2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards
2.1 Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
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IFRS-Verlautbarung |
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Titel |
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Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
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IFRS 17 |
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Insurance Contracts |
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1. Januar 2023 |
Änderungen an IFRS 17 |
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Amendments to IFRS 17 – Insurance Contracts |
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1. Januar 2023 |
Änderungen an IAS 1 und am Leitlinienkonzept |
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Disclosure of Accounting Policies (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2) |
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1. Januar 2023 |
Änderungen an IAS 8 |
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Definition of Accounting Estimates |
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1. Januar 2023 |
Änderungen an IAS 12 |
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Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction |
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1. Januar 2023 |
Änderungen an IFRS 17 |
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Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information |
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1. Januar 2023 |
Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Gegenüber dem im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 kommunizierten Stand hinsichtlich der Auswirkungen von bis zur Freigabe des Abschlusses neu veröffentlichten, aber noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften, deren Anwendung Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte, haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
In Bezug auf die am 23. Mai 2023 seitens des IASB erfolgte Verabschiedung von Amendments to IAS 12 Income Taxes: International Tax Reform – Pillar Two Model Rules steht die Übernahme in europäisches Recht noch aus. Diese Änderung beinhaltet eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der neuen EU-Richtlinie Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two) entstehen könnten, sowie ergänzende Anhangangaben. Vorbehaltlich der noch abzuschließenden Analyse werden aus einer erstmaligen Anwendung keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.