Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette

Produktverantwortung

Für Covestro bedeutet Produktverantwortung, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken umfassend zu bewerten. Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während des gesamten Lebenszyklus sicher sind – von der Forschung über die Produktion, Vermarktung und Anwendung beim Kunden bis zur Entsorgung.

Die Überwachung der Qualität unserer Produkte sowie der Eignung für konkrete Anwendungen ist in unseren operativen Einheiten verankert. Bei Covestro zentral gesteuert werden der sichere Transport, die Qualifizierung für spezifisch regulierte Anwendungen und Vermarktungsfähigkeit sowie die diesbezügliche Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand.

Hohe Priorität haben die sichere Handhabung und Anwendung unserer Produkte. Uns ist es sehr wichtig, Produktsicherheitsinformationen transparent und umfassend zu vermitteln. Neben den gesetzlich geforderten Dokumenten stellen wir daher zusätzliche Informationen zur Verfügung und bieten Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) an. Außerdem arbeiten Experten in allen Unternehmensbereichen eng mit Lieferanten, Kunden, Verbänden und der Öffentlichkeit zusammen. So möchte Covestro erreichen, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden.

Management von Produktverantwortung

Produktverantwortung umfasst sowohl das Einhalten gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie es im Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung „KOM(2000) 1“ der Europäischen Kommission erläutert ist. Dieses im Rahmen des Risikomanagements zentrale Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes kann in besonderen Fällen zur Anwendung kommen. Das ist dann der Fall, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten könnten, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Wir schließen uns dabei den Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an, die vor allem die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen und die Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen umfassen. Dazu gehört aber auch die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip darf keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen.

Zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien bewerten wir das Risiko anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien. Dabei greifen wir z. B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) zurück. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung und Expositionsabschätzung wird festgestellt, welche zusätzlichen Informationen für die Risikobeschreibung eines Produkts erforderlich sind.

Alle Produktgruppen durchlaufen bei Covestro einen mehrstufigen Prozess zur Produktsicherheitsbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Während dieses Prozesses identifizieren wir auch solche Stoffe, die auf Grundlage von Gesetzen und Regulierungen nur eingeschränkt verwendet oder vermarktet werden dürfen. Dazu gehören z. B. Stoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, ) als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft werden. Dazu gehören auch solche Stoffe, die unter die europäische Regulierung von Treibhausgasen fallen. Dabei werden die Stoffzusammensetzungen gegen Regelwerke geprüft, die verlässlich ein Nichteinhalten der regulatorischen Anforderungen ausweisen würden. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von technischen Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr unterstützte Anwendung bis zur Substitution eines Stoffs reichen. In diesem Fall muss ein adäquater, wirtschaftlicher und technisch herstellbarer Ersatz gefunden werden. Im letzten Schritt erstellen wir zu den Chemikalien die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblätter, Merkblätter und Kennzeichnungen – auch für Chemikalien, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht unterliegen. Damit geht Covestro über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Anwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Dazu gehören die Produktüberwachung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht uns z. B. Informationen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Außerdem tragen computergestützte Schulungen und Workshops für unsere Mitarbeiter dazu bei, das Verständnis und die Bedeutung von Produktverantwortung im Unternehmen tiefer zu verankern.

Für das Jahr 2019 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt – weder mit Blick auf Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch auf die Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung.

Grundsätzlich ist es eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie, Produkte und Prozesse weiterzuentwickeln. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Zusagen im Rahmen der Initiative . Hierbei handelt es sich um eine Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Verbänden und Initiativen daran, wissenschaftliche Risikobewertungen voranzutreiben. Internationale Verbände wie der europäische (European Chemical Industry Council, CEFIC) oder der Weltchemieverband ICCA arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln und neue Testmethoden zu erforschen. Außerdem begleiten sie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Covestro beteiligt sich aktiv an der Verbandsarbeit. Ferner unterstützen wir Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der EU, um Gesundheit und Umwelt zu verbessern: In Kooperation mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und dem deutschen Bundesumweltministerium entwickeln wir bspw. die Untersuchung von humanbiologischen Materialien (Human Biomonitoring) weiter.

