28.Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.
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31.12.2020 |
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31.12.2021 |
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Forderungen |
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Verbindlichkeiten |
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Forderungen |
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Verbindlichkeiten |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / |
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3 |
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8 |
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– |
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6 |
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung |
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6 |
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– |
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19 |
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– |
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2020 |
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2021 |
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Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
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Empfangene Lieferungen und Leistungen |
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Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
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Empfangene Lieferungen und Leistungen |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / |
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33 |
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46 |
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48 |
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67 |
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung |
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14 |
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493 |
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31 |
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835 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erfasst.
Die empfangenen Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen umfassten Beratungsleistungen in Bezug auf Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen, welche zu marktüblichen Konditionen in Anspruch genommen wurden. Im Berichtsjahr 2021 wurden Leistungen in Höhe von 175 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) bezogen und es bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 23 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) zum 31. Dezember 2021.
Beziehungen zu nahestehenden Personen
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind diejenigen natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im Covestro-Konzern für das weltweite operative Covestro-Geschäft verantwortlich sind. Dazu gehören die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Vergütung der Organmitglieder
Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 17.023 Tsd. € (Vorjahr: 9.163 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 1.732 Tsd. € (Vorjahr: 1.679 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
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2020 |
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2021 |
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in Tsd. € |
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in Tsd. € |
Summe der kurzfristigen Vergütung |
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5.277 |
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12.661 |
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) |
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2.443 |
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2.188 |
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen |
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1.443 |
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2.174 |
Gesamtvergütung (nach IFRS) |
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9.163 |
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17.023 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 15.102 Tsd. € (Vorjahr: 6.947 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm „Prisma“ berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2021 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung („Prisma“) des Vorstands beträgt 4.176 Tsd. € (Vorjahr: 3.349 Tsd. €).
Für die im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurz- und langfristige variable Barvergütung 12.808 Tsd. € (Vorjahr: 3.883 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 12.594 Tsd. € (Vorjahr: 12.095 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 202 Tsd. € (Vorjahr: 1.015 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 7.696 Tsd. € (Vorjahr: 8.270 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Covestro-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 667 Tsd. € (Vorjahr: 652 Tsd. €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.698 Tsd. € (Vorjahr: 3.798 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2021 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.