Geschäftsbericht 2022

Fabrik nachts mit blauem Overlay (Grafik)

Vergütung des Vorstands

Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2022 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt.

Leitsätze für die Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmens­führung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstands­vergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns. Diese ist gemäß der Unternehmenskultur „Wir sind 1“ für alle Mitarbeitenden von Covestro einheitlich aufgebaut:

  • Die variable Vergütung des Vorstands sowie aller teilnehmenden Mitarbeitenden basiert auf einem einheitlichen System und identischen Kriterien.
  • Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen, bezogen auf die Festvergütung.

Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird:

  • Die Systematik sowie die Kriterien der kurzfristigen variablen Vergütung orientieren sich stark an der jahresbezogenen Performance von Covestro.
  • Die Systematik sowie die Kriterien sind für einen Dreijahreszeitraum verbindlich vereinbart. Das kurzfristige Vergütungsprogramm „Covestro Profit Sharing Plan“ (Covestro PSP) ist ein Bonussystem und orientiert sich an der mittleren erwarteten Performance-Entwicklung des Unternehmens. Der Covestro PSP ist so konzipiert, dass über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ein gemittelter Zielerreichungsgrad von 100 % erzielt werden kann. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wird erstmalig auch eine Nachhaltigkeitskomponente zusätzlich zu den finanziellen Leistungskriterien einbezogen.
  • In sehr erfolgreichen Jahren werden hohe Ausschüttungsprozentsätze erreicht (wie bspw. 239,5 % für das Jahr 2021), in herausfordernden Jahren sind sie hingegen deutlich niedriger oder es kommt gar keine kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung (wie z. B. für das Jahr 2022).
  • Das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an der absoluten Kursentwicklung der Aktie der Covestro AG, einschließlich der Dividende, sowie der relativen Entwicklung gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* und enthält zudem seit dem Jahr 2021 eine Nachhaltigkeitskomponente.

Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien:

  • Die Relation zwischen Zielerreichung und Auszahlung ist für die verwendeten Kriterien festgelegt und im Vergütungsbericht dokumentiert.
  • Die Berechnung der Auszahlung basiert auf finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen, die auch im Lagebericht der Gesellschaft enthalten sind, und wird ebenfalls im Vergütungsbericht dokumentiert.

*STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

Vergütungssystem und -struktur im Überblick

Vergütungssystem und -struktur im Überblick (Grafik)
1 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte
2 Ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen
3 Vorstandsvorsitz (VV), Ordentliches Vorstandsmitglied (OVM)
4 Erwarteter Dienstzeitaufwand nach IFRS
5 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte

Grundsätze der Vergütungsfestsetzung

Festsetzung der Zielvergütung

Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro.

Zum 1. Januar 2022 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Vorjahres (2,21 % von November 2020 bis Oktober 2021) erhöht. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Ziel-Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer
(Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

Festvergütung

 

1.219

 

25,8

 

1.246

 

27,9

 

614

 

27,4

 

628

 

27,3

 

614

 

26,3

 

628

 

27,7

 

746

 

27,4

 

762

 

27,3

Sachbezüge und sonstige Leistungen2

 

30

 

0,6

 

30

 

0,7

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

 

30

 

1,1

 

30

 

1,1

Summe

 

1.249

 

26,4

 

1.276

 

28,5

 

644

 

28,8

 

658

 

28,6

 

644

 

27,6

 

658

 

29,0

 

776

 

28,5

 

792

 

28,4

Kurzfristige variable Vergütung3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2021

 

1.219

 

25,8

 

 

 

 

 

614

 

27,4

 

 

 

 

 

614

 

26,3

 

 

 

 

 

746

 

27,4

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

1.246

 

27,9

 

 

 

 

 

628

 

27,3

 

 

 

 

 

628

 

27,7

 

 

 

 

 

762

 

27,3

Langfristige variable Vergütung4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2021–2024

 

1.585

 

33,5

 

 

 

 

 

798

 

35,7

 

 

 

 

 

798

 

34,2

 

 

 

 

 

970

 

35,6

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2022–2025

 

 

 

 

 

1.620

 

36,2

 

 

 

 

 

816

 

35,5

 

 

 

 

 

816

 

35,9

 

 

 

 

 

991

 

35,5

Versorgungsaufwand5

 

679

 

14,3

 

328

 

7,3

 

182

 

8,1

 

198

 

8,6

 

280

 

12,0

 

168

 

7,4

 

235

 

8,6

 

246

 

8,8

Ziel-Gesamtvergütung

 

4.732

 

100,0

 

4.470

 

100,0

 

2.238

 

100,0

 

2.300

 

100,0

 

2.336

 

100,0

 

2.270

 

100,0

 

2.727

 

100,0

 

2.791

 

100,0

1

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.

2

Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. € sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für eine Vorsorgeuntersuchung und für Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen)

3

Zielwert i. H. v. 100 % der Festvergütung

4

Zielwert i. H. v. 130 % der Festvergütung

5

Erwarteter Dienstzeitaufwand (Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS

Einhaltung der Maximalvergütung

Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen, Vorsorgeuntersuchung), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €.

Über die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, in welchem den Vorstandmitgliedern eine Auszahlung aus der Tranche 2021 – 2024 der langfristigen variablen Vergütung „Prisma“ zufließen kann. Nachfolgend ist die mögliche Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2022 dargestellt, die die jeweiligen Höchstgrenzen von 250 % für die kurzfristige und 200 % für die langfristige variable Vergütung berücksichtigt. Auf Basis dieser beiden Höchstgrenzen und unter Berücksichtigung dessen, dass Sachbezüge und sonstige Leistungen in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, ist bereits jetzt gewährleistet, dass die vorstehend genannten Beträge für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden können.

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2022 (in Tsd. €)1

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2021 (in Tsd. €) (Grafik)

1 Sachbezüge und sonstige Leistungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht enthalten. Da sie in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, führen sie auch nicht zum Erreichen oder Überschreiten der Höchstgrenzen.

Überprüfung der Angemessenheit

Zur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem unabhängigen externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Da Covestro auf Basis relevanter Größenkennzahlen (Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung) im unteren Quartil der DAX-Unternehmen positioniert ist und vor der Aufnahme in den DAX im Jahr 2018 im MDAX vertreten war, wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen herangezogen. Aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit wurden Banken und Versicherungen allerdings ausgeschlossen. Auf Basis dieser drei gleichgewichteten Größenkennzahlen ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 37 (von 84) bzw. am 57. Perzentil dieser Gruppe. Auf Basis dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen:

  • Festvergütung
  • Ziel-Barvergütung = Festvergütung + Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung
  • Ziel-Direktvergütung = Ziel-Barvergütung + Zielwert für die langfristige variable Vergütung
  • Ziel-Gesamtvergütung = Ziel-Direktvergütung + Altersversorgung

Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine „bAV-Prämie“ bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden.

Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als marktüblich und damit angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Fest­vergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2016 bis 2022 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden – außer der erwähnten Erhöhung der Festvergütung – keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen.

Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr

Im Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022 dargestellt.

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen

Die zu Beginn des Geschäftsjahres vorgenommene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter „Festsetzung der Zielvergütung“ erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen eine Mobilitäts­pauschale, Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Betriebliche Altersversorgung

Die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenen­versorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- / Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.

Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem zusätzlichen Betrag in Höhe des 3-Fachen des gewählten Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds. Dieser Eigenbeitrag ist auf maximal 9 % begrenzt, sodass der korrespondierende Unternehmensbeitrag (sog. „Matching Contribution“) höchstens 27 % betragen kann. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden.

Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.

Der tatsächliche Pensionsanspruch kann vorab nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt.

