21.Eigenkapital
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2019 und 2020 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Covestro AG hat sich im Jahr 2020 wie folgt entwickelt:
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Anzahl Stückaktien |
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davon eigene Aktien |
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im Umlauf befindliche Aktien |
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Gezeichnetes Kapital |
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in Stück |
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in Stück |
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in Stück |
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in Mio. € |
31.12.2019 |
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183.000.000 |
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–135.315 |
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182.864.685 |
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183 |
Kapitalerhöhung |
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10.200.000 |
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10.200.000 |
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10 |
Ausgabe eigene Aktien |
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95.859 |
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95.859 |
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– |
31.12.2020 |
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193.200.000 |
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–39.456 |
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193.160.544 |
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193 |
Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2020 in 193.200.000 (Vorjahr: 183.000.000) auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Unter teilweiser Ausnutzung des durch die Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 geschaffenen genehmigten Kapitals 2020 hat der Vorstand am 13. Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um 10,2 Mio. € durch Ausgabe von 10.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Eigene Aktien
Die Covestro AG gab 95.859 (Vorjahr: 160.083) eigene Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms „Covestment“ an Mitarbeiter der deutschen Covestro-Gesellschaften aus. Zum 31. Dezember 2020 befanden sich 39.456 (Vorjahr: 135.315) eigene Aktien im Bestand. Das entspricht einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,02 % (Vorjahr: 0,07 %).
Die Anschaffungskosten der eigenen Aktien, die zum Geschäftsjahresende im Besitz der Covestro AG waren, betrugen 2 Mio. €. Dabei lag ein Kurs von 49,22 € zugrunde. Die Bewertung erfolgte nach dem FIFO-Verfahren.
Genehmigtes und bedingtes Kapital
Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital setzten sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
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Betrag in Mio. € |
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Zweck1 |
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Genehmigtes Kapital 2020 |
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73,2 |
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Erhöhung des gezeichneten Kapitals gegen Bar- und / oder Sacheinlage |
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Bedingtes Kapital 2020 |
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2.000 |
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Ausgabe von Wandlungs- bzw. Optionsrechten |
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Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2020 betrug dieses 63 Mio. € zum 31.12.2020.
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel- / Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von solchen Wandel- / Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).
Das bedingte Kapital wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2020 3.925 Mio. € (Vorjahr: 3.487 Mio. €). Die Erhöhung resultierte aus der Kapitalerhöhung und der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen des „Covestment“. Die Kapitalerhöhung belief sich auf 434 Mio. € nach Abzug der Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung.
Dividende
Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem Jahresabschluss der Covestro AG, welcher gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt wurde, ausgewiesen wird. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 1,30 € pro dividendenberechtigter Aktie, was auf Basis der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2020 einem Ausschüttungsvolumen von 251 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde pro dividendenberechtigter Aktie eine Dividende von 1,20 € im August 2020 gezahlt.
Anteile anderer Gesellschafter
Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Pearl Covestro Polyurethane Systems FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Amagasaki (Japan), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan), sowie der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung (Taiwan).
Die Entwicklung der Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
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2019 |
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2020 |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
01.01. |
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33 |
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47 |
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Nichtergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen |
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Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften |
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1 |
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–3 |
Sonstige Eigenkapitalveränderungen |
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11 |
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– |
Dividendenzahlungen |
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–3 |
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–2 |
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Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen |
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5 |
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–5 |
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31.12. |
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47 |
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37 |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
Das kumulierte sonstige Konzernergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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Währungsumrechnung |
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Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
01.01.2019 |
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323 |
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323 |
Sonstiges Ergebnis |
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92 |
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92 |
Gesamtergebnis |
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92 |
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92 |
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31.12.2019 |
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415 |
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415 |
Sonstiges Ergebnis |
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–206 |
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–206 |
Gesamtergebnis |
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–206 |
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–206 |
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31.12.2020 |
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209 |
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209 |