25.Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag sind in der nachfolgenden Tabelle Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten dargestellt:
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31.12.2018 |
31.12.2019 |
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in Mio. € |
in Mio. € |
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Gewährleistungsverträge |
1 |
2 |
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Sonstige Eventualverbindlichkeiten |
3 |
3 |
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Gesamt |
4 |
5 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
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31.12.2018 |
31.12.2019 |
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in Mio. € |
in Mio. € |
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Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing1 |
450 |
– |
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Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben |
248 |
340 |
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Darlehenszusage an die Bayer-Pensionskasse VVaG |
208 |
208 |
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Gesamt |
906 |
548 |
In Fällen, in denen Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, über mit anderen Unternehmen (insbesondere Bayer) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert werden, wird grundsätzlich vertraglich sichergestellt, dass Covestro an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. Für diese Zwecke hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € zur Verfügung zu stellen.