Geschäftsbericht 2022

Luftaufnahme einer Fabrik mit grünem Overlay (Grafik)

EU-Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020 / 852) (EU-Taxonomie oder Taxonomie-Verordnung), insbesondere ihre delegierten Verordnungen, bilden die Grundlage für verschiedene künftige und bereits laufende Initiativen der Europäischen Union (EU) für eine nachhaltige Finanzberichterstattung. Der Covestro-Konzern ist zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet und muss daher nach Artikel 8 Absatz 1 der Taxonomie-Verordnung Informationen darüber offenlegen, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltige Wirtschafts­tätigkeiten einzustufen sind. Die Taxonomie-Verordnung führt zu diesem Zweck Kennzahlen ein, um deren Messbarkeit zu ermöglichen und zu verbessern.

Für das Geschäftsjahr 2022 berichten wir gemäß der EU-Taxonomie und ihren delegierten Verordnungen, die zum Berichtszeitpunkt anzuwenden waren. Für das Geschäftsjahr 2021 haben wir von den Erleichterungs­vorschriften Gebrauch gemacht, die es erlaubten, zunächst nur über unsere taxonomiefähigen Wirtschafts­tätigkeiten in Zusammenhang mit den ersten beiden Umweltzielen zu berichten. Eine Berichterstattung über taxonomie­konforme Aktivitäten erfolgt erstmalig für das Jahr 2022. Aus unbestimmten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie ergeben sich weiterhin Aus­legungs­unsicherheiten.

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Wir haben im Geschäftsjahr folgende Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ zentral auf Konzernebene als taxonomiefähig identifiziert: 3.10 – Herstellung von Wasserstoff, 3.13 – Herstellung von Chlor, 3.14 – Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien, 3.16 – Herstellung von Salpetersäure und 3.17 – Herstellung von Kunststoffen in Primärformen. Zusätzlich wurde gemäß der delegierten Verordnung der EU (2022 / 1214) vom 9. März 2022 (Complementary Delegated Act) folgende Wirtschaftstätigkeit in bestimmten Energiesektoren in Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ als taxonomiefähig identifiziert: 4.30 – Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen. Weitere taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten ergeben sich in Zusammenhang mit den Investitions- und Betriebsausgaben (Kategorien b und c): 6.5 – Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, 7.1 – Neubau und 7.7 – Erwerb von und Eigentum an Gebäuden.

In Zusammenhang mit dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ wurden keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt, da unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Tätigkeiten auf den Klimaschutz abzielt. Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate [MDI], Toluylen-Diisocyanate [TDI] etc.), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden.

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Um Taxonomiekonformität zu erreichen, muss neben der Tätigkeitsbeschreibung, die für die Taxonomiefähigkeit einer Tätigkeit ausschlaggebend ist, für jedes Umweltziel ein Prüfschema aus technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) durchlaufen werden. Diese TSC bestehen zum einen aus Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass gleichzeitig keines der anderen fünf Umweltziele beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm, DNSH). Auch dafür enthalten die TSC konkrete Angaben. Für jedes Umweltziel sind eigene TSC definiert. Für das Geschäftsjahr 2022 waren die TSC für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ in Kraft. Die Veröffentlichung der TSC für die anderen vier Umweltziele durch die EU-Kommission wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet. Daneben ist die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung zu prüfen.

Wesentlicher Beitrag

Nachdem im Jahr 2021 bereits die Taxonomiefähigkeit der Tätigkeiten von Covestro beurteilt wurde, haben wir im Geschäftsjahr 2022 die Taxonomiekonformität zentral analysiert. Dazu haben wir die als taxonomiefähig identifizierten Produkte daraufhin untersucht, ob sie einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ leisten. Um die Einhaltung der Kriterien eines wesentlichen Beitrags (und weiterführend auch die Kriterien bezüglich keiner wesentlichen Beeinträchtigung) bewerten zu können, wurde die Analyse zentral auf Ebene der Standorte durchgeführt. Grund dafür ist, dass die Prüfung der Kriterien für das gleiche Produkt in Abhängigkeit vom Produktionsstandort zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann (z. B. weil sich der Stromverbrauch in den Anlagen oder der Energiemix der Standorte unterscheidet). In einem solchen Fall würden die taxonomie­konformen Anteile den Kennzahlen entsprechend der Produktionsmenge an den Standorten zugeordnet.

