Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)
Die aktuelle Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2021 abgegeben. Die Covestro AG erklärt darin, dass sie im Berichtsjahr sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entspricht und diesen auch zukünftig entsprechen wird. Angaben zur Corporate Governance sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärungen zum DCGK vom Dezember 2021 sowie die der vergangenen Jahre sind auf der Covestro-Website veröffentlicht.
Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Aktionäre, der Mitarbeitenden und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen („Stakeholder“). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.
Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategie fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für Covestro einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind jederzeit dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitz des Personalausschusses des Aufsichtsrats sowie dem Vorsitz des Vorstands gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Anderweitige Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ist im Ressortverteilungsplan festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.
Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorsitz des Vorstands einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.
Dem Vorsitz des Vorstands obliegt gemäß Geschäftsordnung des Vorstands insbesondere die sachliche Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten.
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der Covestro AG sowie der Vorsitz des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands. Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
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Vorstandsmitglied |
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Funktion |
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Betreute Ressorts |
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Mandate2 |
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Dr. Markus Steilemann |
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Vorstandsvorsitzender |
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Sucheta Govil |
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Vorständin für Vertrieb und Marketing |
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Independent Non-Executive Director Eurocell plc (Vereinigtes Königreich) |
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Dr. Klaus Schäfer |
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Vorstand für Technologie |
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Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Rheinland AG |
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Dr. Thomas Toepfer |
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Vorstand für Finanzen |
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Mitglied des Gesellschafterausschusses der CLAAS KGaA mbH (seit 1. September 2021) |
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Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands
Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern. Zum Beispiel sollen Vorstandsmitglieder nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen.
Für die konkrete Besetzung einer Vorstandsposition entwickelt der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidierende bewertet werden. Er entscheidet im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Stand der Umsetzung der Ziele
Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2021 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2021 zwischen 49 und 59 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Erdöl- und Chemieindustrie gesammelt. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.
Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) verpflichtet börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Gesellschaften, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, künftig mindestens einen Mann und eine Frau zu berufen. Weiterhin besteht für diese Gesellschaften die mit dem ersten Führungskräftepositionengesetz (FüPoG I) bereits im Jahr 2015 eingeführte Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Seit Inkrafttreten des FüPoG II müssen neu festgesetzte Zielgrößen bei Angaben in Prozent künftig vollen Personenkennzahlen entsprechen.
Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Zum 31. Dezember 2021 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus sechs Frauen und sechs Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt.
Mit dem Ende der ersten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 40 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot ist somit bereits erfüllt. Zum 31. Dezember 2021 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt, damit lag der Frauenanteil im Vorstand bei 25 %.
Zudem hat der Vorstand im Jahr 2017 neue Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hat sich sowohl die Covestro AG als auch der Covestro-Konzern einen Frauenanteil von mindestens 30 % für beide Ebenen zum Ziel gesetzt.
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Covestro AG |
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Covestro-Konzern |
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Stand zum |
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Ziel bis |
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Stand zum |
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Ziel bis |
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Frauenanteil in der Führungsebene 11 |
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0 % |
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30 % |
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23 % |
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30 % |
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Frauenanteil in der Führungsebene 22 |
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28 % |
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30 % |
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23 % |
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30 % |
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Aufsichtsrat
Arbeitsweisen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Vorsitz des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und ist in diesem Rahmen grundsätzlich bereit, mit Investoren aufsichtsratsspezifische Gespräche zu führen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitz des Aufsichtsrats offenzulegen; dazu gehören insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2021 ausführlich die Ergebnisse der regelmäßigen Effektivitäts- und Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder besprochen. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Darüber hinaus befasste sich ein extern moderierter, zweitägiger Workshop des Aufsichtsrats mit den konkreten Rollen, Aufgaben und Herausforderungen des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als effektiv und effizient eingeschätzt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat im regelmäßigen und offenen Austausch über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Der Aufsichtsrat stimmt der Unternehmensplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Vertretung der Arbeitnehmer kommt vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu Vorgesprächen mit den Mitgliedern des Vorstands zusammen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Bei den sechs Arbeitnehmervertretern handelt es sich um vier Beschäftigte von Covestro und zwei Vertretungen von Gewerkschaften. Die Anteilseignervertreter werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung vom 16. April 2021 hat Lise Kingo als Nachfolgerin des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Ferdinando Falco Beccalli gewählt.
