Grundlagen der Berichterstattung

Diese Quartalsmitteilung der Covestro AG wurde in Übereinstimmung mit § 53 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse erstellt. Bei dieser Mitteilung handelt es sich um keinen Zwischenbericht gemäß IAS 34 oder Abschluss gemäß IAS 1. Sie wurde keiner prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen. Diese Quartalsmitteilung sollte zusammen mit der Zwischenmitteilung für das 1. Quartal 2019, dem Halbjahresfinanzbericht 2019 sowie dem Geschäftsbericht 2018 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen gelesen werden. Den Geschäftsbericht 2018 finden Sie auf unserer Website www.covestro.com. Vergleichsinformationen der Vorjahre wurden für neue Bilanzierungsstandards nicht angepasst, siehe Kapitel „Änderung der Bilanzierung durch die Erstanwendung von IFRS 16“.

Diese Quartalsmitteilung wurde am 28. Oktober 2019 veröffentlicht und liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Unterschieden ist die deutsche Fassung verbindlich.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Quartalsmitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.