Erläuterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
EU-Taxonomie
Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) (EU-Taxonomie oder Taxonomie-Verordnung), insbesondere ihre delegierten Verordnungen, bilden die Grundlage für verschiedene künftige und bereits laufende Initiativen der Europäischen Union für eine nachhaltige Finanzberichterstattung. Als Unternehmen, welches zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, muss Covestro nach Artikel 8 Absatz 1 der Taxonomie-Verordnung Informationen darüber offenlegen, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach dem EU-Recht zur Taxonomie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Die Taxonomie-Verordnung führt Kennzahlen als Leistungsindikatoren ein, um deren Messbarkeit zu ermöglichen und zu verbessern. Für das Geschäftsjahr 2021 berichten wir gemäß der EU-Taxonomie und ihren delegierten Verordnungen, von denen zwei zum Berichtszeitpunkt veröffentlicht waren. Die eine delegierte Verordnung umfasst die Festlegung der technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ leisten. Die andere delegierte Verordnung legt die Inhalte und die Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen fest.
Wir machen von den Erleichterungsvorschriften für das Geschäftsjahr 2021 Gebrauch. Diese erlauben es, zunächst nur über unsere taxonomiefähigen (taxonomy-eligible) Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit den oben genannten Umweltzielen zu berichten. Eine Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten ist nicht erforderlich. Aus unbestimmten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie ergeben sich zurzeit noch Auslegungsunsicherheiten.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Wir haben im Geschäftsjahr folgende Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung in Zusammenhang mit den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ als taxonomiefähig identifiziert:
- Herstellung von Wasserstoff
- Herstellung von Chlor
- Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien
- Herstellung von Salpetersäure
- Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Einige Teile unseres Portfolios sind nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Isocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI), Toluylen-Diisocyanate (TDI) etc.).
Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen
Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung über die Art unserer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgt gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/852. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Aufgrund der Abgrenzungslogik bei der Erfassung, der jeweiligen Definition der Kennzahlen sowie der Gestaltung der Datenabfragen werden Doppelzählungen bei der Zuordnung der Umsatzerlöse-, Investitions- und Betriebsausgaben-Kennzahlen über die Wirtschaftstätigkeiten hinweg vermieden. Konnten bei der Ermittlung der Kennzahlen Daten nicht eindeutig zugeordnet werden, wurden geeignete Allokationsschlüssel verwendet, um sie bei der Berechnung angemessen zu berücksichtigen. Die Ermittlung der berichteten Taxonomie-Kennzahlen und die zugrundeliegenden Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt.
Wir machen von dem Wahlrecht gemäß Anhang 1 der delegierten Verordnung zur Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen unter Punkt 1.2.3 Gebrauch, über Aktivitäten aus Joint Ventures nicht zu berichten.
Umsatzerlöse
Die EU-Taxonomie versteht unter Umsatzerlösen den Nettoumsatz mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter. Der Anteil der Umsatzerlöse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, wird dann durch den Nettoumsatz geteilt. Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen von Covestro (Nenner) gesetzt.
Investitionsausgaben
Die Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie umfassen die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Dies schließt auch Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ein, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren. Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder -prozesse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind, oder die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird.
Covestro bezieht sich auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, wie im Anhang des Geschäftsberichts 2021 ausgewiesen (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Investitionsausgaben in Zusammenhang gebracht und darüber hinaus einzelne Investitionsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes berücksichtigt. Die verschiedenen taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden zu den im Geschäftsbericht ausgewiesenen Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten für Covestro ins Verhältnis gesetzt
Betriebsausgaben
Die Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind, oder die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, sowie auf einzelne Gebäudesanierungsmaßnahmen.
Covestro bezieht sich auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierungen, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Betriebsausgaben in Zusammenhang gebracht und darüber hinaus einzelne Betriebsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasausstöße und Gebäudesanierung berücksichtigt. Diese Kennzahl wird ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung ermittelt.
Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen
Im Folgenden finden sich die nach den oben stehenden Methoden ermittelten Kennzahlen:
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Gesamt |
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Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten |
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Anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten |
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in Mio. € |
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in % |
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in % |
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Umsatz |
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15.903 |
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32,0 |
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68,0 |
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Investitionsausgaben |
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2.552 |
|
8,3 |
|
91,7 |
||||
Betriebsausgaben |
|
1.147 |
|
25,6 |
|
74,4 |
||||
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