2.Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards
2.1Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
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IFRS-Verlautbarung |
Titel |
Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
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Änderungen an IFRS Standards |
Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards |
1. Januar 2020 |
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Änderungen an IFRS 3 |
Definition of a Business |
1. Januar 2020 |
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Änderungen an IAS 1 und IAS 8 |
Definition of Material |
1. Januar 2020 |
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Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (26. September 2019) |
Interest Rate Benchmark Reform |
1. Januar 2020 |
Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2.2Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Gegenüber dem im Konzernabschluss 2019 kommunizierten Stand hinsichtlich der Auswirkungen veröffentlichter, aber noch nicht anzuwendender Rechnungslegungsvorschriften, deren Anwendung Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte, haben sich keine neuen Erkenntnisse bezüglich potenzieller Auswirkungen ergeben.