Lediglich bei der Wirtschaftstätigkeit 3.10 – Herstellung von Wasserstoff leisteten wir im Jahr 2022 für einzelne Standorte potenziell einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Jedoch ist es uns derzeit noch nicht möglich, die hohen Qualitäts­anforderungen, die die EU-Taxonomie an die zu erbringenden Nachweise (z. B. über extern zertifizierte Methodikprüfungen hinausgehende, produktbezogene extern geprüfte Ökobilanzierungen [Life Cycle Assessment, LCA]) stellt, in vollem Umfang zu erfüllen.

Keine wesentliche Beeinträchtigung (Do No Significant Harm, DNSH)

Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. In Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ wurde für die Tätigkeit 3.10 – Herstellung von Wasserstoff unter Verwendung der Konzentrations­pfade RCP 2.6, 4.5 und 8.5 auf Standortebene eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Hinsichtlich des Umweltziels Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen wurde ebenfalls eine Risikobewertung mit Blick auf eine mögliche Umweltschädigung auf Standortebene durchgeführt. Für das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ sind zum Veröffentlichungs­zeitpunkt dieses Berichts für die analysierte Wirtschaftstätigkeit keine Kriterien definiert. Daher ist die Einhaltung aktuell auch nicht an Kriterien gebunden. Die Kriterien zur Sicherstellung keiner wesentlichen Beeinträchtigung für das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ wurden in zwei Stufen geprüft. Mitarbeitende mit der entsprechenden Fachexpertise prüften die Einhaltung der in Anlage C des Annex 1 der delegierten Verordnung zum Umweltziel „Klimaschutz“ dargelegten Anforderungen in Verbindung mit den vorgegebenen Richtlinien und Verordnungen. Gleichzeitig wurde die Einhaltung der Emissionswerte in Zusammenhang mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Standorte geprüft, in denen Produkte hergestellt werden, mit denen wir potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels „Klimaschutz“ leisten. Abschließend wurde auf Standortebene geprüft, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Umweltziels „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ vorliegt.

Für die Tätigkeit 3.10 – Herstellung von Wasserstoff konnte hinsichtlich des Umweltziels „Klimaschutz“ nachgewiesen werden, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Eine Ausnahme bildet hier lediglich Anlage C des Annex 1 der delegierten Verordnung zum Umweltziel „Klimaschutz“ aufgrund der Auslegungsunsicherheiten in Bezug auf die Nachweisführung, insbesondere zum Unterpunkt g. Taxonomiefähige Produkte, die entweder keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels „Klimaschutz“ leisten oder die mindestens ein Umweltziel beeinträchtigen, sind nicht als taxonomiekonform klassifiziert.

Mindestschutz (Minimum Safeguards)

Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an die Unternehmen, Prozesse und Verfahren zu etablieren, um die Einhaltung von verschiedenen Regelwerken sicherzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Menschenrechte (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Diese Anforderungen entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro, das aufgrund von bestehenden Selbst­verpflichtungen, dem Verhaltenskodex für Lieferanten und verschiedenen Konzern­regelungen in unserem Handeln verankert ist. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und konzern­weiten – u. a. für den Mindestschutz der EU-Taxonomie maßgeblichen – Bestimmungen, Regelwerke und Richtlinien sowie Standards eingehalten werden, haben wir Prozesse und Kontrollen implementiert (z. B. im Rahmen des Compliance-Managementsystems, des internen Kontrollsystems oder des integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität).

