Berichtsprofil
Grundlagen der Berichterstattung
Der Halbjahresfinanzbericht der Covestro AG erfüllt die Anforderungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und umfasst nach § 115 Absatz 2 bis 4 WpHG (Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung) einen verkürzten Konzernzwischenabschluss, einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 (Interim Financial Reporting) nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und deren Interpretationen erstellt. Der Halbjahresfinanzbericht sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen sowie mit der Zwischenmitteilung zum 31. März 2021 gelesen werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Alternative Leistungskennzahlen
Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner gesamten Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den IFRS nicht definiert sind. Diese Non-IFRS-Größen sind als Ergänzung und nicht als Ersatz der gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen zu verstehen. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Mithilfe des ROCE beurteilt Covestro im Rahmen des unternehmensinternen Steuerungssystems die Profitabilität. Ergänzend wird zur Bewertung der Profitabilität das EBITDA ermittelt. Für die Darstellung der Liquiditätslage ist der FOCF maßgeblich. Er misst die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, und ist damit ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft. Die Nettofinanzverschuldung wird zur Beurteilung der Finanzlage sowie des Finanzierungsbedarfs herangezogen. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von derjenigen anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Covestro sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.
Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel „Steuerung“ des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht 2020 zu finden
Abkürzungen
Abkürzungen, die in diesem Bericht Anwendung finden, werden in diesem Bericht oder im Glossar des Geschäftsberichts 2020 erläutert.
Rundungen und prozentuale Abweichungen
Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.
Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100 % betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit > 100 %, > 200 % etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.
Inklusive Sprache
Gleichbehandlung, Vielfalt und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben (bspw. durch Verwendung feststehender Begriffe wie „Arbeitnehmerbelange“) greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.
Veröffentlichung
Dieser Bericht wurde am 6. August 2021 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.