10. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.
Im Rahmen des operativen Geschäfts bezieht Covestro weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich Unternehmen, an denen Covestro unmittelbar und mittelbar beteiligt ist. Die Geschäfte mit diesen Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA), welche sich im 1. Halbjahr 2023 auf 385 Mio. € (Vorjahr: 463 Mio. €) beliefen. Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
Des Weiteren bestehen Forderungen gegenüber Versorgungsplänen in Höhe von 62 Mio. € zum 30. Juni 2023 (Vorjahr: 0 Mio. €), diese resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Im April 2023 benachrichtigte die Bayer-Pensionskasse VVaG Covestro über die teilweise Rückabwicklung der im Dezember 2022 gezogenen Tranche des Gründungsstockdarlehens. Nach erfolgter Rückabwicklung in Höhe von 39 Mio. € haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtszeitraum dementsprechend von 117 Mio. € zum 31. Dezember 2022 auf 156 Mio. € zum 30. Juni 2023 (Vorjahr: 219 Mio. €) erhöht. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt.
Weitere berichtspflichtige Geschäftsbeziehungen zu anderen nahestehenden Unternehmen oder Personen bestehen nicht.