Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das komplette Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Rentabilität der Gesellschaft und den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils gründlich – teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse – die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat sich kontinuierlich von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt.

Dr. Richard Pott (Foto)

Dr. Richard Pott,
Aufsichtsratsvorsitzender Covestro AG

Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder

Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 zu insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen zusammen, bei denen immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren.

Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Berichtsjahr 2018 mehr als 97 Prozent. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen das Aufsichtsratsmitglied angehörte, teil.

Im Einzelnen wohnten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, inklusive zweier telefonischer Teilnahmen, wie nachfolgend dargestellt, bei:

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats

 

Sitzungsteilnahme (inkl. Ausschuss­sitzungen)

 

Sitzungsteilnahme in Prozent

Dr. Richard Pott (Vorsitzender)

 

14 / 14

 

100

Ferdinando Falco Beccalli

 

4 / 6

 

66,7

Dr. Christine Bortenlänger

 

5 / 5

 

100

Johannes Dietsch

 

13 / 13

 

100

Peter Hausmann

 

9 / 9

 

100

Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende)

 

13 / 13

 

100

Irena Küstner

 

9 / 9

 

100

Dr. Ulrich Liman

 

9 / 9

 

100

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

 

9 / 9

 

100

Regine Stachelhaus

 

6 / 6

 

100

Marc Stothfang

 

5 / 5

 

100

Frank Werth

 

5 / 5

 

100

Durchschnittliche Teilnahmequote

 

97,2

Lediglich die Teilnahmen an einer ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats sowie einer am selben Tag terminierten Sitzung des Nominierungsausschusses musste ein Mitglied des Aufsichtsrats und des Nominierungsausschusses aus familiären Gründen kurzfristig absagen.

Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2018 wieder im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung. Dies geschah im Wesentlichen durch einen erneuten ganztägigen Workshop zu den Kernelementen der Konzernstrategie sowie einen Gastvortrag nebst ausführlicher Diskussion zum Thema „Zukunft der Chemie in der zirkulären Wirtschaft“.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch seiner Segmente, zur Strategie, zu Chancen und Risiken des Unternehmens sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro. Im Übrigen befasste sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig mit folgenden Themen:

In seiner Sitzung am 19. Februar 2018 befasste sich der Aufsichtsrat zunächst intensiv mit der bestehenden Selbstverpflichtung seiner Mitglieder zum Erwerb von Covestro-Aktien in Höhe von 25 Prozent ihrer jährlichen festen Vergütung einschließlich der Vergütung der Ausschusstätigkeit. Nach eingehender Erörterung des Für und Wider der Aufrechterhaltung dieser Selbstverpflichtung, insbesondere auch im Hinblick auf die mit dem Aktienkauf verbundenen insiderrechtlichen Risiken und der sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Handhabungen innerhalb anderer börsennotierter Unternehmen, entschieden sich die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Selbstverpflichtung für den Kauf weiterer Covestro-Aktien aufzuheben. Unberührt hiervon blieb die Verpflichtung, die bisher im Rahmen der Selbstverpflichtung gekauften Covestro-Aktien während der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Covestro AG weiter zu halten. Weitere Beratungsgegenstände dieser ersten Sitzung waren die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder und die Anpassung der Berechnung der Höchstgrenze für die Vorstandsvergütung nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ferner besprach das Gremium ausführlich den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017, den zusammengefassten Lagebericht, den Gewinnverwendungsvorschlag sowie die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung im Jahr 2018. Das Gremium befasste sich weiterhin intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Darüber hinaus diskutierte der Aufsichtsrat den Risikobericht, in dem neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Des Weiteren wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. Schließlich kam der Aufsichtsrat nach vorangegangener Diskussion überein, zunächst die Umsetzung der Ergebnisse der eingesetzten Effizienz-Arbeitsgruppen abzuwarten, bevor er eine erneute Effizienzprüfung für seine Tätigkeit vornehmen wird.

In seiner Sitzung am 13. April 2018 beschloss der Aufsichtsrat nach umfangreicher Erörterung zunächst das vorzeitige Ausscheiden von Patrick Thomas als Vorstandsvorsitzendem zum 31. Mai 2018 und die entsprechend zeitlich leicht vorgezogene Bestellung von Dr. Markus Steilemann als neuem Vorstandsvorsitzenden des Covestro-Konzerns zum 1. Juni 2018. Im weiteren Verlauf beschäftigte sich das Gremium überwiegend mit den Themen der bevorstehenden Hauptversammlung der Covestro AG.

In der Aufsichtsratssitzung vom 23. Mai 2018 standen insbesondere bestimmte Aspekte der Umsetzung der Konzernstrategie im Blickpunkt. Neben fortgeführten Überlegungen zum möglichen -Investitionsprogramm wurden die Projektpläne und Maßnahmen für eine verstärkte, industrieübliche Zusammenarbeit mit externen Kontraktoren zur Realisierung zukünftiger Investitions-Großprojekte diskutiert. Des Weiteren besprach das Gremium die M&A-Strategie, einzelne Digitalisierungsbestrebungen, die Mitarbeiterentwicklung sowie den „Covestro Campus“, das neue Verwaltungsgebäude von Covestro, mit dessen Errichtung im Geschäftsjahr 2018 begonnen wurde. Daneben ließ sich der Aufsichtsrat auch den Stand der konzernweiten Erfüllung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie erste Überlegungen zur möglichen Gründung einer Covestro-Stiftung für Nachhaltige Entwicklung vorstellen.

In seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 diskutierte der Aufsichtsrat unter anderem die aktuelle Vorstandsorganisation sowie die Ausrichtung der einzelnen Vorstandsressorts vor dem Hintergrund der strategischen Zielsetzungen des Konzerns. Unter Berücksichtigung der intensiven Diskussionen und Erläuterungen im Rahmen eines am Vortag durchgeführten Strategie-Workshops befasste sich der Aufsichtsrat noch einmal mit der bisherigen Umsetzung und den zukünftigen Überlegungen im Hinblick auf die sechs wesentlichen Strategieelemente (Investition, Innovation, M&A, Performance, Digitalisierung und Unternehmenskultur) des Konzerns. In diesem Zusammenhang stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung und Analyse schließlich auch einer Großinvestition zu, mit der unter anderem eine neue MDI-World-Scale-Produktionsanlage am Covestro-Standort in Baytown, USA, errichtet werden soll. Schließlich hob der Aufsichtsrat die reguläre Altersgrenze seiner Mitglieder auf die Vollendung des 72. Lebensjahrs an.

In seiner letzten Sitzung am 7. Dezember 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat detailliert mit der Angemessenheitsüberprüfung seiner eigenen Vergütung sowie der Vergütung für die Vorstandsmitglieder einschließlich der langfristigen Vergütungskomponenten für den Zeitraum von 2019 bis 2022. Des Weiteren erörterte das Gremium die Anpassung der Schwellenwerte für die Kenngrößen „Wachstum“, „Profitabilität“ und „Liquidität“ des kurzfristigen Vergütungsprogramms () für die Jahre 2019 bis 2021 und bestellte Dr. Thomas Toepfer zum neuen Arbeitsdirektor mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Das Gremium erörterte zudem das geeignete Vorgehen im Hinblick auf eine Effizienzprüfung seiner Tätigkeit im Berichtsjahr 2018. Vor dem Hintergrund des Anfang Dezember 2018 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramms der Covestro AG und der seitens des Vorstands beschlossenen Kapitalherabsetzung fasste der Aufsichtsrat den notwendigen Beschluss zur entsprechenden Anpassung der Satzung im Hinblick auf das reduzierte Grundkapital. Des Weiteren vertiefte der Aufsichtsrat seine begonnenen Überlegungen zur weiteren Optimierung der einzelnen Vorstandsressorts und setzte sich nochmals intensiv mit dem MDI-Investitionsprogramm auseinander. Der Aufsichtsrat genehmigte die Implementierungskosten für das verabschiedete Effizienz- und Effektivitätssteigerungsprogramm „Perspective“ und befasste sich darüber hinaus detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Finanzplanung und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick. Außerdem genehmigte der Aufsichtsrat den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2019. Er beschloss zudem, eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abzugeben.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG (Foto)

Der Aufsichtsrat der Covestro AG (v. l. n. r.): Irena Küstner, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Petra Kronen, Dr. Ulrich Liman, Dr. Richard Pott, Ferdinando Falco Beccalli, Johannes Dietsch, Frank Werth, Regine Stachelhaus, Marc Stothfang, Peter Hausmann und Dr. Christine Bortenlänger

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über vier Ausschüsse, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Als Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal- und ein Nominierungsausschuss. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in dem Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung“ unter „Ausschüsse des Aufsichtsrats“ näher beschrieben. Die aktuelle personelle Zusammensetzung ist im Kapitel „Organe der Gesellschaft“ dargestellt.

Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.

Das Präsidium ist in seiner Rolle als Vermittlungsausschuss im Jahr 2018 nicht zusammengetreten.

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr am 16. Februar, 25. April, 25. Juli und 24. Oktober 2018 insgesamt viermal in Gegenwart des (kommissarischen) Finanzvorstands, davon zweimal in Gegenwart des jeweils zuständigen Abschlussprüfers, getagt. Er prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag sowie den Abhängigkeitsbericht vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2018 vor deren Veröffentlichung.

