Berichtsprofil

Grundlagen der Berichterstattung

Der Halbjahresfinanzbericht der Covestro AG, Leverkusen, erfüllt die Anforderungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und umfasst nach § 115 Absatz 2 bis 4 WpHG (Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung) einen verkürzten Konzernzwischenabschluss, einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 (Interim Financial Reporting) nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und deren Interpretationen erstellt. Der Halbjahresfinanzbericht sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen sowie mit der Zwischenmitteilung zum 31. März 2022 gelesen werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Covestro-Konzerns wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die die Covestro AG in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Die Covestro AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Alternative Leistungskennzahlen

Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner gesamten Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den IFRS nicht definiert sind. Diese Non-IFRS-Größen sind als Ergänzung und nicht als Ersatz der gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen zu verstehen. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanz­verschuldung. Mithilfe des ROCE ermittelt Covestro die Rentabilität, das EBITDA wird zur Beurteilung des profitablen Wachstums betrachtet und der FOCF ist für die Darstellung der Liquiditätslage maßgeblich. Der FOCF misst die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, und ist damit ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft. Die Nettofinanzverschuldung wird zur Beurteilung der Finanzlage sowie des Finanzierungsbedarfs herangezogen. Die Berechnungs­methode der APMs kann dabei von derjenigen anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Covestro sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.
Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel „Steuerung“ des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht 2021 zu finden

Abkürzungen

Abkürzungen, die in diesem Bericht Anwendung finden, werden in diesem Bericht oder im Glossar des Geschäftsberichts 2021 erläutert.

Rundungen und prozentuale Abweichungen

Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

Inklusive Sprache

Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben (bspw. durch Verwendung feststehender Begriffe wie „Arbeitnehmerbelange“) greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.

Veröffentlichung

Dieser Bericht wurde am 2. August 2022 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.