5. Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Bilanzierung
Die Geschäftsentwicklung im Gesamtjahr 2020 wurde maßgeblich durch die Coronavirus-Pandemie beeinflusst. Covestro verzeichnete in diesem Zeitraum deutlich rückläufige Umsätze aufgrund eines niedrigeren Verkaufspreisniveaus und gesunkener Gesamtabsatzmengen. Während die Umsätze in der Region APAC im 1. Quartal 2020 signifikant zurückgingen, waren sie in den Regionen EMLA und NAFTA erst im 2. Quartal 2020 stark rückläufig. Die Umsatzrückgänge in der Region APAC, insbesondere in China, fielen hingegen im Vergleich zu den anderen Regionen im 2. Quartal 2020 deutlich geringer aus. Ab dem 3. Quartal 2020 setzte eine deutliche Erholung in allen Regionen ein, vor allem in den Regionen APAC und EMLA. Diese beiden Regionen schlossen das 4. Quartal 2020 mit einem signifikanten Umsatzwachstum ab, was im Wesentlichen auf ein höheres Verkaufspreisniveau und einen positiven Effekt aus den insgesamt abgesetzten Mengen zurückzuführen war. Die Region NAFTA verzeichnete einen deutlichen Umsatzrückgang im 4. Quartal 2020, was auf Währungs- und Preiseffekte zurückzuführen war, während die Gesamtabsatzmengen leicht anstiegen.
Die signifikanten Umsatzrückgänge im Geschäftsjahr 2020 betrafen alle berichtspflichtigen Segmente. Im Wesentlichen ist dies auf ein geringeres Verkaufspreisniveau und rückläufige Gesamtabsatzmengen zurückzuführen. Die Entwicklung der Gesamtabsatzmengen resultierte aus einer geringeren Nachfrage in allen Hauptabnehmerindustrien.
Zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sowie den von Covestro getroffenen Gegenmaßnahmen finden sich im zusammengefassten Konzernlagebericht.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderte es, dass unter Berücksichtigung des oben dargestellten veränderten Unternehmensumfelds in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen wurden, die sich auf die Bewertung der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie auf Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben und von den tatsächlichen Ergebnissen in Einzelfällen abweichen können. Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen kamen dabei vor allem in folgenden Bereichen zur Anwendung:
- Werthaltigkeitsprüfung der nichtfinanziellen Vermögenswerte, insbesondere Geschäfts- oder Firmenwert
- Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern
- Ermittlung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Erläuterung der Vorgehensweise und der Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen zum 31. Dezember 2020 findet sich in folgender Anhangangabe:
Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Steuergutschriften und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft. Diese im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aktualisierten Prognosen führten zu keinem Wertberichtigungsbedarf in Bezug auf aktive latente Steuern im laufenden Abschluss.
Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Covestro-Konzerns hängt maßgeblich von der Bonität unserer Kunden ab. Infolge der Coronavirus-Pandemie war ein erhöhtes Branchenrisiko (entspricht dem Ausfallrisiko in Bezug auf die Unternehmen einer Branche) zu verzeichnen, da die Nachfrage und damit einhergehend die Umsatzerlöse in einigen Branchen stark rückläufig waren. Dies kann sich unmittelbar auf die Bonität der Kunden in diesen Branchen auswirken. Um das gestiegene Ausfallrisiko bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechend abzubilden, wurde das Branchenrisiko zusätzlich bei der Beurteilung der Kundenbonität berücksichtigt. Die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich dadurch um 3 Mio. €.
Ferner ist folgender bilanzieller Sachverhalt im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu nennen:
Covestro erhielt im Ausland Zuwendungen aus öffentlicher Hand gemäß IAS 20 (Accounting for government grants and disclosure of government assistance) zur Bewältigung der pandemiebedingten Umsatzeinbußen. Diese Zuwendungen bezogen sich im Wesentlichen auf eine Reduzierung der Personalkosten und betrugen 8 Mio. € im Geschäftsjahr 2020.