Änderung der Bilanzierung durch die Erstanwendung von IFRS 16
Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 (Leases) wird seit dem 1. Januar 2019 angewendet und ersetzt die bisherigen Vorschriften zum Thema Leasing. IFRS 16 wurde unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode eingeführt. Dementsprechend erfolgt keine Anpassung von Vergleichsinformationen. Diese werden weiterhin unter Beachtung der alten Bilanzierungsvorschriften dargestellt (für weitere Details siehe Geschäftsbericht 2018, Anhangangaben 2.2 und 3).
Die Übergangsvorschriften des IFRS 16 sehen vor, dass im Rahmen der Erstanwendung keine Neubeurteilung dahingehend erfolgen muss, ob eine bestehende Vereinbarung die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 erfüllt. Vielmehr können bestehende Leasingbeurteilungen fortgeführt werden. Covestro machte bei der Erstanwendung von IFRS 16 von dieser Erleichterungsvorschrift Gebrauch.
Bezogen auf Leasingnehmer wurden die Nutzungsrechte im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 bei Covestro grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten aktiviert. In Einzelfällen erfolgte eine Berichtigung des Nutzungsrechts um den Betrag von abgegrenzten Vorauszahlungen oder Verbindlichkeiten, die zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bilanziell erfasst wurden. Die Erstanwendung hatte keine Auswirkung auf das Eigenkapital. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgte unter Verwendung des Grenzfremdkapitalkostensatzes zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Darüber hinaus wurden die optionalen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Bilanzansatzes von kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie des Leasings von Vermögenswerten von geringem Wert von Covestro in Anspruch genommen.
Die folgenden Überleitungen der Buchwerte der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten vom 1. Januar 2019 auf die Buchwerte zum 31. März 2019 unterteilen sich in die unter IAS 17 i. V. m. IFRIC 4 schon in der Bilanz erfassten ehemaligen Finanzierungsleasingverträge und durch die Erstanwendung von IFRS 16 erstmals erfassten ehemaligen Operating-Leasingverträge.
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Ehemalige Finanzierungsleasingverträge |
Ehemalige Operating-Leasingverträge |
Gesamt |
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in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
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Nutzungsrechte 01.01.2019 |
218 |
660 |
878 |
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Abschreibungen |
–7 |
–28 |
–35 |
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Sonstige Änderungen |
7 |
11 |
18 |
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Nutzungsrechte 31.03.2019 |
218 |
643 |
861 |
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Ehemalige Finanzierungsleasingverträge |
Ehemalige Operating- Leasingverträge |
Gesamt |
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in Mio. € |
in Mio. € |
in Mio. € |
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Leasingverbindlichkeiten 01.01.2019 |
193 |
656 |
849 |
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Tilgung |
–7 |
–25 |
–32 |
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davon Leasingzahlung |
–11 |
–30 |
–41 |
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davon Zinsanteil |
4 |
5 |
9 |
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Sonstige Änderungen |
6 |
11 |
17 |
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Leasingverbindlichkeiten 31.03.2019 |
192 |
642 |
834 |
Zum 1. Januar 2019 haben sich durch die Erstanwendung von IFRS 16 die Sachanlagen um 660 Mio. € und die Finanzverbindlichkeiten um 656 Mio. € erhöht. Die zugrunde liegenden Leasingverträge beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Immobilien, Produktions- und Logistikinfrastruktur.