Wesentliche Ereignisse

Coronavirus-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie hatte weiterhin einen negativen Einfluss auf die Weltwirtschaft. Nachdem der Nachfragerückgang in unseren Kundenindustrien im 2. Quartal 2020 seinen Höhepunkt erreicht hatte, war das 3. Quartal 2020 durch eine deutliche Nachfrageerholung gekennzeichnet. Die von Covestro in den Vorquartalen veranlassten Maßnahmen, um die Gesundheit aller Mitarbeiter zu schützen, unsere Lieferfähigkeit zu gewährleisten und die starke Liquiditätsposition von Covestro zu sichern, bestehen fort. So sind bspw. an unseren Standorten weitreichende Gesundheitsschutz-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in Kraft. Abhängig von der jeweiligen lokalen Situation üben Teile der Belegschaft, insbesondere im Verwaltungsbereich, ihre Tätigkeit von zu Hause aus. Die Produktion an unseren Standorten wurde im 3. Quartal 2020 nicht durch die Pandemie beeinflusst.

Der Vorstand von Covestro beobachtet nach wie vor die weltweite Entwicklung der Coronavirus-Pandemie. Die erforderliche Anpassung oder Ausweitung bestehender Maßnahmen erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen und Handlungsanweisungen der jeweiligen Regierungen und Expertengremien.

Weitere Ereignisse

Nach Beschluss des Aufsichtsrats der Covestro AG wurde im Juli 2020 der Vertrag von Vorstandsmitglied Dr. Thomas Toepfer vorzeitig ab dem 1. April 2021 um fünf Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert. Dr. Toepfer ist seit dem 1. April 2018 Finanzvorstand des Unternehmens und hat zudem die Rolle des Arbeitsdirektors inne.

Die ordentliche Hauptversammlung von Covestro hat am 30. Juli 2020 erstmals in virtueller Form stattgefunden. Im Rahmen dieser wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende von 1,20 € auf jede dividendenberechtigte Aktie beschlossen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 219 Mio. € wurde am 4. August 2020 ausgezahlt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster wies mit seinem Urteil vom 31. August 2020 die Klagen mehrerer Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ab, mit dem diese die Errichtung und den Betrieb der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen zugelassen hatte. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, die Klagen seien gänzlich unbegründet und der Planfeststellungsbeschluss sei uneingeschränkt rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger nun Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Am 30. September 2020 hat Covestro eine Vereinbarung zur Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von DSM für einen vorläufigen Kaufpreis in Höhe von 1,6 Mrd. € unterzeichnet. Ziel ist der Ausbau der nachhaltigen und innovativen Geschäftsbereiche von Covestro, um die langfristige Unternehmensstrategie zu unterstützen. Die Integration von RFM in das Segment Coatings, Adhesives, Specialties erweitert signifikant das Portfolio auf dem Wachstumsmarkt für nachhaltige Beschichtungsharze. Im Zuge der angekündigten Übernahme hat Covestro am 13. Oktober 2020 eine Kapitalerhöhung um 10.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien erfolgreich vorgenommen und dabei teilweise das Genehmigte Kapital 2020 verwendet. Die Bruttoemissionserlöse belaufen sich vor Provisionen und Kosten auf 447 Mio. € und sollen zur partiellen Refinanzierung des Kaufpreises genutzt werden.

Siehe „Akquisitionen und Desinvestitionen“