21.Andere Rückstellungen
Die einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:
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Steuern |
Umweltschutz |
Restrukturierung |
Kunden und Lieferantenverkehr |
Rechtsstreitigkeiten |
Personal |
Sonstige |
Summe |
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in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
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31.12.2018 |
10 |
44 |
26 |
7 |
4 |
610 |
29 |
730 |
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Akquisitionen |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
2 |
2 |
||||||||
Zuführung |
4 |
7 |
30 |
15 |
1 |
210 |
30 |
297 |
||||||||
Inanspruchnahme |
–4 |
–2 |
–38 |
–7 |
–2 |
–498 |
–19 |
–570 |
||||||||
Auflösung |
–1 |
–1 |
– |
– |
–2 |
–18 |
–11 |
–33 |
||||||||
Umbuchungen |
– |
– |
– |
– |
– |
–4 |
– |
–4 |
||||||||
Aufzinsung |
– |
– |
– |
– |
– |
6 |
– |
6 |
||||||||
Währungsänderungen |
– |
– |
– |
–1 |
1 |
4 |
1 |
5 |
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31.12.2019 |
9 |
48 |
18 |
14 |
2 |
310 |
32 |
433 |
||||||||
davon langfristig |
– |
44 |
14 |
– |
– |
158 |
14 |
230 |
Steuern
Die Rückstellungen für Steuern umfassen Rückstellungen für sonstige Steuerarten in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €).
Umweltschutz
Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien.
Restrukturierungen
Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2019 17 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) auf Abfindungen. Die Zuführung resultiert im Wesentlichen aus dem Effizienzprogramm „Perspective", das der mittelfristigen Verbesserung der Kostenstrukturen dient.
Personal
In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für variable Einmalzahlungen mit kurz- und langfristigem Anreizcharakter sowie sonstige Rückstellungen mit Personalbezug enthalten.
Langfristige Vergütungsprogramme
Bei den langfristigen Vergütungsprogrammen des Covestro-Konzerns handelt es sich um nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden alle Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungspogrammen durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitergruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst.
Mitarbeiter der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte von Covestro sind zur Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm „Prisma“ berechtigt. Bemessungsbasis für „Prisma“ ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt („Prisma“-Zielbetrag). Der zur Auszahlung kommende Betrag wird durch Multiplikation des „Prisma“-Zielbetrags mit dem Total-Shareholder-Return (Summe des Endkurses der Covestro Aktie* und aller in der jeweiligen Performance-Periode ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs der Aktie) sowie der relativen Performance der Covestro-Aktie im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals ermittelt. Nach oben ist der zur Auszahlung kommende Betrag auf 200 % des „Prisma“-Zielbetrags begrenzt. Für den Fall, dass die Entwicklung der Covestro-Aktie signifikant unterhalb der des STOXX Europe 600 Chemicals liegt (bspw. bei negativer Kursentwicklung der Aktie und gleichzeitiger Wertsteigerung des Index), kann die „Prisma“-Zielerreichung den Wert null annehmen, sodass keine Auszahlung erfolgt. Auszahlungen erfolgen regulär nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode, erstmalig im Januar 2020 für die am 31. Dezember 2019 endende Performance-Periode.
Neben „Prisma“ hatte Covestro die ehemaligen aktienbasierten „Aspire“-Vergütungsprogramme des Bayer-Konzerns für Performance-Perioden mit einem Startbeginn vor dem 1. Januar 2016 weitergeführt. Mitarbeiter der oberen Führungsebene waren zur Teilnahme an „Aspire I“ berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien erwarben und dieses Eigeninvestment über die Programmlaufzeit hielten. Das mittlere Management sowie leitende Angestellte waren zur Teilnahme an „Aspire II“ berechtigt. „Aspire II“ entsprach in seinen Grundzügen „Aspire I“, erforderte jedoch kein Eigeninvestment in Bayer-Aktien und die Performance wurde ausschließlich an der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie gemessen. Der Auszahlungsbetrag für beide „Aspire“-Programme für die letzte verbliebene Tranche 2015 – 2018 betrug 100 %. Die Auszahlung in Höhe von 15 Mio. € (Auszahlung im Vorjahr: 18 Mio. €) erfolgte im Januar 2019.
Der Nettoaufwand für alle langfristigen Vergütungsprogramme betrug 16 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf das im folgenden Abschnitt näher beschriebene Aktienbeteiligungsprogramm „Covestment“.
Der in der Rückstellung berücksichtigte beizulegende Zeitwert für das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ betrug zum 31. Dezember 2019 53 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €). Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen stichtagsbezogenen Parametern basierte:
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Tranche |
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2017 |
2018 |
2019 |
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Risikoloser Zinssatz |
–0,18 % |
–0,36 % |
–0,31 % |
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Volatilität der Covestro-Aktie |
32,05 % |
33,62 % |
31,02 % |
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Volatilität STOXX Europe 600 Chemicals |
15,65 % |
16,09 % |
14,57 % |
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Korrelation zwischen dem Aktienkurs und dem STOXX Europe 600 Chemicals |
0,73 |
0,71 |
0,64 |
Aktienbeteiligungsprogramm „Covestment“
Im Rahmen von „Covestment“ konnten Mitarbeiter zahlreicher Konzerngesellschaften im Jahr 2019 einen festen Betrag ihrer Vergütung in Covestro-Aktien investieren, der von Covestro mit einem Zuschuss aufgestockt wurde. Der Zuschuss auf den Zeichnungsbetrag belief sich für das Jahr 2019 grundsätzlich auf 30 % und wird jährlich neu festgelegt. Der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb war je nach Konzerngesellschaft und Position des Mitarbeiters auf einen Betrag bis zu 3.600 € begrenzt. Insgesamt waren ca. 97 % der weltweiten Belegschaft von Covestro zur Teilnahme an „Covestment“ berechtigt.
Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des „Covestment“-Programms rund 381.000 Aktien durch Mitarbeiter erworben. Die erworbenen Anteile unterliegen je nach Konzerngesellschaft einer Veräußerungssperre von mindestens einem Jahr ab Zeichnung.
*Ermittelt als Durchschnittswert der letzten 30 Börsenhandelstage der jeweiligen Performance-Periode