Vergütungsbericht

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats, die seit der Gründung der Covestro AG nicht verändert wurde, richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.

Gemäß den Empfehlungen des werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. €, sein Stellvertreter 150 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. €. Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt. Für Sitzungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie virtuell abgehalten wurden, wurde kein Sitzungsgeld gezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Ebenso wie der Vorstand erklärten sich auch die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einem entsprechenden Vergütungsverzicht bereit. Analog zur Vorgehensweise beim Vorstand wurde dieser Verzicht im Dezember aufgrund der wirtschaftlichen Erholung wieder aufgehoben. Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2020 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste Vergütung

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

in Tsd. €

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

Ferdinando Falco Beccalli

 

100

 

100

 

6

 

2

 

106

 

102

Dr. Christine Bortenlänger

 

100

 

111

 

6

 

 

106

 

111

Johannes Dietsch (bis Juli 2020)

 

145

 

84

 

9

 

2

 

154

 

86

Peter Hausmann (bis Dezember 2019)

 

145

 

 

8

 

 

153

 

Petra Kronen
(Stellvertretende Vorsitzende)

 

150

 

150

 

10

 

2

 

160

 

152

Irena Küstner

 

125

 

125

 

9

 

2

 

134

 

127

Dr. Ulrich Liman

 

120

 

120

 

8

 

1

 

128

 

121

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

 

150

 

150

 

9

 

3

 

159

 

153

Dr. Richard Pott
(Vorsitzender)

 

300

 

300

 

9

 

2

 

309

 

302

Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020)

 

 

139

 

 

2

 

0

 

141

Regine Stachelhaus

 

120

 

128

 

6

 

1

 

126

 

129

Marc Stothfang

 

100

 

100

 

6

 

1

 

106

 

101

Patrick W. Thomas (seit Juli 2020)

 

 

53

 

 

 

0

 

53

Frank Werth

 

100

 

100

 

6

 

1

 

106

 

101

Gesamt

 

1.655

 

1.660

 

92

 

19

 

1.747

 

1.679

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 652 Tsd. € (Vorjahr: 883 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und die bislang einen Selbstbehalt umfasste. Da die diesbezügliche Empfehlung in der neuen Fassung des DCGK entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend angepasst, und künftig wird auf den Selbstbehalt verzichtet.

DCGK/Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält