Corporate Governance – Vergütungsbericht

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats, die seit der Gründung der Covestro AG nicht verändert wurde, richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.

Gemäß den Empfehlungen des werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. € gezahlt, für die Stellvertretung 150 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. € festgelegt. Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhalten 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt. Für Sitzungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie virtuell abgehalten wurden, wurde kein Sitzungsgeld gezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2021 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste Vergütung

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

in Tsd. €

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021)

 

100

 

29

 

2

 

 

102

 

29

Dr. Christine Bortenlänger

 

111

 

125

 

 

1

 

111

 

126

Johannes Dietsch (bis Juli 2020)

 

84

 

 

2

 

 

86

 

Lise Kingo (seit April 2021)

 

 

82

 

 

2

 

0

 

84

Petra Kronen
(Stellvertretende Vorsitzende)

 

150

 

150

 

2

 

2

 

152

 

152

Irena Küstner

 

125

 

125

 

2

 

2

 

127

 

127

Dr. Ulrich Liman

 

120

 

127

 

1

 

2

 

121

 

129

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

 

150

 

150

 

3

 

3

 

153

 

153

Dr. Richard Pott
(Vorsitzender)

 

300

 

300

 

2

 

2

 

302

 

302

Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020)

 

139

 

145

 

2

 

2

 

141

 

147

Regine Stachelhaus

 

128

 

140

 

1

 

2

 

129

 

142

Marc Stothfang

 

100

 

107

 

1

 

 

101

 

107

Patrick Thomas (seit Juli 2020)

 

53

 

132

 

 

 

53

 

132

Frank Werth

 

100

 

100

 

1

 

2

 

101

 

102

Gesamt

 

1.660

 

1.712

 

19

 

20

 

1.679

 

1.732

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 667 Tsd. € (Vorjahr: 652 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und die bislang einen Selbstbehalt umfasste. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend angepasst, und künftig wird auf den Selbstbehalt verzichtet.

Vorgesehene Änderungen ab dem Jahr 2022

Die Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG ist seit dem Jahr 2015, als die Gesellschaft noch im MDAX gelistet war, in ihrer Höhe und Struktur nicht verändert worden. Der Hauptversammlung 2022 soll eine Anpassung des oben beschriebenen Vergütungssystems vorgeschlagen werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Jahren die qualitativen und zeitlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und seine Mitglieder deutlich erhöht haben. Das zeigt sich bspw. für den Prüfungsausschuss auch an neuen gesetzlichen Vorschriften wie dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, FISG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Gutachtens eines unabhängigen externen Beratungsunternehmens hat der Aufsichtsrat folgende Vorschläge entwickelt:

  • Das Verhältnis zwischen der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzes und seiner Stellvertretung sowie der weiteren Aufsichtsratsmitglieder von derzeit 3 : 1,5 : 1 soll auf ein Verhältnis von 3 : 2 : 1 verändert werden.
  • Die Vergütung der Ausschüsse, einschließlich ihrer Vorsitze, soll an die jeweiligen qualitativen Anforderungen und den damit einhergehenden Arbeitsaufwand angepasst werden.
  • Die seit dem Jahr 2015 unveränderte Festvergütung soll erhöht werden.

Eine detailliertere Darstellung dieser Vorschläge wird gemeinsam mit der entsprechenden Satzungsänderung mit der Einberufung der Hauptversammlung 2022 veröffentlicht.

DCGK/Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält