8.Finanzinstrumente

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 dar.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 30. Juni 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung gemäß IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Buchwert

 

Fortgeführte Anschaffungs­kosten

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam

 

Bewertung gemäß IFRS 16

 

Beizulegender Zeitwert


 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

2.266

 

2.266

 


 


 

 

 

2.266


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

592

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

502

 


 


 

502

 

 

 

502

Ausleihungen und Bankeinlagen

 

50

 

45

 


 

5

 

 

 

50

Sonstige Finanzanlagen

 

13

 

 

 

13

 


 

 

 

13

Leasingforderungen

 

8

 

 

 

 

 

 

 

8

 

25

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

19

 

 

 

 

 

19

 

 

 

19


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Forderungen1

 

37

 

29

 


 

8

 

 

 

37


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

856

 

856

 


 


 

 

 

856


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

2.995

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.991

 

1.991

 

 

 


 

 

 

2.090

Leasingverbindlichkeiten

 

757

 

 

 

 

 

 

 

757

 


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

225

 

225

 

 

 


 

 

 

231

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

21

 

 

 

 

 

21

 

 

 

21

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

1

 

1

 

 

 


 

 

 

1


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

1.846

 

1.846

 

 

 


 

 

 

1.846


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten2

 

129

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

3

 

 

 

 

 

3

 

 

 

3

Rückerstattungsverbindlichkeiten

 

77

 

77

 

 

 


 

 

 

77

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

 

49

 

49

 

 

 


 

 

 

49

1

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 386 Mio. €.

2

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 182 Mio. €.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung gemäß IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Buchwert

 

Fortgeführte Anschaffungs­kosten

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam

 

Bewertung gemäß IFRS 16

 

Beizulegender Zeitwert

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

1.593

 

1.593

 


 


 

 

 

1.593


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

1.176

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

771

 


 


 

771

 

 

 

771

Ausleihungen und Bankeinlagen

 

365

 

360

 


 

5

 

 

 

365

Sonstige Finanzanlagen

 

14

 

 

 

14

 


 

 

 

14

Leasingforderungen

 

8

 

 

 

 

 

 

 

8

 

21

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

18

 

 

 

 

 

18

 

 

 

18


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Forderungen1

 

31

 

25

 


 

6

 

 

 

31


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

1.404

 

1.404

 


 


 

 

 

1.404


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

2.899

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.990

 

1.990

 

 

 


 

 

 

2.107

Leasingverbindlichkeiten

 

672

 

 

 

 

 

 

 

672

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

227

 

227

 

 

 


 

 

 

234

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

9

 

 

 

 

 

9

 

 

 

9

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

1

 

1

 

 

 


 

 

 

1


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

1.241

 

1.241

 

 

 


 

 

 

1.241


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten2

 

150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

3

 

 

 

 

 

3

 

 

 

3

Rückerstattungsverbindlichkeiten

 

87

 

87

 

 

 


 

 

 

87

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

 

60

 

60

 

 

 


 

 

 

60

1

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 329 Mio. €.

2

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 143 Mio. €.

Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:

In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.

Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.

Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

 

 

31.12.2020

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

30.06.2021

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3


 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

771

 


 

771

 


 

502

 


 

502

 


Ausleihungen

 

5

 


 


 

5

 

5

 


 


 

5

Sonstige Finanzanlagen

 

14

 

5

 


 

9

 

13

 

4

 


 

9

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

18

 


 

13

 

5

 

19

 


 

13

 

6

Sonstige Forderungen

 

6

 


 


 

6

 

8

 


 


 

8

Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leasingforderungen

 

21

 


 


 

21

 

25

 


 


 

25

Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

12

 


 

9

 

3

 

24

 


 

21

 

3

Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

2.107

 

2.107

 


 


 

2.090

 

2.090

 


 


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

234

 


 

234

 


 

231

 


 

231

 


Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

1

 


 

1

 


 

1

 


 

1

 


Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Im 1. Halbjahr 2021 wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Der beizulegende Zeitwert der durch die Covestro AG emittierten Anleihen wird auf Basis notierter, unangepasster Preise auf einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Auch für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der jeweils relevanten Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Die beizulegenden Zeitwerte der Geldmarktfonds entsprechen den Preisnotierungen der Fonds gemäß Artikel 29 i. V. m. Artikel 33 der EU-Verordnung 2017/1131 über Geldmarktfonds (Stufe 2).

Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Sowohl das Kreditrisiko der Vertragspartner als auch das eigene Kreditrisiko werden durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments und Debt Value Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren geschätzt werden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.

Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes arbeitet Covestro mit Start-up-Unternehmen zusammen und agiert als Start-up-Investor. Schuldinstrumente im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt, die auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen geschätzt werden. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Venture-Capital-Unternehmens. Die wesentlichen Inputfaktoren beruhen auf nichtbeobachtbaren Marktdaten (Stufe 3). Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Schuldinstrumente würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.

Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Sofern für sonstige Finanzanlagen keine notierten, unangepassten Preise auf einem aktiven Markt für identische oder ähnliche Instrumente vorliegen und auch keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren, geeignet ist, wird der beizulegende Zeitwert mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Für bestimmte Finanzanlagen erfolgte die Bewertung auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie „Marktmultiplikatoren“. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Eigenkapitalinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.

Ferner werden die beizulegenden Zeitwerte von eingebetteten Derivaten auf Basis von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich um Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen oder regionalen sowie branchenbezogenen Preisindizes. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nichtbeobachtbaren Inputfaktoren – u. a. aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes – basiert. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsströme durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen höher (niedriger) wären.

In den sonstigen Forderungen ist eine bedingte Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Forderung wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Die Basis dafür bildet das erwartete EBITDA des veräußerten Geschäftsbereichs für das Jahr 2021. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen, laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Erwerbers. Es erfolgt die Einordnung in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente:

Entwicklung der in Stufe 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo)

 

 

 

 

 


 

2020

 

2021


 

in Mio. €

 

in Mio. €

Nettobuchwerte 01.01.

 

21

 

22

Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (–)

 

–4

 

3

davon auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten entfallend

 

–4

 

3

Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (–)

 

1

 


Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (–)

 

5

 


Nettobuchwerte 30.06.

 

23

 

25

Die ergebniswirksamen Gewinne und Verluste aus den in Stufe 3 eingeordneten eingebetteten Derivaten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.