29. Honorare des Abschlussprüfers
Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, (KPMG AG WPG) der gesetzlich gewählte Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns. Bis zum Geschäftsjahr 2017 war die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, (PwC GmbH WPG) gesetzlich gewählter Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns.
Für die in 2018 erbrachten Dienstleistungen der KPMG AG WPG sowie die in 2017 erbrachten Dienstleistungen der PwC GmbH WPG sind jeweils folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
|
|
|
||
|
PwC GmbH WPG |
KPMG AG WPG |
||
|
2017 |
2018 |
||
|
in Mio. € |
in Mio. € |
||
Abschlussprüfungsleistungen |
2,8 |
2,0 |
||
Andere Bestätigungsleistungen |
0,3 |
0,2 |
||
Steuerberatungsleistungen |
0,1 |
0,1 |
||
Sonstige Leistungen |
– |
0,1 |
||
Gesamt |
3,2 |
2,4 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für 2018 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung, den Review des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2018 sowie für die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Die Abschlussprüfungsleistungen des Vorjahres enthielten zusätzlich Honorare für prozessbegleitende Prüfungen in Höhe von 0,6 Mio. €.
Für 2018 beinhalten die Honorare für andere Bestätigungsleistungen insbesondere die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Beratung zu Steuererklärungen. Die sonstigen Leistungen für 2018 enthalten im Wesentlichen Honorare für Schulungen.