Berichtsprofil
Grundlagen der Berichterstattung
Diese Quartalsmitteilung der Covestro AG wurde in Übereinstimmung mit § 53 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse erstellt. Bei dieser Mitteilung handelt es sich um keinen Zwischenbericht gemäß IAS 34 (Interim Financial Reporting) oder Abschluss gemäß IAS 1 (Presentation of Financial Statements). Sie wurde keiner prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen. Diese Quartalsmitteilung sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht 2020 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen sowie mit dem Halbjahresfinanzbericht 2021 gelesen werden. Den Geschäftsbericht 2020 und den Halbjahresfinanzbericht 2021 finden Sie auf unserer Website www.covestro.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Quartalsmitteilung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf unserer Website www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Abkürzungen
Abkürzungen, die in dieser Quartalsmitteilung Anwendung finden, werden in dieser Quartalsmitteilung oder im Glossar des Geschäftsberichts 2020 erläutert.
Inklusive Sprache
Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in dieser Quartalsmitteilung weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben (bspw. durch Verwendung feststehender Begriffe wie „Arbeitnehmerbelange“) greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.
Rundungen und prozentuale Abweichungen
Die in dieser Quartalsmitteilung erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in dieser Quartalsmitteilung nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.
Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100 % betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit > 100 %, > 200 % etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.
Veröffentlichung
Diese Quartalsmitteilung wurde am 8. November 2021 veröffentlicht und liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.