Corporate Governance – Vergütungsbericht
Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats, die seit der Gründung der Covestro AG nicht verändert wurde, richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.
Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. € gezahlt, für die Stellvertretung 150 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. € festgelegt. Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhalten 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt. Für Sitzungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie virtuell abgehalten wurden, wurde kein Sitzungsgeld gezahlt.
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2021 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Feste Vergütung |
|
Sitzungsgeld |
|
Gesamt |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Tsd. € |
|
2020 |
|
2021 |
|
2020 |
|
2021 |
|
2020 |
|
2021 |
Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) |
|
100 |
|
29 |
|
2 |
|
– |
|
102 |
|
29 |
Dr. Christine Bortenlänger |
|
111 |
|
125 |
|
– |
|
1 |
|
111 |
|
126 |
Johannes Dietsch (bis Juli 2020) |
|
84 |
|
– |
|
2 |
|
– |
|
86 |
|
– |
Lise Kingo (seit April 2021) |
|
– |
|
82 |
|
– |
|
2 |
|
0 |
|
84 |
Petra Kronen |
|
150 |
|
150 |
|
2 |
|
2 |
|
152 |
|
152 |
Irena Küstner |
|
125 |
|
125 |
|
2 |
|
2 |
|
127 |
|
127 |
Dr. Ulrich Liman |
|
120 |
|
127 |
|
1 |
|
2 |
|
121 |
|
129 |
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher |
|
150 |
|
150 |
|
3 |
|
3 |
|
153 |
|
153 |
Dr. Richard Pott |
|
300 |
|
300 |
|
2 |
|
2 |
|
302 |
|
302 |
Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020) |
|
139 |
|
145 |
|
2 |
|
2 |
|
141 |
|
147 |
Regine Stachelhaus |
|
128 |
|
140 |
|
1 |
|
2 |
|
129 |
|
142 |
Marc Stothfang |
|
100 |
|
107 |
|
1 |
|
– |
|
101 |
|
107 |
Patrick Thomas (seit Juli 2020) |
|
53 |
|
132 |
|
– |
|
– |
|
53 |
|
132 |
Frank Werth |
|
100 |
|
100 |
|
1 |
|
2 |
|
101 |
|
102 |
Gesamt |
|
1.660 |
|
1.712 |
|
19 |
|
20 |
|
1.679 |
|
1.732 |
Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 667 Tsd. € (Vorjahr: 652 Tsd. €).
Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und die bislang einen Selbstbehalt umfasste. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend angepasst, und künftig wird auf den Selbstbehalt verzichtet.
Vorgesehene Änderungen ab dem Jahr 2022
Die Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG ist seit dem Jahr 2015, als die Gesellschaft noch im MDAX gelistet war, in ihrer Höhe und Struktur nicht verändert worden. Der Hauptversammlung 2022 soll eine Anpassung des oben beschriebenen Vergütungssystems vorgeschlagen werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Jahren die qualitativen und zeitlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und seine Mitglieder deutlich erhöht haben. Das zeigt sich bspw. für den Prüfungsausschuss auch an neuen gesetzlichen Vorschriften wie dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, FISG).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Gutachtens eines unabhängigen externen Beratungsunternehmens hat der Aufsichtsrat folgende Vorschläge entwickelt:
- Das Verhältnis zwischen der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzes und seiner Stellvertretung sowie der weiteren Aufsichtsratsmitglieder von derzeit 3 : 1,5 : 1 soll auf ein Verhältnis von 3 : 2 : 1 verändert werden.
- Die Vergütung der Ausschüsse, einschließlich ihrer Vorsitze, soll an die jeweiligen qualitativen Anforderungen und den damit einhergehenden Arbeitsaufwand angepasst werden.
- Die seit dem Jahr 2015 unveränderte Festvergütung soll erhöht werden.
Eine detailliertere Darstellung dieser Vorschläge wird gemeinsam mit der entsprechenden Satzungsänderung mit der Einberufung der Hauptversammlung 2022 veröffentlicht.