Sucheta Govil und Dr. Thomas Toepfer wird ihre betriebliche Altersversorgung seit dem 1. April 2021 als beitragsorientierte Direktzusage gewährt. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­versicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen „Matching Contribution“-Betrag von bis zu 30 %, dem 3-Fachen des Eigenbeitrags beider Vorstandsmitglieder in Höhe von bis zu 10 %, zur Verfügung. Das eingezahlte Kapital wird von Covestro am Kapitalmarkt gemäß einem altersabhängigen „Lifecycle“-Modell angelegt. Die eingezahlten Beiträge sind garantiert. Beim Ausscheiden aus dem Vorstand, nicht jedoch vor Vollendung des 62. Lebensjahres, wird das angesammelte Kapital, in der Regel als Einmalzahlung, an das Vorstandsmitglied ausgezahlt. Für den Zeitraum von ihrem jeweiligen Eintrittsdatum bei Covestro bis zum 31. März 2021 galt für beide die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer weiterhin Anwendung findet.

Kurzfristige variable Vergütung

Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden.

Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm „Covestro Profit Sharing Plan“ (Covestro PSP). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt – mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte, Ausnahmen – für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die vier Komponenten gleichgewichtet einbezogen: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Im Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Weitere Komponenten betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung (Balkendiagramm)

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 für einen mehrjährigen Zeitraum – für die Jahre 2022 bis 2024 – global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100 %ige Auszahlung und den Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.

Auszahlung in Abhängigkeit von profitablem Wachstum (EBITDA), Liquidität (FOCF), Rentabilität (ROCE über WACC) und Nachhaltigkeit (Treibhausgasemissionen)

Auszahlung in Abhängigkeit von Wachstum, Liquidität und Profitabilität (Grafik)

Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0 % (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300 % liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann.

Komponenten des „Covestro Profit Sharing Plan“ für die Jahre 2022– 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Profitables Wachstum“:
EBITDA

 

„Liquidität“:
FOCF

 

„Rentabilität“:
ROCE über WACC
1

 

„Nachhaltigkeit“:
Treibhausgas­emissionen

Schwellenwert (0 %)

 

1.800 Mio. €

 

400 Mio. €

 

0 %-Punkte

 

7,1 Mio. t CO2-Äquivalente

100 % Erreichung

 

2.500 Mio. €

 

1.000 Mio. €

 

6 %-Punkte

 

6,6 Mio. t CO2-Äquivalente

Begrenzungswert (300 %)

 

3.900 Mio. €

 

2.000 Mio. €

 

18 %-Punkte

 

5,6 Mio. t CO2-Äquivalente

1

Seit dem Jahr 2022 wird zur Berechnung des ROCE ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz).

Auf Basis der erreichten Werte für das Berichtsjahr 2022 hätte sich rechnerisch ein Auszahlungsprozentsatz von 75 % ergeben, dessen Ermittlung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Da allerdings die Schwellenwerte der drei finanziellen Kennzahlen verfehlt und somit auch die Kapitalkosten im Berichtsjahr nicht verdient wurden (ROCE über WACC < 0), hat der Aufsichtsrat von seinem durch das letztgenannte Kriterium ausgelösten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und die Auszahlung auf 0 % reduziert. Dieser Wert wurde auf Beschluss des Vorstands auch für die Berechnung der Bonusauszahlung für die Mitarbeitenden herangezogen, sodass Vorstand und Mitarbeitende für das Jahr 2022 keine kurzfristige variable Vergütung erhalten.

Rechnerische Auszahlung des „Covestro Profit Sharing Plan“ für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Profitables Wachstum“:
EBITDA

 

„Liquidität“:
FOCF

 

„Rentabilität“:
ROCE über WACC
1

 

„Nachhaltigkeit“:
Treibhausgas­emissionen

Erreichter Wert

 

1.617 Mio. €

 

138 Mio. €

 

–5 %-Punkte

 

4,7 Mio. t CO2-Äquivalente

Resultierende Auszahlung

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

300,0 %

 

 

 

Gesamtauszahlung (gemittelter Wert)

 

75,0 %

1

Seit dem Jahr 2022 wird zur Berechnung des ROCE ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz). Für das Jahr 2022 ergäben sich bei Verwendung des effektiven Steuersatzes in Höhe von 316,2 % kalkulatorische Ertragsteuern in Höhe von 844 Mio. €, woraus sich ein NOPAT in Höhe von –577 Mio. € ableitet. Daraus folgt ein ROCE in Höhe von –5,9 % und ein ROCE über WACC in Höhe von –12,9 %-Punkten. Da das Kriterium für den Ermessensspielraum von Vorstand und Aufsichtsrat (ROCE über WACC < 0 %-Punkte) unter Verwendung beider Steuersätze erfüllt ist, hat die hier beschriebene Veränderung der Berechnung des ROCE keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung. Andernfalls wäre, wie in den Vorjahren auch, der effektive Steuersatz zur Berechnung des ROCE für die variable Vergütung zugrunde gelegt worden. Der erwartete Steuersatz (angewendet seit dem Jahr 2022) und der effektive Steuersatz (angewendet auf das Vorjahr) sind im Geschäftsbericht 2022 im Konzernanhang, Anhangangabe 11 „Steuern“, dargestellt.

Langfristige variable Vergütung

Das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividende (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* über einen Zeitraum von vier Jahren. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet – insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente – die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie „Sustainable Future“. In dieser Form findet „Prisma“ für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen.

Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue „Prisma“-Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt vor Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser beiden Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind.

*STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

„Prisma“-Performance-Perioden

Prisma-Performance-Perioden (Grafik)

Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: der TSR-Faktor, der Outperformance-Faktor sowie der CO2-Faktor.

Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs).

Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2022 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt:

  • Der Outperformance-Faktor beträgt 100 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %) entspricht.
  • Der Outperformance-Faktor beträgt 0 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index liegt.
  • Der Outperformance-Faktor entwickelt sich proportional zur Abweichung sowohl in der Bandbreite von ± 100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100 Prozentpunkten Abweichung.

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung (Liniendiagramm)

Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2022 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufe Scope 1 festgelegt. Der CO2-Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 400 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2025 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 32 %. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 250 kt oder weniger, nimmt der CO2-Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 550 kt erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1-Emissionen des Unternehmens.

Zusammenhang von Emissionen und CO2-Faktor

Zusammenhang von Emissionen und CO2-Faktor (Liniendiagramm)

Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2022 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO2-Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung.

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung (Grafik)

Bei den Tranchen vor dem Jahr 2021, die noch keine Nachhaltigkeitskomponente berücksichtigen, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation von TSR-Faktor und Outperformance-Faktor berechnet; auch hierbei ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.

Auszahlung aus den „Prisma“-Tranchen 2018 – 2021 und 2019 – 2022

Im Januar des Berichtsjahres 2022 erhielten Dr. Markus Steilemann, Dr. Klaus Schäfer und Dr. Thomas Toepfer Auszahlungen aus der „Prisma“-Tranche 2018 – 2021. Der Auszahlungsfaktor betrug 17,7 %. Die „Prisma“-Tranche 2019 – 2022, an der erstmals auch Sucheta Govil teilnahmeberechtigt war, endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres 2022 mit einem Auszahlungsfaktor von 27,0 %.

Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden.

Berechnung der „Prisma“-Tranche 2018 – 20211

Berechnung der „Prisma“-Tranche 2017 – 2020 (Grafik)

1 Die jeweiligen Kurse ermitteln sich aus dem Durchschnitt der betreffenden Endkurse während der Monate November und Dezember in den Jahren 2017 und 2021.

2 Prozentuale Veränderung des Endkurses der Covestro-Aktie für das Jahr 2021 (84,34 €) im Vergleich zum Anfangskurs der Covestro-Aktie für das Jahr 2018 (53,53 €)

3 Prozentuale Veränderung des Endkurses des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2021 (1.336,97 €) im Vergleich zum Anfangskurs des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2018 (962,86 €)

Berechnung der Auszahlungsfaktoren für die „Prisma“-Tranchen 2018-2021 und 2019-2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 
2018–2021

 

„Prisma“-Tranche 
2019–2022

Anfangskurs Covestro

 

in €

 

84,341

 

50,222

Endkurs Covestro

 

in €

 

53,533

 

36,404

Kursänderung

 

in %

 

–36,5

 

–27,5

Anfangskurs Index

 

in €

 

962,861

 

832,552

Endkurs Index

 

in €

 

1.336,973

 

1.183,594

Kursänderung

 

in %

 

38,9

 

42,2

Kumulierte Dividende

 

in €

 

7,10

 

8,30

TSR-Faktor

 

in %

 

71,9

 

89,0

Outperformance-Faktor

 

in %

 

24,6

 

30,3

Auszahlungsfaktor

 

in %

 

17,7

 

27,0

1

November / Dezember 2017

2

November / Dezember 2018

3

November / Dezember 2021

4

November / Dezember 2022

Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre können auf unserer Website nachvollzogen werden.

Die errechneten Beträge für beide Tranchen, einschließlich derer für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Patrick Thomas, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Resultierende Beträge für die „Prisma“-Tranchen 2018-2021 und 2019-2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

 

„Prisma“-Tranche 2019–2022

 

 

Zielwert1

 

Auszahlung im Januar 2022
(Auszahlungsfaktor 17,7 %)

 

Zielwert2

 

Auszahlung im Januar 2023
(Auszahlungsfaktor 27,0 %)

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Dr. Markus Steilemann2

 

730

 

129

 

1.550

 

418

Sucheta Govil3

 

 

 

 

 

327

 

88

Dr. Klaus Schäfer

 

730

 

129

 

780

 

211

Dr. Thomas Toepfer4

 

930

 

165

 

948

 

256

Patrick Thomas5

 

1.140

 

202

 

 

 

 

1

Der Zielwert basiert auf der Position und der zugehörigen Festvergütung, die das betreffende Vorstandsmitglied zu Beginn der jeweiligen Tranche innehat.

2

Vorstandsvorsitzender seit dem 1. Juni 2018; zuvor als Mitglied des Vorstands zuständig für Vertrieb und Marketing

3

Mitglied des Vorstands seit dem 1. August 2019, daher anteilige Auszahlung aus der „Prisma“-Tranche 2019–2022

4

Mitglied des Vorstands seit dem 1. April 2018

5

Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. Mai 2018

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Vergütungsberichts wird geprüft, ob bzw. inwieweit die Covestro Deutschland AG und mit der Covestro Deutschland AG verbundene Unternehmen Entlastungen im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse“ (Strompreisbremsegesetz, StromPBG) bzw. des „Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ (Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz, EWPBG) in Anspruch nehmen können bzw. werden. Diese Gesetze sehen u. a. ab einer gewissen Entlastungs­summe Regelungen für Boniverbote vor, die Auswirkungen auf die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile an die Mitglieder der Geschäftsleitung des Unternehmens haben könnten. Um im Hinblick auf die derzeitige Prüfung der gesetzlichen Antragsvoraussetzungen etwaige Handlungsspielräume der Covestro Deutschland AG und mit der Covestro Deutschland AG verbundener Unternehmen nicht einzuschränken und noch offene Fragen zu den beiden Gesetzen mit der gebotenen Sorgfalt klären zu können, haben die amtierenden Vorstands­mitglieder ihr Einverständnis erklärt, die Auszahlungen aus der „Prisma“-Tranche 2019 – 2022 zunächst bis in den April 2023 zu verschieben.

Übersicht über laufende „Prisma“-Tranchen

Nachfolgend sind die drei derzeit laufenden „Prisma“-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt (Marktwert der jeweiligen Tranche, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde). Für die „Prisma“-Tranche 2023 – 2026 wird das Einsparungsziel für die Nachhaltigkeitskomponente für jährliche Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) von der Emissionsstufe Scope 1 auf die Stufen Scope 1 und 2 erweitert.

