25.Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag sind in der nachfolgenden Tabelle Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten dargestellt:

Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2018

 

31.12.2019

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Gewährleistungsverträge

 

1

 

2

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

 

3

 

3

Gesamt

 

4

 

5

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2018

 

31.12.2019

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

1

Durch die Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 entfällt die Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing, siehe Anhangangabe 2.1 „Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften“.

Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing1

 

450

 

Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben

 

248

 

340

Darlehenszusage an die Bayer-Pensionskasse VVaG

 

208

 

208

Gesamt

 

906

 

548

In Fällen, in denen Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, über mit anderen Unternehmen (insbesondere Bayer) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert werden, wird grundsätzlich vertraglich sichergestellt, dass Covestro an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. Für diese Zwecke hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € zur Verfügung zu stellen.