Umsetzung von Verordnungen und freiwilligen Programmen zu Chemikalien

Covestro orientiert sich an den einschlägigen Chemikalienverordnungen wie REACH in Europa und dem Gefahrstoffüberwachungsgesetz (Toxic Substances Control Act, TSCA) in den USA. Diese Verordnungen sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien schützen und beeinflussen unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Anwender. Um mit der Vielzahl und Komplexität der jeweiligen Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir interne Regelungen aufgestellt.

Substanzen, die gemäß REACH registriert sind, werden von den Regulierungsbehörden bewertet. Daraus können sich zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in das REACH-Zulassungsverfahren ergeben. Auch einige Substanzen von Covestro sind von diesem Verfahren betroffen, das die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe beschränkt oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen kann. Ein Beispiel für eine mögliche Beschränkung ist die geplante Diisocyanat-Restriktion, die derzeit in den Gremien der EU diskutiert wird. Die Diisocyanate werden verfügbar bleiben. Allerdings müssen die Verwendung am Arbeitsplatz zukünftig speziell trainiert und (Risiko-)Managementmaßnahmen umgesetzt werden. Covestro unterstützt dies und setzt sich für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung ein, bspw. bei der Erstellung der Trainingsmaterialien. Als Teil der europäischen Chemieindustrie sind wir zudem eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung der REACH-Registrierdossiers bis zum Jahr 2026 eingegangen.

Abgesehen davon verfolgt Covestro das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das Gefahrenpotenzial aller Substanzen global bewertet zu haben, wenn diese in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr verwendet werden. Damit gehen wir über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Wir stellen zudem sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter den hohen Standards von oder TSCA auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die diesen Verordnungen nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Konzernregelung „Produktverantwortung“ im Anhang „Substanzinformation und Auskunftsfähigkeit“ festgelegt. Bei zugekauften Stoffen sind wir dabei auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen. Hierbei zeichnet sich allerdings eine auch zukünftig limitierte Datenverfügbarkeit, besonders außerhalb der EU, ab.

Ein weiteres Beispiel für unsere Verpflichtung zu „Responsible Care“ ist die weltweite Unterstützung unserer Kunden beim sicheren Umgang mit großen Mengen reaktiver Produkte durch Sicherheitsbewertungen von Tanklagern.

Darüber hinaus hat sich Covestro zur Einhaltung von Tierschutzgrundsätzen bei der Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen verpflichtet.

Wir unterstützen die (GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern verbessern und damit die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten erhöhen. GPS ist bei Covestro über das Internetportal „Product Safety First“ zugänglich und weltweit verfügbar. Auf der Website informieren wir unsere Kunden und andere Interessengruppen über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften und den sicheren Umgang mit unseren Produkten.

Stoffe in der öffentlichen Diskussion

Covestro verfolgt die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen wichtigen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe. Kritiker, aber auch einige Behörden, befürchten Risiken für Anwender und Umwelt, wenn Spuren von BPA aus Produkten freigesetzt werden. Diese Befürchtungen werden derzeit hauptsächlich im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH diskutiert.

Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und qualitativ hochwertiger Studien ist Covestro überzeugt, dass BPA in allen schon bisher unterstützten Anwendungsgebieten sicher eingesetzt werden kann. Diese Einschätzung wird z. B. für die Lebensmittelsicherheit durch die jüngsten Bewertungen der zuständigen europäischen und amerikanischen Behörden, der European Food Safety Authority (EFSA) und der Food and Drug Administration (FDA), untermauert. Covestro trägt durch die Mitarbeit bei regulatorischen Prozessen aktiv dazu bei, Unsicherheiten auszuräumen und offene Fragen zu beantworten. Darüber hinaus engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage in Zusammenarbeit mit dem Verband PlasticsEurope, dem amerikanischen Chemieverband ACC (American Chemistry Council) und der China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF). Covestro beteiligt sich an der Diskussion und informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit über diesen Themenkomplex über Verbände, über seine Website und in direkten Gesprächen.

REACH-Verordnung
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.
Responsible Care-Initiative
Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen
VCI / Verband der Chemischen Industrie
Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland
REACH-Verordnung
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.
GPS / Global Product Strategy
Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern