Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.
Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. €, sein Stellvertreter 150 Tsd. €, womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. €. Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.
Die Aufsichtsratsmitglieder hatten gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer „Selbstverpflichtung“ erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Covestro-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Covestro AG halten werden. Nach eingehender Diskussion hat der Aufsichtsrat im Jahr 2018 im Hinblick auf die mit dem Aktienkauf verbundenen insiderrechtlichen Risiken beschlossen, die Selbstverpflichtung zum Kauf künftig nicht mehr fortzuführen. Erhalten bleibt lediglich die Verpflichtung, zuvor bereits erworbene Aktien während der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten.
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2018 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:
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Feste Vergütung |
Sitzungsgeld |
Gesamt |
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in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
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Ferdinando Falco Beccalli |
100 |
100 |
5 |
4 |
105 |
104 |
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Dr. Christine Bortenlänger |
100 |
100 |
5 |
5 |
105 |
105 |
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Johannes Dietsch |
145 |
145 |
11 |
10 |
156 |
155 |
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Dr.-Ing. Thomas Fischer1 |
120 |
– |
8 |
– |
128 |
– |
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Peter Hausmann |
145 |
145 |
9 |
8 |
154 |
153 |
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Petra Kronen |
150 |
150 |
12 |
10 |
162 |
160 |
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Irena Küstner |
125 |
125 |
10 |
9 |
135 |
134 |
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Dr. Ulrich Liman2 |
– |
120 |
– |
7 |
– |
127 |
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Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher |
150 |
150 |
9 |
9 |
159 |
159 |
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Dr. Richard Pott |
300 |
300 |
13 |
10 |
313 |
310 |
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Regine Stachelhaus |
120 |
120 |
7 |
5 |
127 |
125 |
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Marc Stothfang3 |
89 |
100 |
6 |
5 |
95 |
105 |
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Frank Werth |
100 |
100 |
6 |
5 |
106 |
105 |
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Sabine Wirtz4 |
11 |
– |
– |
– |
11 |
– |
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Gesamt |
1.655 |
1.655 |
101 |
87 |
1.756 |
1.742 |
Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 925 Tsd. € (Vorjahr: 915 Tsd. €).
Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und einen Selbstbehalt entsprechend der Empfehlung des DCGK umfasst.