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben.
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Name |
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Zugehörigkeit im Aufsichtsrat |
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Tätigkeit |
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Mandate2 |
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Dr. Richard Pott (Vorsitzender) |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit |
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Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit |
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Ferdinando Falco Beccalli |
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Mitglied des Aufsichtsrats bis |
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Dr. Christine Bortenlänger |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit |
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Lise Kingo |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit |
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Irena Küstner |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 |
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Dr. Ulrich Liman |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2018 |
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Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 |
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Petra Reinbold-Knape |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2020 |
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Regine Stachelhaus |
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Mitglied des Aufsichtsrats |
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Marc Stothfang |
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Mitglied des Aufsichtsrats |
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Patrick Thomas |
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Mitglied des Aufsichtsrats |
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Frank Werth |
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Mitglied des Aufsichtsrats |
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Ausschüsse des Aufsichtsrats
Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:
Präsidium: Neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung gehören dem Präsidium je ein Mitglied der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung.
Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Petra Reinbold-Knape und Regine Stachelhaus
Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Anteilseigner- und drei Arbeitnehmervertretern. Die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde von Mitgliedern des Prüfungsausschusses werden insofern erfüllt, als Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Für die Zugehörigkeit eines zweiten Mitglieds im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss mit Finanzexpertise gilt die gesetzliche Übergangsfrist. Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher erfüllt die Anforderungen des DCGK an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung). Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.
Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Dieser ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Mitglieder: Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitzender), Dr. Christine Bortenlänger, Petra Kronen, Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape und Patrick Thomas
Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, der über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsrat, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät der Personalausschuss über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.
Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Dr. Ulrich Liman und Regine Stachelhaus
Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Seite der Anteilseignervertreter zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats, dem weiteren Anteilseignervertreter im Präsidium und einem weiteren gewählten Anteilseignervertreter.
Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) und Regine Stachelhaus, Patrick Thomas (seit Juni 2021)
Nachhaltigkeitsausschuss: Der Nachhaltigkeitsausschuss wurde im August 2021 neu gegründet. Dieser besteht aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und ist ebenfalls paritätisch besetzt. Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsausschusses wird vom Aufsichtsrat aus den beiden in den Ausschuss gewählten Anteilseignervertretern gewählt. Der Nachhaltigkeitsausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand. Er befasst sich dabei insbesondere mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Er begleitet und überwacht diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und gibt Empfehlungen ab.
Zu den Aufgaben des Nachhaltigkeitsausschusses gehört ferner die Unterstützung des Prüfungsausschusses bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung. Desweiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.
Mitglieder: Lise Kingo (Vorsitzende), Dr. Ulrich Liman, Marc Stothfang, Patrick Thomas
Über die Einzelheiten der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht.
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK.
Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit sowie Berufserfahrung vorsehen:
- Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % der Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen.
- Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt.
- Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben oder sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein.
- Ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.
- Jeweils mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen:
- Strategie, Mergers / Acquisitions, Kapitalmarkt
- Marketing, Vertrieb, Supply Chain
- Forschung und Entwicklung, Innovation
- Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und neue Technologien
- Digitalisierung
- Human Resources, Change Management
- Corporate Governance, Compliance
- Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und / oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie.
- Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und / oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien verfügen.
Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.
Stand der Umsetzung der Ziele
Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Die Anteilseignervertreter Dr. Richard Pott, Dr. Christine Bortenlänger, Lise Kingo, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Regine Stachelhaus und Patrick Thomas sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt, jedoch nicht in allen Bereichen mit dem konkreten Besetzungsziel von mindestens zwei Anteilseignervertretern je Fachgebiet.
Aktienbesitz und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Covestro AG unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Covestro-Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung.
Systematisches Risikomanagement
Das konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. – sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar – auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden.
Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.
Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.
Ausführliche Berichterstattung
Covestro unterrichtet seine Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Aktionäre werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen.
Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch eine Zwischenmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.
Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden.
Dem Prinzip des „Fair Disclosure“ folgend behandelt Covestro alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre von Covestro nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Aktionäre auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Aktionären die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann Aktionären ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleitung und den Bericht des Vorstands live im Internet verfolgen. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurde die Hauptversammlung am 16. April 2021 virtuell abgehalten. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung wie die Einladung inkl. Tagesordnung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf der Covestro-Website veröffentlicht.