssen neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische und ökologische Standards sowie solche der unternehmerischen Verantwortung erfüllen. Unsere Erwartungen, auch in Bezug auf die Menschenrechte, sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert.

Risikoanalyse

Ausgangspunkt der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung von Covestro ist eine Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro aufgrund seiner Geschäftstätigkeit verursachen, zu denen es beitragen oder mit denen es direkt im direkten Zusammenhang stehen könnte. Die Sorgfaltsprüfung bezieht sich auf alle eigenen Standorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte. In der umfassenden Risikoanalyse, die alle drei bis vier Jahre stattfindet, werden alle potenziellen menschenrechtlichen Risikobereiche, in denen die Mitarbeitenden, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden, Konsumenten oder auch anliegende Kommunen von Covestro betroffen sein könnten, betrachtet. Jährlich sowie ad hoc werden die relevanten Risiken anschließend mit den jeweiligen Geschäftseinheiten und Unternehmensfunktionen diskutiert und anhand der Bruttobewertung des Schweregrads einer möglichen Menschenrechtsverletzung und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit für die weitere Bearbeitung priorisiert. Potenzielle Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad, basierend auf Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit der möglichen Verletzung, haben immer die oberste Priorität. Die Erkenntnisse aus dieser Risikoanalyse werden fortlaufend in der Arbeitsgruppe für Menschenrechte unter Einbeziehung interner und externer Erkenntnisquellen, wie dem Beschwerdemechanismus von Covestro, aktualisiert.

Im Berichtsjahr hat Covestro die umfassende Risikoanalyse in Verbindung mit der Wesentlichkeitsanalyse erneut durchgeführt und menschenrechtliche Schwerpunktbereiche entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Im Vorjahr wurden keine Beschwerden gemeldet, die in der im Jahr 2023 durchgeführten menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse hätten betrachtet werden können. Darüber hinaus bestand keine Notwendigkeit, eine Ad-hoc-Risikoanalyse durchzuführen, da bspw. keine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit von Covestro vorlag.

Zu unseren identifizierten menschenrechtlichen Fokusthemen im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit und an den Standorten unserer direkten Zulieferer gehören schwere Formen von Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsbedingungen, Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden und Kontraktoren sowie potenzielle Umweltauswirkungen auf umliegende Kommunen an unseren Standorten oder denen unserer Lieferanten. Weitere Schwerpunkte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit sind Wasserressourcen, Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion unserer Belegschaft sowie die Sicherheit unserer Produkte. Zu unseren Schwerpunkten in der Nutzungsphase und am Ende des Lebenszyklus unserer Produkte gehört ihre Verwendung in sensiblen Anwendungen. Im Vergleich zum Vorjahr rückten die potenziellen Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit unserer Lieferanten auf die umliegenden Gemeinden in den Fokus, während die potenziellen Auswirkungen der Abfallsammlung und -verarbeitung unserer Produkte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette aus dem Fokus gerieten.

Die Human Rights Risk Owners bei Covestro bewerten und priorisieren jährlich und ad hoc die Menschenrechtsrisiken in ihrem Fokusbereich. Für unsere Lieferanten analysieren und priorisieren wir menschenrechtliche Risiken – basierend auf anerkannten externen Quellen – anhand einer Kombination aus Länder- und Industrie- bzw. Sektorrisiken. In einem zweiten Schritt berücksichtigen wir unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf unsere Lieferanten, um diese Risiken weiter zu priorisieren.

Für die eigene Geschäftstätigkeit wurden im Berichtszeitraum die Menschenrechtsrisiken Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Umweltemissionen, die Entsorgung von (gefährlichen) Abfällen, Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie Produktverantwortung global priorisiert und die lokalen menschenrechtsbezogenen Risiken unseres Wasserverbrauchs in Indien für das weitere Management im Rahmen des Menschenrechtsmanagementsystems priorisiert. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Risiken von Zwangs- und Kinderarbeit für bestimmte Industrie- und Länderkombinationen von Lieferanten priorisiert.

Maßnahmen

Präventiv- und Abhilfemaßnahmen

Die Human Rights Risk Owners bei Covestro bewerten die Angemessenheit bestehender präventiver Maßnahmen gemäß dem in den UN-Leitlinien empfohlenen risikobasierten Ansatz und führen bei Bedarf neue geeignete Maßnahmen ein, um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte für die priorisierten Menschenrechtsrisiken zu verhindern oder zu begrenzen. Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktsicherheit, Compliance, Personalwesen sowie nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro umgesetzt und sollen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte vermeiden oder begrenzen. Diese Maßnahmen sind weitestgehend in die bestehenden unternehmensweiten Managementsysteme von Covestro integriert, darunter das integrierte Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ), das Compliance-Managementsystem, die Human-Resources-Prozesslandschaft und andere Corporate-Governance-Rahmenwerke.

Die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office) organisiert Schulungen zu menschenrechtlichen Aspekten, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seine Wertschöpfungskette relevant sind. Darüber hinaus informiert das Human Rights Office regelmäßig über den Stand der Einhaltung der Menschenrechte im Unternehmen und berät Unternehmensfunktionen bei der vollständigen Integration der menschenrechtlichen Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Im Berichtsjahr veröffentlichte das Human Rights Office zwei globale Intranet-Artikel und richtete eine interne SharePoint-Seite mit Informationen für Mitarbeitende über den Menschenrechtsansatz von Covestro ein. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Lerninitiative „Expedition C“ ein webbasiertes Training zum Menschenrechtsansatz von Covestro entwickelt und weltweit ausgerollt.

Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße bei Covestro vor, untersucht der lokale Compliance Officer den Sachverhalt auf Grundlage konzernweiter Standards, die in einer lokalen Anweisung festgelegt sind. Sollte Covestro einen Menschenrechtsverstoß direkt verursacht haben, verpflichtet sich Covestro, die betreffende Geschäftsaktivität umgehend einzustellen oder zu ändern, um den Verstoß zu beenden. Jeder durch Covestro-Mitarbeitende verursachte Menschenrechtsverstoß wird ausgewertet und es können ggf. organisatorische oder disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden. Im Berichtsjahr gab es keine konkreten Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Covestro-Organisation.

Es werden zahlreiche Maßnahmen gegenüber den Lieferanten ergriffen, die die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und den Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette unterstützen. Dazu gehören die konzernweite Integration des Supplier Code of Conduct in die elektronischen Bestellsysteme, die Mitgliedschaft von Covestro bei „Together for Sustainability“ sowie das Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten.

Darüber hinaus wurden für Lieferanten, bei denen ein konkretes Menschenrechtsrisiko festgestellt wurde, weitere Maßnahmen definiert. Dazu gehören gezielte Menschenrechtsschulungen für Lieferanten, Lieferantendialoge, vertragliche Verpflichtungen und Onlinebewertungen oder Audits vor Ort. Im Jahr 2023 wurden diese Maßnahmen in einem Guidebook für Lieferantenmanager veröffentlicht und zusammen mit anderen Unterstützungsmaterialien auf der Human Rights SharePoint-Seite zur Verfügung gestellt. Zudem wurden Schulungen für Lieferantenmanager zum Thema Menschenrechte in der Lieferkette durchgeführt.

Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette von Covestro vor, geht der Konzern diesen sorgfältig und konsequent nach. Covestro erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Sollte Covestro feststellen, dass es durch seine Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverstößen durch einen direkten oder indirekten Lieferanten beigetragen hat oder indirekt damit in Verbindung steht, ist Covestro bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den Verstoß vorzugehen. Je nach Schwere des Verstoßes behält sich Covestro das Recht vor, in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern angemessen zu reagieren. Bei einem unserer Zulieferer wurden unzureichende Arbeitsbedingungen, insbesondere in den Bereichen Entlohnung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, festgestellt. Im Berichtsjahr hat Covestro diesen Lieferanten bei den empfohlenen Abhilfemaßnahmen unterstützt.

Beschwerdemechanismus

Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Verdachtsfälle im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße können über ein Hinweisgebersystem gemeldet werden, das aus einer weltweiten Hotline und einem Onlinetool besteht. So ermöglicht Covestro es Mitarbeitenden und externen Personen, mögliche Verstöße bei unseren direkten oder indirekten Zulieferern anonym zu melden. In einem definierten Prozess, der sich auf das Engagement von (potenziell) betroffenen Stakeholdern stützt, wird Verdachtsfällen im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße nachgegangen. Um die Transparenz im Umgang mit gemeldeten Beschwerden zu verbessern, wurde auf unserer Website eine Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Unternehmens veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurde die Zugänglichkeit des Beschwerdemechanismus weiter verbessert, indem seine Platzierung auf unserer Website optimiert und die verfügbaren Sprachen unserer Beschwerdeverfahrensordnung erweitert wurden. Über den konzernweiten Beschwerdemechanismus wurden im Jahr 2023 keine bestätigten Menschenrechtsverstöße gemeldet.

Wirksamkeitskontrolle

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte in den bestehenden Managementprozessen werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen. Im Jahr 2023 berichteten die im Human Rights Office vertretenen Unternehmensfunktionen über die durchgeführten Maßnahmen und mögliche Erkenntnisse zu deren Wirksamkeit. Darüber hinaus werden die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens und die Abhilfemaßnahmen des Konzerns jährlich und ad hoc überprüft. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Menschenrechts-Risikomanagementsysteme wird mit dem Group Human Rights Officer überprüft. Des Weiteren ergänzt die Unternehmensfunktion Corporate Audit den internen Überwachungsprozess mit der prozessunabhängigen Überwachung. Das Risikomanagementsysteme für Menschenrechte wurde von Corporate Audit im Jahr 2023 überprüft.

Berichterstattung

Covestro berichtet jährlich über die menschenrechtlichen Aktivitäten im Konzernlagebericht. Außerdem berichten der Group Human Rights Officer und die Arbeitsgruppe für Menschenrechte dem Vorstand regelmäßig mindestens einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoanalyse, den Stand der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt und die systematische Integration der Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats über den Stand des Managementsystems informiert. Gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird im Jahr 2024 ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten von Covestro für das vorherige Geschäftsjahr auf der Website veröffentlicht werden.

HSEQ / Health, Safety, Environment, Energy and Quality
Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
Stakeholder
Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten
TfS / Together for Sustainability
Initiative von verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie für die weltweite Vereinheitlichung der Bewertungen von Lieferanten, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern
Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die für ein Unternehmen aus interner und externer Sicht wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu identifizieren.

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