Berichtsprofil

Grundlagen der Berichterstattung

Der Halbjahresfinanzbericht der Covestro AG erfüllt die Anforderungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und umfasst nach § 115 Absatz 2 bis 4 WpHG (Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung) einen verkürzten Konzernzwischenabschluss, einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und deren Interpretationen erstellt. Der Halbjahresfinanzbericht sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen sowie mit der Zwischenmitteilung zum 31. März 2020 gelesen werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Rundungen und prozentuale Abweichungen

Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.

Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100 % betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit > 100 %, > 200 % etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

Alternative Leistungskennzahlen

Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner gesamten Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den IFRS nicht definiert sind. Diese Non-IFRS-Größen sind als Ergänzung und nicht als Ersatz der gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen zu verstehen. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA, der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Mithilfe des ROCE beurteilt Covestro im Rahmen des unternehmensinternen Steuerungssystems die Profitabilität. Ergänzend wird zur Bewertung der Profitabilität das EBITDA ermittelt. Für die Darstellung der Liquiditätslage ist der FOCF maßgeblich. Er misst die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, und ist damit ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft. Die Nettofinanzverschuldung wird zur Beurteilung der Finanzlage sowie des Finanzierungsbedarfs herangezogen. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von jener anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Covestro sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.

Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel „Alternative Leistungskennzahlen“ des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht 2019 zu finden.

Abkürzungen

Abkürzungen, die in diesem Bericht Anwendung finden, werden im Glossar des Geschäftsberichts 2019 erläutert.

Veröffentlichung

Dieser Bericht wurde am 23. Juli 2020 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Unterschieden ist die deutsche Fassung verbindlich.