2.Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
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IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) |
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Titel |
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Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
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Änderungen an IFRS 3 (14. Mai 2020) |
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Reference to the Conceptual Framework |
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1. Januar 2022 |
Änderungen an IAS 16 (14. Mai 2020) |
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Property, Plant and Equipment – Proceeds before Intended Use |
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1. Januar 2022 |
Änderungen an IAS 37 (14. Mai 2020) |
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Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract |
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1. Januar 2022 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS (14. Mai 2020) |
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2018 – 2020 Cycle |
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1. Januar 2022 |
Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Gegenüber dem im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 kommunizierten Stand hinsichtlich der Auswirkungen von bis zur Freigabe des Abschlusses neu veröffentlichten, aber noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften, deren Anwendung Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte, haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.