11. Steuern

Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:

Ertragsteuern

 

 

 

 

 

 

 

2017

 

2018

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Tatsächliche Ertragsteuern

 

–656

 

–696

Steueraufwand laufendes Jahr

 

–681

 

–677

Steueraufwand Vorjahre

 

25

 

–19

Latente Steuern

 

15

 

49

aus temporären Unterschieden

 

30

 

51

aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften

 

–15

 

–2

Gesamt

 

–641

 

–647

Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:

Aktive und passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Immaterielle Vermögenswerte

 

62

 

–21

 

49

 

–19

Sachanlagen

 

159

 

–192

 

144

 

–194

Finanzielle Vermögenswerte

 

2

 

–51

 

 

–60

Vorräte

 

31

 

–2

 

40

 

–2

Forderungen

 

12

 

–5

 

4

 

–13

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

 

479

 

–86

 

530

 

–27

Andere Rückstellungen

 

53

 

–17

 

91

 

–21

Verbindlichkeiten

 

113

 

–2

 

105

 

–2

Verlustvorträge

 

6

 

 

4

 

Gesamt

 

917

 

–376

 

967

 

–338

davon langfristig

 

834

 

–348

 

881

 

–301

Saldierung

 

–215

 

215

 

–185

 

185

Bilanzansatz

 

702

 

–161

 

782

 

–153

Von den gesamten Verlustvorträgen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) können voraussichtlich Beträge von 16 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Der Rückgang der Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus der Nutzung von bestehenden Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) gebildet.

Für Verlustvorträge in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es wesentliche steuerliche Gutschriften.

Die Verfallbarkeit der nicht nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge stellte sich wie folgt dar:

Verfallbarkeit nicht nutzbarer steuerlicher Verlustvorträge

 

 

 

 

 

 

 

Steuerliche Verlustvorträge

 

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Innerhalb von einem Jahr

 

 

Innerhalb von zwei Jahren

 

 

Innerhalb von drei Jahren

 

 

Innerhalb von vier Jahren

 

 

Innerhalb von fünf Jahren

 

 

Später

 

8

 

1

Gesamt

 

8

 

1

Im Jahr 2018 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 21 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 71 Mio. € (Vorjahr: 46 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2018 von 647 Mio. € (Vorjahr: 641 Mio. €) wich um 56 Mio. € (Vorjahr: 83 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 591 Mio. € (Vorjahr: 724 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2018 bei 23,9 % (Vorjahr: 27,2 %). Der effektive Steuersatz betrug 26,1 % (Vorjahr: 24,1 %).

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017

 

2018

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz

 

724

 

27,2

 

591

 

23,9

Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge

 

–15

 

–0,6

 

–21

 

–0,8

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

18

 

0,7

 

58

 

2,2

Steuereffekte aus Vorjahren

 

–12

 

–0,5

 

 

Steuersatzänderungen

 

–94

 

–3,5

 

–1

 

Sonstige Steuereffekte

 

20

 

0,8

 

20

 

0,8

Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz

 

641

 

24,1

 

647

 

26,1