Covestro-Konzern im Überblick – Soziale Verantwortung

Menschenrechte

Menschenrechte sind die Grundlage der sozialen Verantwortung von Covestro. Wir bekennen uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights). Wir setzen uns u. a. in verschiedenen Arbeitsgruppen in Verbänden dafür ein, dass die verschiedenen nationalen Aktionspläne und Gesetze zur Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen eingehalten werden. Als Unternehmen bekennen wir uns klar zu der Verantwortung, Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Unsere im Jahr 2020 gegründete bereichsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) ist für die ganzheitliche Integration menschenrechtlicher Anforderungen im Unternehmen verantwortlich. Der übergreifende Managementansatz basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernelementen des ab dem Jahr 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie dem französischen Gesetz zur Achtung der Menschenrechte. Weitere nationale und internationale Gesetze und Gesetzgebungsinitiativen, wie z. B. das geplante europäische Sorgfaltspflichtengesetz, werden fortlaufend beobachtet.

Die Arbeitsgruppe wird von der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs geleitet und besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources, Law, Intellectual Property & Compliance sowie aus einem erweiterten Fachkreis aus dem Qualitätsmanagement, einzelnen Geschäftseinheiten und Fachleuten für Risikomanagement. Menschenrechtsbezogene Aufgaben der Arbeitsgruppe sind u. a. die Entwicklung und Implementierung des übergreifenden Managementansatzes, die systematische Risikobewertung, die Priorisierung und Überwachung der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Planung und Durchführung von Schulungen, die Berichterstattung an den Vorstand sowie die Kommunikation im Allgemeinen. In der Verantwortung der einzelnen Unternehmensfunktionen liegt u. a. die Identifizierung und Bewertung der Risiken sowie die Erarbeitung von Maßnahmen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen geschieht in den Segmenten und Unternehmensfunktionen in Konsultation mit der Arbeitsgruppe. Im Berichtsjahr wurden Zuständigkeiten für die einzelnen menschenrechtlichen Fokusthemen von Covestro im Unternehmen verankert. Um diese bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes für das Management von menschenrechtlichen Prioritätsthemen zu unterstützen, wurde im Berichtsjahr ein Handbuch entwickelt. Es beschreibt detailliert die Verantwortlichkeiten der für Menschenrechtsfragen benannten Mitarbeitenden und dient als allgemeine Anleitung für die Risikoanalyse und Festlegung von Maßnahmen.

Umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Covestro hat eine umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Der übergreifende Managementansatz ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst die folgenden sechs Kernelemente. Für jedes dieser Kernelemente haben wir die Verantwortlichkeiten, Frequenz, Prozesse und Maßnahmen, Kommunikation sowie die Überwachung des Kernelements definiert.

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte (Grafik)

Grundsatzerklärung und Selbstverpflichtung

Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in verschiedenen Selbstverpflichtungen, in Unternehmensrichtlinien sowie in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Letzteres haben wir im Berichtsjahr erneut in unserer aktualisierten öffentlichen Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment Against Slavery and Human Trafficking) zum Ausdruck gebracht. Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in den dafür erforderlichen operativen Richtlinien und Verfahren verankert. Damit drücken wir unsere klare Erwartung aus, dass das Verhalten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner weltweit diesen Grundprinzipien entspricht.

Risikoanalyse

Startpunkt der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung ist die Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro direkt oder indirekt durch die eigene Geschäftstätigkeit, die Wertschöpfungskette oder Produkte verursacht haben könnte. Potenziell Betroffene könnten u. a. eigene Mitarbeitende, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden, Konsumenten oder auch anliegende Kommunen sein. Eine umfassende Risikoanalyse findet bei Covestro alle drei bis vier Jahre statt. Diese wurde zuletzt im Jahr 2019 durchgeführt. Dazwischen werden die Erkenntnisse aus dieser Risikoanalyse fortlaufend in der Arbeitsgruppe unter Einbeziehung interner und externer Erkenntnisquellen aktualisiert. Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse bezieht sich auf die gesamten eigenen Produktions- und Vertriebsstandorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte.

In der umfassenden Risikoanalyse werden zunächst alle potenziellen menschenrechtlichen Risiken identifiziert. Die potenziellen Risiken werden anschließend mit ausgewählten Geschäftseinheiten und Unternehmensfunktionen diskutiert und anhand des Schweregrads einer möglichen Menschenrechtsverletzung für die weitere Bearbeitung priorisiert. Dabei haben die potenziellen Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad für uns immer die oberste Priorität. Unsere identifizierten menschenrechtlichen Fokusthemen sind vorrangig in den Bereichen Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf Mitarbeitende und Kontraktoren an den eigenen Standorten und in der Wertschöpfungskette zu finden. Weitere identifizierte Fokusthemen sind potenzielle Auswirkungen durch Abfallsammlung und -verarbeitung unserer Produkte, die Exportkontrolle sowie potenzielle Auswirkungen auf umliegende Kommunen an unseren Standorten.

Maßnahmen

Dem von den UN-Leitlinien empfohlenen risikobasierten Ansatz folgend, bewerten wir die bestehenden Maßnahmen für die identifizierten Prioritätsthemen auf ihre Eignung zur Vermeidung oder Milderung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte. Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, Compliance, Personalpolitik sowie nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro integriert und zielen auf die Vermeidung oder Milderung negativer Auswirkung auf die Menschenrechte ab.

Im Berichtsjahr wurden weitere Maßnahmen in der Unternehmensfunktion Human Resources umgesetzt, um Kinder- und Zwangsarbeit in unseren eigenen Betrieben nachweislich zu verhindern. Im Bereich Exportkontrolle wurden die identifizierten Maßnahmen verwirklicht und die entsprechenden Mitarbeitenden geschult.

Wirksamkeitskontrolle

Um die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu überprüfen, werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen. Im Jahr 2021 berichteten die ausgewählten Unternehmensfunktionen und Segmente monatlich an die Human Rights Task Force über die durchgeführten Maßnahmen und deren Wirksamkeit.

Beschwerdemechanismus

Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Zur Meldung von Verstößen in der Lieferkette nutzen wir seit Oktober 2021 unser existierendes Whistleblowing-Instrument, bestehend aus einer weltweit eingerichteten Hotline und einem Onlinetool. So ermöglicht Covestro es Mitarbeitenden und externen Personen, mögliche Verstöße bei unseren Zulieferern anonym zu melden. Wir gehen potenziellen Verdachtsfällen auf Menschenrechtsverstöße in einem definierten Prozess nach. Darüber hinaus sollen die Erkenntnisse in künftige Risikoanalysen einfließen.

Berichterstattung

Covestro berichtet jährlich über die menschenrechtlichen Aktivitäten im Geschäftsbericht. Außerdem berichtet die Arbeitsgruppe dem Vorstand regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den Stand der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt und die systematische Integration der Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro.