28. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
28.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
|
31.12.2022 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Forderungen |
|
Verbindlichkeiten |
|
Forderungen |
|
Verbindlichkeiten |
|
|
in Mio. € |
|
in Mio. € |
|
in Mio. € |
|
in Mio. € |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
|
– |
|
6 |
|
1 |
|
4 |
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung |
|
19 |
|
– |
|
– |
|
9 |
Versorgungspläne |
|
– |
|
– |
|
101 |
|
– |
Die Forderungen gegen Versorgungspläne in Höhe von 101 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Nach erfolgter Ziehung der Gründungsstockdarlehen im Dezember 2022 haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtsjahr um 102 Mio. € auf 117 Mio. € zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 219 Mio. €) vermindert. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtung berücksichtigt.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 |
|
2022 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
|
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
|
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
|
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
|
|
in Mio. € |
|
in Mio. € |
|
in Mio. € |
|
in Mio. € |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / |
|
48 |
|
67 |
|
45 |
|
65 |
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung |
|
31 |
|
835 |
|
18 |
|
801 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen gemäß Equity-Bewertung resultierten im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.
Die empfangenen Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen umfassten Beratungsleistungen in Bezug auf Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen, die zu marktüblichen Konditionen in Anspruch genommen wurden. Im Berichtsjahr 2022 wurden Leistungen in Höhe von 147 Tsd. € (Vorjahr: 175 Tsd. €) bezogen. Es bestanden keine Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 23 Tsd. €).
28.2 Beziehungen zu nahestehenden Personen
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Vergütung der Organmitglieder
Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 8.447 Tsd. € (Vorjahr: 17.023 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 2.454 Tsd. € (Vorjahr: 1.732 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
|
|
|
|
|
|
|
2021 |
|
2022 |
---|---|---|---|---|
|
|
in Tsd. € |
|
in Tsd. € |
Summe der kurzfristigen Vergütung |
|
12.661 |
|
5.826 |
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) |
|
2.188 |
|
860 |
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen |
|
2.174 |
|
1.761 |
Gesamtvergütung (nach IFRS) |
|
17.023 |
|
8.447 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 7.115 Tsd. € (Vorjahr: 15.102 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm „Prisma“ berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl von Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2022 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung („Prisma“) des Vorstands beträgt 3.743 Tsd. € (Vorjahr: 4.176 Tsd. €).
Für die im Geschäftsjahr 2022 aktiven Vorstandsmitglieder gab es keine Rückstellungen für die kurzfristige variable Barvergütung, für die langfristige variable Barvergütung wurden 5.626 Tsd. € (Vorjahr kurz- und langfristige variable Barvergütung: 12.808 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 9.180 Tsd. € (Vorjahr: 12.594 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden keine Rückstellungen für die langfristige aktienbasierte Barvergütung gebildet (Vorjahr: 202 Tsd. €). Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 5.447 Tsd. € (Vorjahr: 7.696 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten 1.253 Tsd. € (Vorjahr: 667 Tsd. €). Gegenüber aktiven Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.984 Tsd. € (Vorjahr: 3.698 Tsd. €). Für aus dem Aufsichtsrat und aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmervertretende bestanden entsprechende Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.623 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2022 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.