30.Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne.
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31.12.2019 |
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31.12.2020 |
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Forderungen |
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Verbindlichkeiten |
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Forderungen |
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Verbindlichkeiten |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
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– |
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5 |
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3 |
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8 |
Assoziierte Unternehmen |
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3 |
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– |
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6 |
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– |
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2019 |
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2020 |
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Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
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Empfangene Lieferungen und Leistungen |
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Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
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Empfangene Lieferungen und Leistungen |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
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40 |
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67 |
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33 |
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46 |
Assoziierte Unternehmen |
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11 |
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569 |
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14 |
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493 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Wilmington, Delaware (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erfasst.
Beziehungen zu nahestehenden Personen
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im Covestro-Konzern für das weltweite operative Covestro-Geschäft verantwortlich sind. Dazu gehören die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Vergütung der Organmitglieder
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 9.163 Tsd. € (Vorjahr: 9.486 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 1.679 Tsd. € (Vorjahr: 1.747 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
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2019 |
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2020 |
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in Tsd. € |
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in Tsd. € |
Summe der kurzfristigen Vergütung |
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5.308 |
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5.277 |
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) |
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2.827 |
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2.443 |
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen |
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1.351 |
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1.443 |
Summe (nach IFRS) |
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9.486 |
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9.163 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 6.947 Tsd. € (Vorjahr: 6.274 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm „Prisma“ berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2020 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung („Prisma“) des Vorstands beträgt 3.349 Tsd. € (Vorjahr: 2.724 Tsd. €).
Für die im Geschäftsjahr 2020 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurzfristige variable Barvergütung und langfristige aktienbasierte Barvergütung 3.883 Tsd. € (Vorjahr: 5.103 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 12.095 Tsd. € (Vorjahr: 9.818 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 1.015 Tsd. € (Vorjahr: 6.027 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 8.270 Tsd. € (Vorjahr: 7.818 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Covestro-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 652 Tsd. € (Vorjahr: 883 Tsd. €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.798 Tsd. € (Vorjahr: 3.346 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2020 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.