Laufende „Prisma“-Tranchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche
2020–2023

 

„Prisma“-Tranche
2021–2024
1

 

„Prisma“-Tranche
2022–2025
1

Covestro-Aktie

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangskurs

 

in €

 

43,36

 

47,05

 

53,53

Stand Ende Dezember 2022

 

in €

 

36,55

STOXX Europe 600 Chemicals

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangskurs

 

in €

 

1.010,32

 

1.088,78

 

1.336,97

Stand Ende Dezember 2022

 

in €

 

1.141,37

Beizulegender Zeitwert Dezember 2022

 

in %

 

71,0

 

89,2

 

57,4

1

Für den erstmals mit der Tranche 2021–2024 eingeführten CO2-Faktor wird bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts ein Wert von 100 % verwendet.

Share Ownership Guidelines und Aktienbesitz

Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben. Die genannte Regelung wird seit dem Jahr 2021 angewendet. Für Dr. Klaus Schäfer gelten derzeit noch die zuvor angewandten Share Ownership Guidelines, auf Basis derer er zum Kauf von Covestro-Aktien im Wert seines hälftigen LTI-Zielwerts bis zu einem vorgegebenen Stichtag verpflichtet war und die er bereits vollumfänglich erfüllt hat. Die von ihm erworbenen Aktien sind ebenfalls für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten.

In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige, von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt.

Anzahl der vom jeweiligen Vorstandsmitglied gehaltenen Aktien zum Bilanzstichtag

 

 

 

 

 

 

 

Vorstandsmitglied

 

Anzahl Covestro-Aktien

 

Gesamtwert Ende
Dezember 2022

 

Status Share Ownership
Guidelines

 

 

 

 

in Tsd. €

 

 

Dr. Markus Steilemann

 

30.000

 

1.097

 

erfüllt

Sucheta Govil

 

14.912

 

545

 

erfüllt

Dr. Klaus Schäfer

 

5.730

 

209

 

erfüllt

Dr. Thomas Toepfer

 

9.500

 

347

 

im Aufbau; zu 82 % erfüllt

Malus- und Clawback-Klauseln

Gemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstöße die kurzfristige und / oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgten.

Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2022 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten.

Leistungen im Fall des Ausscheidens

Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung.

Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert – z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds –, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap.

Leistungen von Dritten

Im Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr

Gewährte und geschuldete Vergütung

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.

Auch wenn der Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung nicht als gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG zu klassifizieren ist, wird aus Gründen der Transparenz in der nachfolgenden Tabelle auch der Dienstzeitaufwand nach IFRS zusätzlich ausgewiesen.

Gewährte und geschuldete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder (AktG)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer
(Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

Festvergütung

 

1.219

 

28,4

 

1.246

 

73,7

 

614

 

29,1

 

628

 

84,2

 

614

 

27,5

 

628

 

72,7

 

746

 

27,4

 

762

 

73,0

Sachbezüge und sonstige Leistungen

 

28

 

0,7

 

27

 

1,6

 

29

 

1,4

 

30

 

4,0

 

28

 

1,3

 

25

 

2,9

 

28

 

1,0

 

26

 

2,5

Summe

 

1.247

 

29,1

 

1.273

 

75,3

 

643

 

30,5

 

658

 

88,2

 

642

 

28,7

 

653

 

75,6

 

774

 

28,5

 

788

 

75,5

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2021

 

2.909

 

67,9

 

 

 

 

 

1.465

 

69,5

 

 

 

 

 

1.465

 

65,5

 

 

 

 

 

1.780

 

65,5

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

0,0

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

 

129

 

3,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

129

 

5,8

 

 

 

 

 

165

 

6,1

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2019–20222

 

 

 

 

 

418

 

24,7

 

 

 

 

 

88

 

11,8

 

 

 

 

 

211

 

24,4

 

 

 

 

 

256

 

24,5

Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG

 

4.285

 

100,0

 

1.691

 

100,0

 

2.108

 

100,0

 

746

 

100,0

 

2.236

 

100,0

 

864

 

100,0

 

2.719

 

100,0

 

1.044

 

100,0

Dienstzeitaufwand3

 

954

 

 

 

835

 

 

 

348

 

 

 

248

 

 

 

381

 

 

 

348

 

 

 

491

 

 

 

330

 

 

Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand)

 

5.239

 

 

 

2.526

 

 

 

2.456

 

 

 

994

 

 

 

2.617

 

 

 

1.212

 

 

 

3.210

 

 

 

1.374

 

 

1

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.

2

Wie vorstehend erläutert wurde die Auszahlung der gezeigten Beträge für diese Tranche im Januar 2023 zunächst aufgeschoben.

3

Einschließlich der aus Entgeltumwandlung der Festvergütung stammenden Eigenbeiträge der Vorstandsmitglieder.

Langfristige variable Vergütung „Prisma“

Für die langfristige variable Vergütung („Prisma“-Tranche 2022 – 2025) beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 3.743 Tsd. € (Vorjahr: 4.176 Tsd. € für die „Prisma“-Tranche 2021 – 2024).

Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen in Höhe von 5.626 Tsd. € (Vorjahr: 5.391 Tsd. €) gebildet. Es entfielen keine Rückstellungen auf ehemalige Vorstandsmitglieder (Vorjahr: 202 Tsd. €).

Langfristige variable Vergütung (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum 31.12.2022 amtierende Vorstandsmitglieder

 

Ehemalige Vorstands­mitglieder

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender)

 

Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer (Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer (Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

Patrick Thomas

 

Gesamt

 

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Im Berichtszeitraum erfasster Gesamt­aufwand / -ertrag für langfristige variable Vergütung

 

847

 

301

 

447

 

222

 

405

 

152

 

489

 

185

 

–69

 

 

2.119

 

860

Pensionszusagen

Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 1.761 Tsd. € (Vorjahr: 2.174 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist von den verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und hierbei insbesondere vom jeweils maßgeblichen Rechnungszins abhängig. Die tatsächlich geleisteten Beiträge für die Versorgungszusagen werden zahlungswirksam im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst. Die jeweiligen Dienstzeitaufwände, Barwerte der Pensionsverpflichtungen und gemäß der Versorgungsordnung geleisteten Beiträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Pensionszusagen (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstzeit­aufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensions­zusagen

 

Barwert der leistungs­orientierten Pensions­verpflichtungen zum 31.12.

 

Gem. Versorgungs­ordnung im laufenden Jahr tatsächlich geleisteter Beitrag

 

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Dr. Markus Steilemann

 

954

 

835

 

5.036

 

3.267

 

381

 

390

Sucheta Govil

 

348

 

248

 

485

 

630

 

189

 

198

Dr. Klaus Schäfer

 

381

 

348

 

5.997

 

4.277

 

181

 

186

Dr. Thomas Toepfer

 

491

 

330

 

1.076

 

1.006

 

235

 

246

Gesamt

 

2.174

 

1.761

 

12.594

 

9.180

 

986

 

1.020

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt.

Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder (AktG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Patrick Thomas
(bis 31. Mai 2018)

 

 

2021

 

2022

 

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

Festvergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachbezüge und sonstige Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Rente

 

 

 

 

 

23

 

100,0

Summe

 

 

 

 

 

23

 

100,0

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

 

202

 

100,0

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2019–2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

202

 

100,0

 

23

 

100,0

Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2022 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 5.447 Tsd. € (Vorjahr: 7.696 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 7.048 Tsd. € (Vorjahr: 6.921 Tsd. €).

AktG / Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
EBITDA / Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
FOCF / Free Operating Cash Flow
Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
IFRS / International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
PSP / Profit Sharing Plan
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (EBITDA, FOCF, ROCE über WACC und ausgewählte ESG-Kriterien).
Prisma
Bei „Prisma“ handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.
ROCE / Return on Capital Employed
Entspricht dem EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital
STOXX Europe 600 Chemicals
Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.
Scope-1- / -2- / -3-Emissionen
Das GHG Protocol unterscheidet bei der Bilanzierung von Treibhausgasen zwischen direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus der Erzeugung von extern bezogener Energie (Scope 2) sowie allen weiteren Emissionen, die vor oder nach unserer unternehmerischen Tätigkeit in der Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3).
WACC / Weighted Average Cost of Capital
Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Wird für die interne Bemessung des absoluten Wertbeitrags verwendet.

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