Die Überprüfung der Anforderungen an den Mindestschutz hinsichtlich der Menschenrechte bezieht sich auf den übergreifenden Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte von Covestro; im Wesentlichen auf die im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse. Diese umfasst neben den eigenen Geschäftsaktivitäten auch unsere direkten Lieferanten. Zudem wird die vorgeschaltete Lieferkette betrachtet, insbesondere bei konkreten Vorwürfen. Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse bezieht sich auf die gesamten eigenen Standorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte. In Abhängigkeit von den jeweiligen Risikobewertungen werden verschiedene Maßnahmen mit den Lieferanten vereinbart, z. B. die Durchführung von Lieferantenbewertungen im Rahmen der TfS-Initiative* oder spezielle Schulungen zum Thema Menschenrechte.

*Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, waren die über die externe EcoVadis SAS sowie die „Together for Sustainability AISBL“ und durch den europäischen Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) ermittelten Ergebnisse.

Daneben haben wir im Zuge der Prüfung der Einhaltung des Mindest­schutzes auf Konzernebene geprüft, dass keine rechtskräftigen Gerichts­urteile in Zusammen­hang mit den oben genannten Themen gegen Covestro vorliegen. Obwohl im Jahr 2022 keine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform ausgewiesen wurden, liegen uns unabhängig davon auf Basis der zuvor beschriebenen Prüfung keine Hinweise vor, dass Covestro den Anforderungen an die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie nicht entsprechen könnte.

Im Rahmen unserer funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) planen wir weitere Maßnahmen, z. B. weitere Schulungen für Mitarbeitende im Einkauf, eine Handreichung für diese mit verschiedenen Maßnahmen für im Rahmen der Risikoanalyse priorisierte Lieferanten oder die Einführung einer konzernweit gültigen Richtlinie zu unserem menschenrechtsbezogenen Managementsystem.

Ergebnis der Konformitätsprüfung

Wir haben im Geschäftsjahr 2022 in Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ keine taxonomie­konforme Wirtschaftstätigkeit identifiziert.

Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen

Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung über die Art der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten erfolgt gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Taxonomie-Verordnung. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Aufgrund der Abgrenzungslogik bei der Erfassung, der jeweiligen Definition der Kennzahlen sowie der Gestaltung der Datenabfragen werden Doppelzählungen bei der Zuordnung der Umsatzerlöse-, Investitions- und Betriebsausgaben-Kennzahlen über die Wirtschafts­tätigkeiten hinweg vermieden. Konnten bei der Ermittlung der Kennzahlen Daten nicht eindeutig zugeordnet oder mussten Kennzahlen für Wirtschaftstätigkeiten aufgesplittet werden, wurden für den jeweiligen Prozess geeignete Allokationsschlüssel verwendet, die die technischen Gegebenheiten entsprechend berücksichtigen. Die Ermittlung der berichteten Taxonomie-Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch entsprechend etablierte Prozesse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt.

Umsatzerlöse

Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2022 (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen des Covestro-Konzerns (Nenner) gesetzt. Die Umsatzerlöse aus der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden analog ermittelt.

Investitionsausgaben

Zur Bestimmung der Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie, die im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten stehen, beziehen wir uns auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte, wie im Konzernanhang dieses Geschäfts­berichts ausgewiesen (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben, die sich im Wesentlichen auf Zugänge im Anlagevermögen beziehen, zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Investitionsausgaben in Zusammenhang gebracht (Kategorie a). Weiterhin konnten taxonomiefähige und -konforme Investitionsausgaben identifiziert werden, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten oder eines Plans zur Umwandlung taxonomie­fähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie b). Darüber hinaus waren einzelne Investitions­ausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschafts­tätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu berücksichtigen (Kategorie c). Die Nachweisbarkeit des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in Kategorie c ist uns aufgrund fehlender Belege von Lieferanten nicht möglich. Die Investitionsausgaben in Zusammenhang mit der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden analog ermittelt.

Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierungen, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die entsprechenden Wirtschafts­tätigkeiten identifizierten Produkte mit den jeweiligen Betriebsausgaben in Zusammenhang gebracht (Kategorie a). Weiterhin wurden taxonomiefähige Betriebsausgaben identifiziert, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten oder eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie b). Außerdem waren einzelne Betriebsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschafts­tätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasausstöße und Gebäude­sanierung zu berücksichtigen (Kategorie c). Die Nachweisbarkeit des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in Kategorie c ist uns aufgrund fehlender Belege von Lieferanten nicht möglich. Die so ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden entsprechend ermittelt.

Sonstige Angaben

Covestro hat im Geschäftsjahr 2022 einen „Grünen Finanzierungsrahmen“ veröffentlicht, um in diesem Rahmen grüne Anleihen und andere grüne Schuldtitel ausgeben zu können. Diese Finanzmittel sollen genutzt werden, um Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt und / oder die Gesellschaft zu finanzieren. Auf Basis des „Grünen Finanzierungsrahmens“ wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Anleihe in Höhe von 500 Mio. € ausgegeben. Durch die grüne Anleihe werden zurzeit keine taxonomiekonformen Investitions- oder Betriebsausgaben finanziert.

Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen

Die EU-Taxonomie dient dazu, den Aktionsplan „Sustainable Finance“ der EU zu konkretisieren. Sie stellt eine Zielsetzung und Steuerungsmöglichkeit dar, die Unternehmen als Inspiration für die Entwicklung von nachhaltigen Produkten dienen soll. Die Taxonomie-Verordnung stuft dabei u. a. die chemische Industrie als Sektor mit Übergangstätigkeiten ein, da sie sich im Übergang von fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren und alternativen Rohstoffen befindet.

Das Portfolio von Covestro weist einen kleinen Anteil von potenziell taxonomiekonformen Tätigkeiten auf. Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate [MDI], Toluylen-Diisocyanate [TDI] etc.), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden. Die Taxonomie definiert Nachhaltigkeit im Falle der für Covestro relevanten Tätigkeiten für das Umweltziel „Klimaschutz“ insbesondere im Hinblick auf den CO2-Fußabdruck der Produktion. Dabei wird jedoch nicht der gesamte Lebenszyklus unserer Produkte aufgegriffen, sodass die positive Wirkung unserer Produkte, der sogenannte Handabdruck (Handprint), in der Anwendung und Verwendung der Covestro-Produkte nicht sichtbar wird. Niedrige Taxonomie-Kennzahlen bedeuten daher nicht, dass wir keinen Beitrag zur Erreichung von Kreislauf­wirtschaft und Klimaneutralität leisten. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie „Sustainable Future“ sowie unsere Nach­haltigkeitsziele – mit Fokus u. a. auf Klimaneutralität – ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro.

Bei der Ermittlung der Kennzahlen wurden die Tätigkeiten aus dem im Jahr 2021 akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), gesondert betrachtet. Aufgrund der laufenden Systemintegration konnten diese im Geschäftsjahr 2021 nicht detailliert analysiert werden und flossen daher nicht in den taxonomiefähigen Anteil ein. Im Nenner aller Kennzahlen für das Jahr 2021 war der auf RFM entfallende Anteil enthalten (für Betriebsausgaben nur soweit vorliegend). Mit der im Juni 2022 abgeschlossenen Systemintegration konnten die Produkte von RFM auch im Nenner der Kennzahl der Betriebsausgaben vollständig berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Taxonomiefähigkeit und -konformität (Zähler) konnten die RFM-Produkte für den Umsatz ganzjährig und für die Investitions- und Betriebsausgaben ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Systemintegration inkludiert werden. Seit der abgeschlossenen Systemintegration ist RFM nun vollständig enthalten.

Der Anstieg der taxonomiefähigen Anteile bei den Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergab sich im Wesentlichen daraus, dass die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), im Vorjahr in Zähler und Nenner eingeflossen ist.

Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen:

Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten 

 

Code(s)

 

Abso­luter Umsatz

 

Um­satz­anteil

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Was­ser- und Meeres­res­sour­cen

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Biolo­gische Vielfalt und Öko­sys­teme

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Was­ser- und Marine­res­sour­cen

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Biolo­gische Vielfalt und Öko­sys­teme

 

Min­dest­schutz

 

Taxo­nomie-kon­former Umsatz­anteil im Jahr 2022

 

Taxo­nomie-kon­former Umsatz­anteil im Jahr 2021

 

Kate­gorie „ermö­glich­ende Tätig­keit“

 

Kate­gorie „Über­gangs­tätig­keit“

 

 

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

in %

 

in %

 

E

 

T

A Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie­konform) (A.1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.2 Taxonomie­fähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Wasserstoff

 

3.10

 

48

 

0,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Chlor

 

3.13

 

145

 

0,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

 

3.14

 

< 1

 

< 0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Salpetersäure

 

3.16

 

21

 

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

 

3.17

 

5.699

 

31,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen

 

4.30

 

8

 

< 0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie­konform) (A.2)

 

 

 

5.921

 

33,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A.1 + A.2)

 

 

 

5.921

 

33,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

12.047

 

67,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

12.047

 

67,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A+B)

 

 

 

17.968

 

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschafts­tätigkeiten 

 

Code(s)

 

Abso­lutes CapEx

 

CapEx­anteil

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Was­ser- und Marine­res­sour­cen

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Biolo­gische Vielfalt und Öko­sys­teme

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Was­ser- und Marine­res­sour­cen

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Biolo­gische Vielfalt und Öko­sys­teme

 

Min­dest­schutz

 

Taxo­nomie-kon­former CapEx-Anteil im Jahr 2022

 

Taxo­nomie-kon­former CapEx-Anteil im Jahr 20211

 

Kate­gorie „ermö­glich­ende Tätig­keit“

 

Kate­gorie „Über­gangs­tätig­keit“

 

 

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

in %

 

in %

 

E

 

T

A Taxonomiefähige Tätigkeiten2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Wasserstoff

 

3.10

 

< 1

 

< 0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Chlor

 

3.13

 

53

 

5,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

 

3.14

 

< 1

 

< 0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Salpetersäure

 

3.16

 

18

 

1,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

 

3.17

 

152

 

15,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen

 

4.30

 

6

 

0,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

 

6.5

 

1

 

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neubau

 

7.1

 

1

 

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

 

7.7

 

30

 

3,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

 

 

 

262

 

26,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A.1 + A.2)

 

 

 

262

 

26,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

711

 

73,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

711

 

73,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A+B)

 

 

 

973

 

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Aufgrund aktueller Erkenntnisse umfasst der CapEx-Nenner nicht den Anteil des erworbenen Geschäfts- oder Firmen¬werts. Dadurch ergibt sich ein Anteil von 10,2 % für das Jahr 2021. Der Zähler bleibt unverändert.

2

Für die Analyse der Tätigkeiten wurden aufgrund der unterjährig abgeschlossenen Systemintegration die Tätigkeiten aus dem im Jahr 2021 akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erst ab dem 1. Juni 2022 in den Zähler einbezogen.

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschafts­tätigkeiten 

 

Code(s)

 

Abso­lutes OpEx

 

OpEx­anteil

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Was­ser- und Marine­res­sour­cen

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Biolo­gische Vielfalt und Öko­sys­teme

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Was­ser- und Marine­res­sour­cen

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Biolo­gische Vielfalt und Öko­sys­teme

 

Min­dest­schutz

 

Taxo­nomie-kon­former OpEx-Anteil im Jahr 2022

 

Taxo­nomie-kon­former OpEx-Anteil im Jahr 2021

 

Kate­gorie „ermö­glich­ende Tätig­keit“

 

Kate­gorie „Über­gangs­tätig­keit“

 

 

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

J/N

 

in %

 

in %

 

E

 

T

A Taxonomiefähige Tätigkeiten1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Wasserstoff

 

3.10

 

8

 

0,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Chlor

 

3.13

 

54

 

4,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien

 

3.14

 

< 1

 

< 0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Salpetersäure

 

3.16

 

16

 

1,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

 

3.17

 

272

 

21,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen

 

4.30

 

< 1

 

< 0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

 

 

 

350

 

27,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A.1 + A.2)

 

 

 

350

 

27,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

939

 

72,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

939

 

72,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A + B)

 

 

 

1.289

 

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Für die Analyse der Tätigkeiten wurden aufgrund der unterjährig abgeschlossenen Systemintegration die Tätigkeiten aus dem im Jahr 2021 akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erst ab dem 1. Juni 2022 in den jeweiligen Nenner und die Kosten für Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur in den jeweiligen Zähler einbezogen.

