25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag sind in der nachfolgenden Tabelle Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten dargestellt:

Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Gewährleistungsverträge

 

1

 

1

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

 

6

 

3

Gesamt

 

7

 

4

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing

 

424

 

450

Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben

 

187

 

248

Darlehenszusage an die Bayer-Pensionskasse VVaG

 

208

 

208

Gesamt

 

819

 

906

Die nichtabgezinsten künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing sind folgendermaßen fällig:

Operating Leasing

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

 

 

 

31.12.2018

Fällig in

 

in Mio. €

 

 

 

Fällig in

 

in Mio. €

2018

 

76

 

 

 

2019

 

89

2019

 

57

 

 

 

2020

 

69

2020

 

53

 

 

 

2021

 

59

2021

 

47

 

 

 

2022

 

54

2022

 

44

 

 

 

2023

 

48

2023 und später

 

147

 

 

 

2024 und später

 

131

Gesamt

 

424

 

 

 

Gesamt

 

450

Die Verpflichtungen aus als Operating Leasing eingestuften Leasingverträgen betreffen im Wesentlichen Mietverträge für Immobilien sowie für Logistik-Infrastruktur. Der Anstieg der künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing resultiert vor allem aus neu abgeschlossenen Mietverträgen für Tanklager in Deutschland, Bahnkesselwagen in den USA sowie anderen neu abgeschlossenen Mietverträgen.

In Fällen, in denen Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, über mit anderen Unternehmen (insbesondere Bayer) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert werden, wird grundsätzlich vertraglich sichergestellt, dass Covestro an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. Für diese Zwecke hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € zur Verfügung zu stellen.