Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen
An den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen
Wir haben die als „ergänzende Inhalte“ gekennzeichneten Abschnitte im „Covestro Geschäftsbericht 2022“ der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden die „ergänzende Inhalte“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung der ergänzenden Inhalte für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Als Berichtskriterien wendet Covestro AG die „in Anlehnung an“ Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI) in Verbindung mit dem Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) des World Resources Institute (WRI) und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) (im Folgenden: „Berichtskriterien“) an.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung der ergänzenden Inhalte zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der ergänzenden Inhalte) oder Irrtümern ist.
Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers
Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die ergänzenden Inhalte abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other Than Audits Or Reviews Of Historical Financial Information“ sowie dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements“, herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ergänzenden Inhalte der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der Covestro AG zu erlangen
- Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Covestro AG in der Berichtsperiode
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Prüfungsumfang, einschließlich der Konsolidierung der Daten
- Befragungen von Mitarbeitern auf Gruppenebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due-Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente
- Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Gruppenebene von allen Standorten gemeldet wurden
- Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an neun Produktionsstandorten
- Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die als „ergänzende Inhalte“ gekennzeichneten Abschnitte im „Covestro Geschäftsbericht 2022“ der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den in den Global Reporting Initiative (GRI) Universal Standards 2021 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genannten Grundsätzen und Angaben („in Anlehnung an“-Option) aufgestellt worden ist.
Verwendungsbeschränkung / AAB-Klausel
Dieser Prüfungsvermerk ist an den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen, gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Köln, den 27. Februar 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Krause
ppa. Dietrich