In Hinblick auf die Tätigkeiten des Complementary Delegated Acts sind gesonderte Berichtspflichten auf der Basis von Meldebögen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang hat Covestro die Wirtschaftstätigkeit „Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“ identifiziert. Covestro hat hier – nach Abschluss der Konformitätsprüfung – ausschließlich taxonomiefähige Tätigkeiten zu berichten. Daher werden die Melde­bögen 2 und 3, die sich auf taxonomiekonforme Tätigkeiten beziehen, nicht separat ausgewiesen.

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas1

 

 

 

 

 

Zeile

 

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

 

Ergebnis

1

 

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

2

 

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

3

 

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

 

 

 

 

 

Zeile

 

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

 

Ergebnis

1

 

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

2

 

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Ja

3

 

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

 

Nein

1

Die im Meldebogen 1 dargestellten Tätigkeiten beziehen sich nach unserem Verständnis auf die im Complementary Delegated Act definierten Aktivitäten.

Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeile

 

Wirtschafts­tätigkeiten

 

Betrag und Anteil am Umsatz

 

Betrag und Anteil am CapEx

 

Betrag und Anteil am OpEx

 

 

 

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

 

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

1

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

 

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

 

Anwendbarer KPI insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeile

 

Wirtschafts­tätigkeiten

 

Betrag und Anteil am Umsatz

 

Betrag und Anteil am CapEx

 

Betrag und Anteil am OpEx

 

 

 

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

 

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

1

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

 

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

 

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

 

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeile

 

Wirtschafts­tätigkeiten

 

Betrag und Anteil am Umsatz

 

Betrag und Anteil am CapEx

 

Betrag und Anteil am OpEx

 

 

 

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

CCM + CCA1

 

 

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

1

 

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

 

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

8

 

0,1

 

0

 

0,0

 

8

 

0,1

 

6

 

2,3

 

0

 

0,0

 

6

 

2,3

 

< 1

 

< 0,1

 

0

 

0,0

 

< 1

 

< 0,1

6

 

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

 

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

 

5.913

 

99,9

 

0

 

0,0

 

5.913

 

99,9

 

256

 

97,7

 

0

 

0,0

 

256

 

97,7

 

350

 

100,0

 

0

 

0,0

 

350

 

100,0

8

 

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

 

5.921

 

100,0

 

0

 

0,0

 

5.921

 

100,0

 

262

 

100,0

 

0

 

0,0

 

262

 

100,0

 

350

 

100,0

 

0

 

0,0

 

350

 

100,0

1

Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeile

 

Wirtschafts­tätigkeiten

 

Umsatz

 

CapEx

 

OpEx

 

 

 

 

Betrag

 

Anteil

 

Betrag

 

Anteil

 

Betrag

 

Anteil

 

 

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

1

 

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

2

 

Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

3

 

Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

4

 

Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

5

 

Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

6

 

Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

 

 

 

 

 

 

7

 

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

 

12.047

 

100,0

 

711

 

100,0

 

939

 

100,0

8

 

Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

 

12.047

 

100,0

 

711

 

100,0

 

939

 

100,0

EcoVadis
Ratingagentur, welche die unternehmerische Praxis von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung untersucht
Klimaneutralität
Ein Zustand, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettowirkung auf das Klimasystem haben
Kreislaufwirtschaft
Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieeinsatz minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.
MDI / Diphenylmethan-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
TDI / Toluylen-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird
TfS / Together for Sustainability
Initiative von verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie für die weltweite Vereinheitlichung der Bewertungen von Lieferanten, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern
VCI / Verband der Chemischen Industrie
Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland

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