Ein besonderes Augenmerk legte der Prüfungsausschuss auf laufende Statusberichte zu den beiden Projekten „BrigHteR“ (Umstellung von HR-Prozessen im Rahmen der Einführung einer neuen cloud-basierten Software im Personalbereich) und „TOMA“ (Verlagerung verschiedener Accounting-Aktivitäten in ein Shared Service Center in Bratislava, Slowakei). Er befasste sich ferner intensiv mit einer Vergleichsstudie zur (Corporate Social Responsibility)-Berichterstattung und damit verbundener Kontrollen in DAX-Konzernen.

Schließlich wurden seitens des Ausschusses im Berichtsjahr auch die Ursachen der Entwicklung der allgemeinen Verwaltungskosten seit dem Carve-out, der unternehmensinterne Stand bei der Einführung des neuen internationalen Rechnungslegungsstandards (, IFRS) IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ sowie die Erfahrungen, Handlungsfelder und zukünftigen Pläne im Bereich Cybersecurity tiefgehender erörtert.

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems überwacht und sich dabei unter anderem auch auf die entsprechende Berichterstattung des Leiters der Internen Revision und der Abschlussprüfer gestützt. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen Internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden vom Abschlussprüfer nicht festgestellt.

Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Wirksamkeit der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen.

Der Prüfungsausschuss hat sich kontinuierlich mit den Abschlussprüfern über die wesentlichen Prüfungsrisiken und die erforderliche Ausrichtung der Abschlussprüfung ausgetauscht.

Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, über den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, über den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Internen Revision.

Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahmen auch die Leiter der zuständigen Fachabteilungen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstatteten Bericht und beantworteten Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen; insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem (kommissarischen) Finanzvorstand und den Abschlussprüfern. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet.

Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr am 16. und 19. Februar, 13. April, 9. Oktober und 3. Dezember 2018 zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Beratungsgegenstände der ersten Sitzung waren dabei vor allem die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder, die grundsätzliche Umstellung der „Share Ownership Guidelines“ für Führungskräfte von einer festen Stückzahl an zu erwerbenden Aktien auf einen entsprechenden Investitionswert, die Anpassung der Berechnung der Höchstgrenze für die Vorstandsvergütung nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Nachfolgeplanung und Personalentwicklung für Führungskräfte des Konzerns. In seiner zweiten Sitzung befasste sich der Ausschuss ganz überwiegend mit dem zeitlich leicht vorgezogenen Ausscheiden von Patrick Thomas als Vorstandsvorsitzendem des Konzerns zum 31. Mai 2018 und der entsprechend vorzeitigen Bestellung von Dr. Markus Steilemann als neuem Vorstandsvorsitzenden zum 1. Juni 2018. In den beiden abschließenden Sitzungen standen die vertiefte Befassung mit den „Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung“, die Überprüfung der aktuellen Vorstandsorganisation vor dem Hintergrund der strategischen Geschäftsausrichtung des Konzerns, die Überprüfung der Vorstandsvergütung, die Anhebung der Schwellenwerte für die Kenngrößen „Wachstum“, „Profitabilität“ und „Liquidität“ des „Covestro Profit Sharing Plan“ für die Jahre 2019 bis 2021 sowie die Bestellung von Dr. Thomas Toepfer zum neuen Arbeitsdirektor mit Wirkung zum 1. Januar 2019 im Mittelpunkt.

Der Nominierungsausschuss trat im Berichtsjahr einmalig am 7. Dezember 2018 zusammen. Vor dem Hintergrund der geschäftlichen Aktivitäten, der aktuellen Strategie sowie der zukünftigen Geschäftsentwicklung des Covestro-Konzerns betrachtete der Ausschuss dabei erneut die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und das Kompetenzprofil seiner Mitglieder. Unter Berücksichtigung der erarbeiteten Kompetenzmatrix soll der Fokus bei der Suche nach geeigneten zukünftigen Aufsichtsratsmitgliedern insbesondere auf persönliche Erfahrungen in den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Technologie gelegt werden.

Jahres- und Konzernabschluss / Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs () und des Aktiengesetzes () aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend der Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG bzw. der , wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats – in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers – ausführlich besprochen.

Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch über den zusammengefassten Lagebericht und insbesondere die Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens wurde Einverständnis erzielt. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidung zur Rücklagenbildung in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 2,40 Euro pro Aktie vorsieht, schloss sich der Aufsichtsrat an.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2018 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die danach den Aktionären auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement sowie die bemerkenswerten Leistungen im Geschäftsjahr 2018. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung der strategischen Ziele des Unternehmens.

Leverkusen, 22. Februar 2019

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott
Vorsitzender

MDI / Diphenylmethan-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
PSP / Profit Sharing Plan
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (Mengenwachstum im Kerngeschäft, FOCF, ROCE).
CSR / Corporate Social Responsibility
Bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt und daraus abgeleitete Maßnahmen
IFRS / International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind
HGB / Handelsgesetzbuch
Umfasst einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung.
AktG / Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
IFRS / International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind